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Vorlage - 033/2026  

 
 
Betreff: Vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in Ellwangen nach Beendigung der LEA als Kombimodell
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
10.03.2026 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 168.550 Asylanträge gestellt. In Baden-Württemberg erfolgten in diesem Zeitraum knapp 11.000 Registrierungen von Asylsuchenden. Damit ist die Zahl der Asylanträge das zweite Jahr in Folge gesunken und hat den tiefsten Stand seit 2020 erreicht.

 

Demgegenüber steht die konstant hohe Zahl von knapp 2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, die seit Ausbruch des Krieges im Jahr 2022 Zuflucht in Deutschland gefunden haben. Im Ostalbkreis leben davon aktuell rund 4500, die in den kreiseigenen Flüchtlingsunterkünften und in den Städten und Gemeinden des Landkreises wohnhaft sind. 

 

Die Zahl der neu nach Deutschland einreisenden ukrainischen Geflüchteten ist seit letztem Jahr ebenfalls rückläufig. Hat das Land Baden-Württemberg Ende 2023 monatlich ca. 1500 Ukrainer auf alle Stadt – und Landkreise verteilt, so sind es aktuell noch 150 – 200 Geflüchtete.

 

Der Ostalbkreis war für die Zeit des aktiven Betriebs der LEA in Ellwangen von der Zuteilung von Asylsuchenden befreit.

 

Für ukrainische Geflüchtete und Flüchtlinge aus humanitären Aufnahmeprogrammen (z. B. afghanische Ortskräfte, Flüchtlingen aus Resettlementprogrammen) bestand für den Ostalbkreis seit jeher schon eine Aufnahmeverpflichtung.

 

Seit Dezember 2025 hat der Ostalbkreis wieder regulär Asylsuchende aufzunehmen, da das LEA-Privileg weggefallen ist.

 

Vor diesem Hintergrund sind der Landkreis und die Kommunen im Rahmen der nachfolgenden Anschlussunterbringung weiterhin aufgefordert, jederzeit ausreichende Unterbringungskapazitäten zur Verfügung zu stellen.

 


II. Auswirkungen der LEA-Beendigung auf den Ostalbkreis

 

 

Bedingt durch den Rückgang der Zahl der ukrainischen Geflüchteten sowie durch die Aufnahmebefreiung des Ostalbkreises an Asylsuchenden aufgrund der LEA in Ellwangen, hatte der Ostalbkreis im vergangenen Jahr weniger Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen als die Jahre zuvor.

 

Seit Dezember 2025 und damit seit Beendigung des aktiven Betriebs der LEA in Ellwangen erfüllt der Ostalbkreis seine Aufnahmeverpflichtung an regulären Asylsuchenden gegenüber dem Land. Die Aufnahmequote beträgt aktuell 3,32 % aller Asylsuchenden mit Registrierung und Verbleib in Baden-Württemberg.

 

Die durch den Ostalbkreis zu erfüllende Aufnahmequote an besonderen Flüchtlingsschutzgruppen (u.a. Ukrainische Geflüchtete) beträgt 2,85 % der in Baden-Württemberg zu verteilenden Flüchtlinge.

 

Bis Jahresende rechnen wir mit einem Gesamtzugang von 480 Geflüchteten, die vom Landkreis aufgenommen und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden müssen.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, wie schwankend die Zugangslage an Geflüchteten ist. Diese ist zudem durch die kommunale Ebene nicht zu beeinflussen. Eine gesicherte Prognose wie sich die Zugänge in absehbarer Zeit weiter entwickeln werden - auch unter dem Einfluss europäischer und bundesdeutscher Migrationspolitik – ist nicht möglich.

 

Ungeachtet dessen hat der Landkreis ebenso wie das Land und die Kommunen jederzeit ausreichende Unterbringungskapazitäten zur Verfügung zu stellen.

 

Aktuell betreibt des Landkreis 18 Gemeinschaftsunterkünfte unterschiedlichster Größe, an neun Standorten mit insgesamt 1245 Plätzen.

Die Unterkunftskonzeption des Landkreises sieht aktuell vor, bis auf Weiteres 1.000 Unterbringungsplätze sowie 100 Plätze Reserve vorzuhalten.

 

Diese Kapazitätsgröße unterliegt permanent der Anpassung unter Berücksichtigung der aktuellen Zugangslage und dem daraus resultierenden Bedarf an benötigten Unterbringungsplätzen.

 

Geprüft wird in diesem Zusammenhang auch, ob ein Objekt zusammen mit einer Kommune als sogenanntes Kombi-Modell (vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung) genutzt werden kann.

 

In der Vergangenheit konnte dies bereits mit den Gemeinden Schechingen und Lauchheim sowie jetzt ganz aktuell mit der neuen Gemeinschaftsunterkunft in Ellwangen zusammen mit der Stadt umgesetzt werden.

 


 

III. Schaffung von Unterbringungskapazitäten in Ellwangen als Kombimodell

 

  • Entstehung

In Hinblick auf die Schließung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen im Dezember 2025 erwarb die Stadt Ellwangen im Jahr 2024 die Gebäude 1 bis 3 der ehemaligen Reinhardt-Kaserne in Ellwangen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Stadt Ellwangen entschloss sich, das Gebäude 3 (Hohenstaufenstraße 2/3) für die Flüchtlingsunterbringung vorzusehen.

