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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung nimmt den Bericht über die Prüfung der Betätigungen des Ostalbkreises für das Geschäftsjahr 2024 zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.11.2011 (Vorlage Nr. 159/2011) dem Geschäftsbereich Rechnungsprüfung die Prüfung der Betätigung des Landkreises bei Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Landkreis beteiligt ist, nach § 48 LKrO i. V. mit § 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO als weitere Aufgabe übertragen.
Die Betätigungsprüfung unterlagen vor allem die kommunalen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die Inhalte der Gesellschafterverträge, die Wahrnehmung der Befugnisse und Möglichkeiten der Steuerung und Überwachung der Beteiligungsgesellschaften durch das Beteiligungsmanagement und die Wahrnehmung der Landkreisinteressen in den Gesellschaftsorganen durch die Mandatsträger nach § 17 GemPrO.
Die Betätigungsprüfung wurde bei folgenden Beteiligungsunternehmen durchgeführt:
Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit von Oktober 2025 bis Januar 2026.
Finanzierung und Folgekosten
- Anlagen
Anlage 1: Bericht über die Prüfung der Betätigungen des Ostalbkreises 2024 vom 23.03.2026 Anlage 2: Stellungnahme des Geschäftsbereichs Controlling und Beteiligungsmanagement
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Eberhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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