Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die Freianlagenplanung für den Zweiten Verwaltungsstandort wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Information über den Vergabestand und den aktuellen Baufortschritt des Zweiten Verwaltungsstandortes im Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung am 24.02.2026 wurde auf eine Anregung aus dem Gremium von der Verwaltung zugesagt, dass die Planung für die Freianlagen des „Sozial-Landratsamtes“ nochmals vorgestellt wird.
Nach einem gemeinsam mit der Stadt Aalen (Gestaltung des Übergangs zum renaturierten Kocher und zum Uferbereich) durchgeführten Fachplanerauswahlverfahren hat der Kreistag am 09.03.2021 die Ingenieurgesellschaft Steinbacher-Consult aus Neusäß mit der Planung der Freianlagen des Zweiten Verwaltungsstandortes beauftragt.
Die Grundlagen für die Freianlagenplanung ergeben sich aus mehreren Beratungen im damaligen Bauausschuss, den Festlegungen des gültigen Bebauungsplans „Union-Areal“ und dem Baufreigabebeschluss des Kreistags vom 20.12.2022.
Bei der Beauftragung des Büros Steinbacher hat der Kreistag am 09.03.2021 für die Planung der Freianlagen die städtebaulich angestrebte Durchlässigkeit des Union-Areals und die Barrierefreiheit als Planungsgrundlagen beschlossen.
Die erste Beratung der Freianlagen im nicht-öffentlich tagenden Bauausschuss erfolgte am 22.02.2022. Dabei bestand Einigkeit, dass die Planung sowohl die Interessen des Ostalbkreises (Aufenthaltsqualität für Bedienstete, Kunden und Besucher des „Sozial-Landratsamts“) wie auch der Stadt Aalen (sinnvolle Wegebeziehungen, Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger und Erlebbarkeit des renaturierten Kochers, Naturschutz) berücksichtigen soll.
In ausführlichen Planungsgesprächen der Verwaltung wurde mit dem Büro Steinbacher der Vorentwurf der Freianlagenplanung entwickelt und folgende Aspekte berücksichtigt:
- Attraktive und barrierefreie Gestaltung des Haupteingangsbereiches des - Durchlässigkeit des Union-Geländes zwischen Wilhelm-Merz-Straße und Kocher - Hohe Aufenthaltsqualität für Bedienstete und Bürgerinnen und Bürger - Barrierefreiheit der Wege und Eingänge zum Zweiten Verwaltungsstandort - Direkte Wegeverbindung zur Park- und Mobilitätsstation auf dem eigenen Gelände - Gestaltung der beiden Innenhöfe zum Aufenthalt von Bediensteten - Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplans „Union-Areal“ zu Baumreihen
Der Bauausschuss und der Kreistag haben diese Grundsätze bestätigt und als Planungsgrundlage definiert. Die fortentwickelte Freianlagenplanung wurde daraufhin nicht-öffentlich im Bauausschuss (21.03.2022) und im Ausschuss für Bildung und Finanzen (22.03.2022) beraten. Der Kreistag hat am 12.04.2022 der Vorentwurfsplanung für den Neubau des Zweiten Verwaltungsstandortes inklusive Freianlagen zugestimmt.
Die Entwurfsplanung für die Freianlagen hat der Kreistag am 08.11.2022 anerkannt und mit dem Baufreigabebeschluss für den Zweiten Verwaltungsstandort am 20.12.2022 bestätigt.
Der Bauantrag für den Zweiten Verwaltungsstandort inklusive Gestaltung der Freianlagen wurde im Juni 2023 bei der Baurechtsbehörde der Stadt Aalen eingereicht. Am 21.12.2023 konnte Herr Landrat Dr. Bläse die Baugenehmigung in Empfang nehmen.
Mit dem rechtskräftigen und zum 11.10.2023 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Union-Areal“ sowie der Baugenehmigung vom 21.12.2023 standen alle planungs- und baurechtlichen Anforderungen an die Gestaltung der Freianlagen des Zweiten Verwaltungsstandortes fest. Diese wurden in die Freianlagenplanung eingearbeitet.
Beschreibung der wesentlichen Bestandteile der Freianlagenplanung
Ein wesentliches Kriterium bei der Planung der Freianlagen inkl. Verkehrsanlagen ist, dass die Verbindungswege einer klaren Struktur folgen. Ziel ist es, dass die Wege sowohl anhand der Wegeführung als auch in ihrer Materialität ihrer Funktion als Haupterschließungsweg bzw. als untergeordneter Weg mit Aufenthaltsfunktion zugewiesen werden können.
Auf diese Weise werden die Bürger und Mitarbeiter auf direktem Weg zum Haupteingang bzw. von der Park- und Mobilitätsstation zum Neubau geführt. Hauperschließungswege verlaufen dabei gerade und sind als gepflasterte Wege eindeutig ablesbar. Untergeordnete Wege, die eher dem Aufenthalt auf dem Areal dienen, verlaufen diagonal oder gerade und wurden mit flächigen versickerungsfähigen Materialien geplant.
