Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz du Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und beauftragt diese die skizzierte vertragliche Vereinbarung mit der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS GmbH) zu schließen.
Sachverhalt/Begründung
Um der Forderung des Landes Baden-Württemberg nach der Bereitstellung von Fahrgastzahlen zu entsprechen, werden ein Großteil der Linienbusse im Ostalbkreis mit AFZS ausgestattet werden, um Besetzungszahlen liefern zu können. Es handelt sich hierbei um voraussichtlich 189 Einheiten (maximale Fahrzeuglizenzzahl). Über die Ausschreibung sollen 153 Altfahrzeuge mit AFZS-Sensorik ausgestattet werden. Dies ist notwendig, weil das Land Baden-Württemberg die Verwendung von AFZS an die Förderung nach § 15 ÖPNVG BW knüpft.
Die Landesförderung nach § 15 ÖPNVG ist die wichtigste Finanzierungssäule des ÖPNV und bezieht sich primär auf die Finanzierung der kommunalen Aufgabenträger in Baden-Württemberg. Dieser Paragraph regelt die Zuweisungen des Landes, um die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, insbesondere den Höchsttarif im Ausbildungsverkehr, zu sichern. Diese Mittel sind vollständig an die Verkehrsunternehmen zu verausgaben.
Neben anderen Parametern wie beispielsweise Fahrplanangebot, Fläche, Schülerzahlen und Raumtypzuordnung sind künftig die Fahrgastzahlen, welche bislang v.a. mittels Hochrechnung aus verkauften Fahrscheinen und Zeitkarten ermittelt wurden, ein maßgebliches Kriterium zur Verteilung der Gelder des Landes an die Aufgabenträger bzw. Verkehrsunternehmen in den Landkreisen.
Insgesamt werden ca. 250 Mio. Euro/Jahr landesweit über § 15 ÖPNVG BW ausgekehrt. Der Ostalbkreis erhielt für das Jahr 2025 einen Betrag von etwa 7,1 Mio. Euro.
AFZS
Über das durchaus komplexe Projekt wurde bereits in den Sitzungen des Ausschusses am
Zur Vermeidung einer sehr kleinteiligen Aufgabenumsetzung im ganzen Land Baden-Württemberg, haben sich die verschiedenen Landkreise in Organisationseinheiten, sogenannten Clustern, zusammengetan. Der Ostalbkreis mit seinem Verkehrsverbund OstalbMobil, gehört zum Cluster Stuttgart unter Federführung des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS). Weitere Aufgabenträger sind die Landkreise Calw, Heilbronn, Schwäbisch Hall und die Stadt Heilbronn mit den Verbünden Verkehrsgemeinschaft Bäderkreis Calw (VGC), der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr (HNV) und der KreisVerkehr Schwäbisch Hall. Weitere Mitglieder sind die sieben Verbundlandkreise des VVS.
Nachdem der Ostalbkreis dem VVS gegenüber bislang lediglich eine unverbindliche Absichtserklärung abgegeben hat, bedarf es nun des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrages mit dem VVS, damit dieser den Ausbau des Hintergrundsystems und die Ausschreibung zur AFZS-Sensorik in Gang setzen kann.
Dienstleistungsvertrag der VVS GmbH im regionalen AFZS-Cluster Stuttgart
Die wesentlichen Inhalte des auf unbestimmte Zeit zu schließenden Vertrages sehen die Betrauung der VVS GmbH mit der Beschaffung, der Verwendung und der Überlassung des AFZS-Hintergrundsystems vor und in der Folge mit allerlei Support-Dienstleistungen. Ebenfalls übernimmt der VVS die Fördermittelbeantragung der Investitionsförderung für das Hintergrundsystem und die Ausschreibung der AFZ-On-Board-Systeme. Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen mit den Rahmenverträgen zur Lieferung und Inbetriebnahme von AFZS-Sensoren, sowie zur Instandhaltung/Pflege der AFZS-Systeme zur Kenntnisnahme übersandt.
Im Gegenzug definiert der Vertrag die durch den Aufgabenträger Ostalbkreis zu tragende Vergütung, etwa die Investitionskostenpauschale nach jetzigem Stand in Höhe von 48.861,47 € (netto) und jährliche Zahlungen zur Deckung der anfallenden Betriebskosten des Hintergrundsystems in Höhe von 107.155,95 € (netto). Hinweis: Diese werden wiederum durch das Land Baden-Württemberg gegenüber dem Landkreis gefördert. In Prüfung ist noch die Umsatzsteuerpflicht, ob es sich bei diesen Beträgen um Nettobeträge handelt oder 19 % MwSt. zusätzlich berechnet werden müssen.
