Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung sowie die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Radwegtrasse Remstalachse zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beauftragt die Verwaltung, auf Basis der vorgestellten Vorzugsvariante die weiteren Planungsschritte in Abstimmung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern in die Wege zu leiten.
Sachverhalt/Begründung
Ausbau der Radhauptverkehrsachsen im Sinne schneller Radwegeverbindungen
Im Jahr 2022 ließ die Landkreisverwaltung auf Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung die Radverkehrspotenziale auf den Hauptradverkehrsachsen im Hinblick auf mögliche Radschnellwege gutachterlich ermitteln. Die vom Land Baden-Württemberg für Radschnellwege geforderten Radverkehrspotenziale von mind. 2.000 Radfahrten pro Tag wurden auf keinem der untersuchten Korridore im Ostalbkreis erreicht. Auf dieser Grundlage entschied der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 02.12.2022 (Vorlage 209/2022) die Aufwertung der Hauptradverkehrsachsen nicht im Standard von Radschnellwegen, sondern im Sinne möglichst direkter und attraktiver Radwegeverbindungen („schnelle Radwegeverbindung“) voranzutreiben. Dieses Ziel wird durch Maßnahmen der verschiedenen Baulastträger beispielsweise im Rahmen des RadNETZ Baden-Württemberg, des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis oder des Mobilitätspakts Aalen-Heidenheim sukzessive umgesetzt. Für die Remstalachse wurde insbesondere vor dem Hintergrund des Ausbaus der B29 eine eigene übergreifende Machbarkeitsstudie durch die Landkreisverwaltung und das Regierungspräsidium Stuttgart beauftragt. Die Ergebnisse der Studie fließen dabei in die laufenden Planungen zum Ausbau der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Böbingen ein.
Hintergrund Remstalachse
Die Remstalachse ist die zentrale Radverbindung zwischen Aalen und der westlichen Kreisgrenze bei Lorch. Mit dem Remstalradweg verläuft hier eine landesweit bedeutsame Tourismusroute. Auch für den Alltagsverkehr, etwa zur Anbindung von Gewerbegebieten, Wohnplätzen oder Schulstandorten, stellt die Remstalachse eine zentrale Radverkehrsinfrastruktur für das westliche Kreisgebiet dar. Mit dem geplanten Regionalversorger in Essingen und der Gewerbeentwicklung in der Region nimmt die Bedeutung einer gut ausgebauten Radinfrastruktur im Remstal weiter zu. Eine gute Radverkehrsanbindung ist dabei ein strategischer Baustein der Standortentwicklung, um Wirtschaftsstandorte ökologisch nachhaltig, wirtschaftlich dynamisch und sozial attraktiv zu gestalten. Im Bestand ist die Remstaltrasse zwar durchgängig gut befahrbar, weist aber gewisse Defizite hinsichtlich Ausbaustandard, Direktheit und Attraktivität auf. Eine weitere Herausforderung bei der angestrebten Aufwertung der Achse stellen die häufig wechselnden Führungsformen (z. B. Mischverkehr, landwirtschaftlicher Weg, Geh-/Radweg) und Zuständigkeiten dar. Vorgehen Machbarkeitsstudie
Um die Remstalachse im Sinne einer durchgängig schnellen Radwegeverbindung für Pendler und Freizeitradler attraktiver und sicherer zu machen, sind zahlreiche Einzelmaßnahmen notwendig. Für eine systematische Erfassung des Bestands und anschließende Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen wurde das Planungsbüro Klinger+Partner beauftragt. Im Rahmen der Studie soll ein konkreter und mittelfristig realisierbarer Ausbaupfad für die Remstalachse entwickelt werden, der sowohl Optimierungen der Bestandsinfrastruktur enthält, als auch Ausbaubedarfe im Sinne der Direktheit und Attraktivität der gesamten Achse ausweist. Der Planungsauftrag umfasst dabei das Modul A Machbarkeitsstudie (Bestanderfassung, Entwicklung Vorzugsvariante und Maßnahmenempfehlungen) und das Modul B Vorplanung für einzelne konkrete Ausbaumaßnahmen in den verschiedenen Abschnitten. Nachdem das Modul A im Herbst 2025 mit Erstellung des Abschlussberichts abgeschlossen wurde, erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 20.04.2026 eine Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie durch das Planungsbüro.