Aufbauend aus den Erfahrungen am Ostalbkreishaus in der Stuttgarter Straße 41 in Aalen soll im Haupteingangsbereich ein Material zur Anwendung kommen, welches gestalterisch den Haupteingang betont und diesen für die Bürger eindeutig hervorhebt. Besondere Berücksichtigung stellte bei der Wahl der Materialien und Farben die Einhaltung der Anforderungen an einen barrierefreien Zugang dar. Dahingehend wurde - wie am Haupthaus - ein robuster großformatiger Betonwerkstein mit Abmaßen von 100 x 50 x 14 cm im Kreuzverband mit einem geringen Fugenanteil in einem Grauton festgelegt, der in Notfällen von der Feuerwehr oder mit Hebebühnen befahren werden kann. Über ein taktiles Blindenleitsystem werden seheingeschränkte Personen vom Gehweg und der Bushaltestelle bis zum Eingang mit Informationstheke geführt. Das Blindenleitsystem wird vom Außenbereich durch die Rundbogenschiebetüre bis in das Innere geführt. Ergänzend wird eine Relieftafel für Seheingeschränkte umgesetzt.
Bei der Material- und Farbwahl war es den Planern wichtig, dass sich die Materialien und Farben der Freianlagen am Farbkonzept des Innenraums und der Fassade orientieren.
Die Hauptzufahrt auf der Nordseite und die Fahrgassen werden wie am Haupthaus asphaltiert zur Vermeidung von Walkeffekten (bei Pflasterbelag). Damit das Oberflächenwasser ausreichend versickern kann, werden im Bereich der PKW-Stellplätze und der Anlieferzonen normalformatige Betonwerksteine mit einer Fugenbreite von 5 mm zur Ausführung kommen. Die Stellplätze werden untereinander mit einem anthrazitfarbenen Betonwerkstein optisch abgesetzt. Parallel dazu wird das Oberflächenwasser über Entwässerungsrinnen und Einläufe kontrolliert abgeleitet.
Bei notwendigen Fußwegen wie dem Verbindungsweg auf der Ostseite, der den Ostalb-Tiger und den Zugang Ost andient, soll aus dem gleichen Material- und Farbspektrum wie im Parkplatzbereich ein normalformatiger Betonwerkstein in einem Grauton, mit den Abmaßen 30 x 20 x 10 cm im Läuferverband, zur Ausführung kommen.
Untergeordnete Fußwege sollen als wassergebundene Wegedecke hergestellt werden. Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass eine größtmögliche Versickerung des Niederschlags gewährleistet wird. Weitere Vorteile der wassergebundenen Wegedecke sind, dass sich diese optimal in die natürliche Oberflächenstruktur einordnen, dennoch eine hohe Trittfestigkeit aufweisen und witterungsbeständig sind. Dies ermöglicht auch, dass der zum Kocher parallel verlaufende Weg als notwendige Feuerwehrumfahrt genutzt werden kann. Über Poller an den Zu- und Ausfahrten wird ein unkontrolliertes Befahren der Wege verhindert. Die zum Teil mit Holzauflage versehenen Betonelemente, die im Wechsel mit Radbügeln an den Fußwegen platziert sind, laden zum Verweilen ein.
Neben der Fahrradeinhausung für Bedienstete in der Park- und Mobilitätsstation wurden direkt an den Haupteingängen Nord und Ost überdachte Fahrradeinhausungen für Bürger und Kunden vorgesehen, in denen Lademöglichkeiten für E-Bikes vorgesehen sind. Bei den freistehenden Fahrradeinhausungen wurde darauf geachtet, dass diese sich in das Gesamtbild der Freianlagen einfügen. Vorgesehen sind dahingehend Einhausungen mit begrünten Flachdächern und Glaswänden, damit eine gewisse Leichtigkeit erreicht wird.
Bei der Auswahl der Arten und der Anzahl der Bäume und Sträucher und der Begrünung wurden die Vorgaben des Bebauungsplanes „Union-Areal“ berücksichtigt. Es kommen überwiegend heimische und ungiftige Pflanzen zur Ausführung, die den Anforderungen an den Standort gerecht werden. Die Blattfärbung und die Blattstruktur sowie die unterschiedlichen Höhen der Bäume und Sträucher sollen eine Dreidimensionalität und somit eine gewisse Dynamik vermitteln, ohne gegenseitig in Konkurrenz zu stehen.
Der Bepflanzungsvorschlag wurde vom Büro Steinbacher-Consult erarbeitet und hausintern mit der Obst- und Gartenbauberaterin sowie dem Landschaftserhaltungsverband Ostalb e.V. hinsichtlich Klimaresilienz und stimmigem Gesamtbild beraten und abgestimmt.
Aus dem Bebauungsplan ergibt sich auch die Baumallee entlang der Wilhelm-Merz-Straße, bei der sich die Silber-Linde mit der Rot-Esche abwechselt, aber auch der Buchenhain bestehend aus Hainbuchen und dem Lederhülsenbaum, der optisch die mögliche Erweiterungsfläche für ein drittes Verwaltungsgebäude einrahmt, prägen den Charakter der Freianlagen.
Einen besonderen Charakter verleihen die bepflanzten Hochbeete, die die Stellplätze auf der Nordseite des Neubaus abgrenzen. In diesen Mischungen sind Stauden, Gräser und Blumenzwiebeln („Veitshöchheimer Lila-Laune-Saum“) vorgesehen. Naschsträucher und Obstbäume wurden allein auf Grund des Pflegeaufwands sowie des Unterhaltungs- und dem Bewirtschaftungsaufwands nicht berücksichtigt.
Zur Ausführung sollen Bäume und Sträucher wie zum Beispiel der Feld-Ahorn, der Rot- und Spitz-Ahorn, die Schwarz- Erle, die Hain-Buche, der Amberbaum, die Eberesche und die Winter-Linde kommen. Bei den Sträuchern wurde eine Mischung aus Felsenbirne, Berberitze, Alpen-Johannisbeere, Öhrchen-Weide, Trauben-Holunder und Hundsrose definiert. Die Park- und Mobilitätsstation erhält anteilig auf der Nord- und Südseite eine Fassadenbegrünung über Rankpflanzen. Hier sollen u.a. die amerikanische Pfeifenwinde, die Trompetenblume, das immergrüne Geißblatt oder auch der Wilde Wein abwechselnd platziert werden. Die Innenhöfe sind so angelegt, dass diese von den Bediensteten im Zweiten Verwaltungsstandort genutzt werden können. Neben Sitzgruppen sollen in den Innenhöfen Pflanzbeete zur Ausführung kommen. Bei der Wahl der Pflanzen wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass diese einen geringen Harzanteil haben (Brandschutz) und den Anforderungen an den eher kühleren und nicht sonnigen Standort gerecht werden. Hier sollen u.a. das Gold-Japan-Berggras, Funkien, das Purpurglöckchen, Seggen und kleinere Bäume und Sträucher wie der Fächer-Ahorn, der Hartriegel oder der Schneeball zur Ausführung kommen. Parallel dazu wurden Aufstellflächen geschaffen, die eine spätere Reinigung der Glasflächen über Hubsteiger ermöglichen. Hier wurde ein normalformatiger Betonwerkstein in einem Grauton mit den Abmaßen 30 x 20 x 10 cm definiert. Die Gestaltung der Oberfläche orientiert sich an den großformatigen Pflastersteinen am Hauptzugang. Dadurch ergibt sich ein harmonisch fließender Übergang in den Innenraum. Erforderliche Zuwegungen durch das Gebäude wurden bei der Planung entsprechend berücksichtigt.
Bei der Realisierung der U3-Kinderbetreuung im Ostalb-Tiger ist ein Spielbereich mit einer Federwippe, Nestschaukel, Sandkasten und einer Hügelrutsche vorgesehen. Dieser Bereich wird mittels einen Stabgitterzaunes eingezäunt und mit Hecken optisch kaschiert.
Zusammenstellung der Gesamtkosten für die Gestaltung der Freianlagen
Für die Gestaltung der Freianlagen und der Innenhöfe ist ein Ansatz von 3.064.340 € in der Kostenberechnung enthalten.
Die Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf:
Diesen Gesamtkostenansatz für die Freianlagen inkl. Verkehrsanlagen und Innenhöfe hat der Kreistag am 20.12.2022 im Rahmen des Baufreigabebeschlusses beschlossen.
Die Preise werden sich nun im Jahr 2026 im anstehenden Ausschreibungsverfahren bei möglichst vielen Marktteilnehmern bilden. Auf Grund der bisherigen Ausschreibungsergebnisse wird mit der Einhaltung des Kostenbudgets gerechnet.
Die Vorstellung der Freianlagenplanung erfolgt in der Sitzung durch die Ingenieurgesellschaft Steinbacher-Consult.
Finanzierung und Folgekosten
Für den Neubau des Zweiten Verwaltungsstandortes sind im Haushaltsplan 2026 Ausgaben in Höhe von 10,0 Mio. € eingeplant. Aus Vorjahren sind Restmittel von rund 18,44 Mio. € vorhanden. Für die restliche Finanzierung des Projekts sollen 10,0 Mio. € im Jahr 2027 und 4,0 Mio. € im Jahr 2028 bereitgestellt werden.
Anlagen
Anlage 1 - Freianlagen und Verkehrsanlagen Anlage 2 - Gestaltung der beiden Innenhöfe Anlage 3 - Gestaltungshandbuch
Sichtvermerke
gez. Bihr, Geschäftsbereichsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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