Das Vertragskonstrukt wurde hausintern umfassend juristisch geprüft. Hierbei konnten keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt werden, wenngleich später auftauchende Schwierigkeiten, insbesondere in der Umsetzung nicht ausgeschlossen werden können. Selbstverständlich übernimmt der VVS etwa keine Verantwortung für den nicht durch ihn zu vertretenden „Verstoß gegen förderrechtliche Vorgaben“ und garantiert nicht den Erfolg der Zertifizierung des AFZS-Hintergrundsystems. Der Aufgabenträger gewährleistet gegenüber der VVS GmbH, dass während der Laufzeit des auszuschreibenden Rahmenvertrags über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme mindestens 20 % der Schätzmenge von 153 Fahrzeugen abgerufen wird. Dies erfordert die Ausstattung von mindestens 30 Fahrzeugen. Hierdurch wird das Risiko des Ostalbkreises gesenkt, auf bestellten Sensoren „sitzen zu bleiben“. Gleichzeitig haben die Verkehrsunternehmen ein Eigeninteresse, dass möglichst viele Busse mit AFZS ausgestattet werden, um den sonst notwendigen Eingriff in den Betriebsumlauf der Busse bei der Erhebung der Fahrgastdaten aller Linien zu reduzieren.
Der Ostalbkreis verpflichtet sich zudem „die in den Anlagen 1 bis 10 näher spezifizierten Leistungen zu erbringen und die Anforderungen einzuhalten, insbesondere die erforderlichen Eingangsdaten, Qualitätsstandards und Fristen.“ In der Anlage 9 sind die Schnittstellendefinition VDV 457-2 genau definiert, sowie in Anlage 10 die Abweichungen zur VDV-Schrift 452. Für die technische Beurteilung und Umsetzung dieser Vorgaben benötigt OstalbMobil die Unterstützung eines in der bestehenden Bordrechnertechnik sachkundigen Beraters. Die Beauftragung wird in den Gremien der OstalbMobil GmbH vorberaten und beschlossen. Die Anforderungen in den Anlagen 1-10 können nur erfüllt werden, wenn die dort definierten Inhalte Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Ostalbkreis, OstalbMobil samt den Verkehrsunternehmen sind und dort in einem sich in Bearbeitung befindenden Gestattungsvertrag geregelt werden. Hierbei sind die Förderbedingungen des Landes zu beachten. Zur Reduzierung von Umfang und Komplexität wird an dieser Stelle darauf verzichtet die Anlagen 1-10 beizufügen. Diese liegen den Gremien von OstalbMobil vor, so auch dem Aufsichtsrat. Soweit Bedarf einzelner Ausschussmitglieder besteht, können diese gerne beim Geschäftsbereich angefordert werden. Eine Anmeldung zur Programmaufnahme nach LGVFG für Investitionskosten wurde bereits gestellt und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Vorhabenbeginn wurde am 23. Februar 2026 für den Ostalbkreis ausgestellt.
Die Rahmenausschreibung durch den VVS erfolgt im April 2026. Aus diesem Grund bedarf der Zusammenarbeitsvertrag der Zeichnung bis Juni/Juli 2026, damit der VVS die Vergabe tätigen kann. Der Einbau der Sensoren und erforderliche Zertifizierungen ist in 2027 geplant. Eine Datenlieferung mit AFZS soll erstmals für das Jahr 2028 umgesetzt werden.
Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist bis zum 30. Juni eines Jahres zum Jahresende möglich, wobei eine ordentliche Kündigung des Vertrags vor Ende des noch auszuschreibenden Rahmenvertrags nicht zulässig ist. In jedem Fall ist eine ordentliche Kündigung vor dem 30. Juni 2030 ausgeschlossen. Finanzierung und Folgekosten
Für den Kreishaushalt 2026 wurden für AFZS-Ausgaben in Höhe von 1.180.000 € unter der Kostenstelle Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5470010001/42910000 veranschlagt. Dem gegenüber wird mit einer Höchstförderung durch das Land in Höhe von 924.745 € unter der Ertragsstelle 5470010001/34810000 gerechnet. Rechnerisch ergibt sich für den Landkreis eine Belastung von 255.255 € im Jahr 2026. Dieser Betrag wird in 2026 nicht überschritten.
Aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben sich allerdings zukünftig jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 109.423,80 € zzgl. Dynamisierung. Anlagen
Vertragsentwurf Ostalbkreis/VVS GmbH, Stand 02.04.2026
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, GB Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, i. V. Seefried, Erste Landesbeamtin
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