Abbildung 1: Beispiel Bestandserhebung; Praxl+Partner
Einordnung und Beteiligung
Die Empfehlungen der Machbarkeitsstudie folgen einer systematischen Bewertung entsprechend der durch den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung sowie die Auftraggeber Ostalbkreis und Land Baden-Württemberg formulierten Zielstellungen. Dabei wurden aktuelle Entwicklungen und die Impulse weiterer wichtiger Akteure berücksichtigt. Hierzu fanden verschiedenste bilaterale Abstimmungen und Beteiligungsformate, insbesondere im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis (u. a. Kommunenworkshops, Bürgerbeteiligung, Steuerkreis) und der Umsetzung des RadNETZ Baden-Württemberg statt, deren Ergebnisse auch in der Machbarkeitsstudie berücksichtig wurden. Die Entwicklung der Vorzugsvariante erfolgte im Rahmen einer strukturierten Variantenabwägung unter Berücksichtigung der Kriterien Sicherheit im Bestand, Abwägung Neubau vs. Aufwertung im Bestand, Umbaukosten und Direktheit der Strecke. Für die Abschnitte, auf denen Defizite bzw. Ausbaubedarfe identifiziert wurden, wurden teilweise verschiedene Varianten entwickelt, die von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen mit vergleichsweise geringen Kosten und kurzem Realisierungshorizont bis hin zu einem regelkonformen Ausbau mit entsprechenden Eingriffen und Aufwänden reichen.
Weiteres Vorgehen
Die Empfehlungen der Machbarkeitsstudie finden bei den laufenden Planungen zum Ausbau der B 29 bereits Berücksichtigung. Mit der Konkretisierung des Straßen- und Bauwerksplanung können auch die Planungen der Radwegeverbindungen zwischen Aalen und Lorch weiter präzisiert werden, um die Durchgängigkeit sicherzustellen und die Attraktivität der Achse zu steigern. Im Rahmen des Moduls B werden die Maßnahmenempfehlungen planerisch weiter untersetzt (Niveau etwa Lph 2) und den einzelnen Baulastträgern zugeordnet. Planungen im Zusammenhang mit der Ausbauplanung B 29 fallen entsprechend in die Zuständigkeit des Landes. Bauliche Maßnahmen in der Zuständigkeit des Ostalbkreises als Straßenbaulastträger können in die Beratung zur Fortschreibung des Mittelfristigen Ausbauprogramms der Kreisstraßen und Kreisradwege einfließen. Ein weiterer Fokus wird bei der weitergehenden Planung auf vergleichsweise kleinen und schnell umsetzbaren Maßnahmen etwa im Bereich der Markierung oder Optimierung von Knotenpunkten und Übergangsstellen liegen. Das Planungsbüro wird zu den empfohlenen Markierungsmaßnahmen ausführungs- bzw. anordnungsreife Planunterlagen erstellen. Konkrete Streckenmängel, wie Schlaglöcher oder ausgefahrene Bankette, sollten durch die einzelnen zuständigen Baulastträge im Zuge der Instandhaltung ausgebessert werden. Finanzierung und Folgekosten
Über die Aufteilung der Planungskosten besteht eine Vereinbarung zwischen dem Ostalbkreis und dem Regierungspräsidium Stuttgart. Die vom Ostalbkreis zu tragenden Planungskosten zur Aufwertung der Hauptradverkehrsachsen sind über die Kostenstelle 5470010003 – Sachkonto 42910000 im Rahmen des Haushalts 2026 berücksichtig. Planungsaufwände, die in direktem Zusammenhang mit der Ausbauplanung B 29 stehen, werden abgegrenzt und fallen entsprechend in die Zuständigkeit des Landes Badem-Württemberg. Die Aufwände für die baulichen Maßnahmen in der Zuständigkeit des Ostalbkreises als Straßenbaulastträger werden bei den weiteren Planungsschritten ermittelt und können anschließend in die Beratung zur Fortschreibung des Mittelfristigen Ausbauprogramms der Kreisstraßen und Kreisradwege einfließen. Anlagen
Machbarkeitsstudie Remstalachse Aalen-Lorch inkl. Anlagen Sichtvermerke
gez. Dreher, GB Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, i. V. Seefried, Erste Landesbeamtin
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