 

Im Sommer 2024 wurde die Eignung des Gebäudes zur Flüchtlingsunterbringung in Form eines sogenannten Kombimodelles geprüft und bejaht.

 

Das Gebäude wurde zur Unterbringung von 100 Personen konzipiert und soll mit 50 Plätzen für die Vorläufige Unterbringung durch den Landkreis und mit 50 Plätzen durch die Stadt Ellwangen für die Anschlussunterbringung genutzt werden. Die dafür notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen wurden von beiden Seiten (Stadt Ellwangen und Ostalbkreis) jeweils zur Hälfte getragen. Die Bauleitung zum Umbau des ehemaligen Kasernengebäudes wurde vom Ostalbkreis übernommen.

 

Beginn der Umbaumaßnahmen war im August 2025. Die Baumaßnahmen wurden in sehr einfachem Standard und mit möglichst wenig Eingriffen in die Bausubstanz ausgeführt. Die vorhandene Raumstruktur des ehemaligen Kompaniegebäudes kam dem entgegen. Lediglich in den Gemeinschaftsküchen und im Sanitärbereich waren größere Eingriffe notwendig. Die Gebäudehülle blieb unberührt, das nicht ausgebaute Dachgeschoss ebenfalls.

Abbrucharbeiten der Gemeinschaftsküchen und des Sanitärbereichs

 


Die Bauarbeiten konnten bereits Mitte Dezember abgeschlossen werden, so dass das Haus im Januar 2026 zur Nutzung bereitstand.

 

 

  • Konzeption der Unterkunft

Das Gebäude wurde mit einer Kapazität von 100 Plätzen erstellt. Die Unterbringung der Geflüchteten erfolgt in Zwei- und Vierbettzimmern mit Gemeinschaftsbädern und Gemeinschaftsküchen. Im Erdgeschoss wurden barrierefreie Zimmer geschaffen, ebenso wie Gemeinschaftsräume, die zur Sprachförderung, für ehrenamtliche Angebote, Kinderbetreuung und Gemeinschaftsaktionen genutzt werden können. Die Ausstattung der Zimmer entspricht den Standards des Ostalbkreises zur Flüchtlingsunterbringung.

 

 

Eine Gestaltung des Außenbereichs mit Sitzmöbeln sowie Spielangeboten für Kinder ist geplant.

 

Ebenso wurden im Erdgeschoss Räume für die Wohnheimverwaltung sowie für die soziale Betreuung und Beratung von Geflüchteten geschaffen. Zusätzlich gibt es hier auch ein Beratungsbüro der Stadt Ellwangen.

 

Der Landkreis und die Stadt Ellwangen teilen sich insbesondere die behindertengerechten Bewohnerzimmer im Erdgeschoss. Die Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss, die auch einen Quarantänebereich umfassen, werden für die vorläufige Unterbringung durch den Landkreis genutzt. Die Stadt Ellwangen nutzt das zweite Obergeschoss für die Anschlussunterbringung.

 

Die Betreuung des Hauses (Wohnheimverwaltung und Hausmeister) erfolgt durch Personal des Ostalbkreises. Die Stadt Ellwangen arbeitet engmaschig im Bereich der Anschlussunterbringung mit dem Ostalbkreis zusammen. Ein Kostenersatz für die Hausmeisterleistungen des Landkreises wurde vertraglich vereinbart.

 

Die soziale Betreuung und Beratung ebenso wie das Integrationsmanagement für die Raumschaft Ellwangen ist gesetzliche Aufgabe des Ostalbkreises. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung bieten in den Räumlichkeiten der Hohenstaufenstraße 2/3 ein regelmäßiges Beratungs- und Betreuungsangebot an. Tagesstrukturierende Angebote ebenso wie der Aufbau eines Ehrenamtsnetzwerkes vor Ort sind derzeit in der Umsetzung.

 

  • Betrieb und Belegung

Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Ellwangen konnte am 21.01.2026 mit der Erstbelegung den Betrieb aufnehmen. Es wurden 22 Personen aus 6 Nationen untergebracht. Aktuell befinden sich eine Familie aus der Türkei, zwei Familien aus Ägypten, eine Familie aus Afghanistan und Syrien und eine Mutter mit zwei Kindern aus Kamerun sowie zwei Einzelpersonen aus Sri Lanka in der Unterkunft.

Zusätzlich wurden durch die Stadt Ellwangen Ende Januar die ersten Zimmer in der Anschlussunterbringung belegt.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Umbaukosten für die gemeinsame Baumaßnahme ohne die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse wurden mit 500.000 € geplant. Hierin beinhaltet ist auch die Erstausstattung mit Mobiliar und eine Grundausstattung für die ersten Bewohner. Dies entspricht bei einer Nettoraumfläche von rund 2.100 m2 einer Summe von 238 €/m2. Davon tragen Landkreis und Stadt jeweils die Hälfte. Die Schlussrechnung steht noch aus. Laut dem gegenwärtigen Stand der Kostenhochrechnung wird die Kostenschätzung eingehalten bzw. geringfügig unterschritten werden.

 

Da die Kosten zur Schaffung und zum Betrieb von Unterkünften für die vorläufige Unterbringung aktuell vom Land Baden-Württemberg im Rahmen der nachlaufenden Spitzabrechnung getragen werden, wird der Anteil des Ostalbkreis bei dieser Abrechnung geltend gemacht werden.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Hiller, Geschäftsbereichsleiter V/52

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat