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Vorlage - 007/2026  

 
 
Betreff: Machbarkeitsstudie Elektrifizierung des ÖPNV im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
10.02.2026 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   
Anlagen:
Machbarkeitsstudie_Elektrifizierung_des_OEPNV_im_Ostalbkreis_(Sphera;_Dezember_2025)

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt die Machbarkeitsstudie zur Umstellung der Busflotten im Ostalbkreis zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsunternehmen entsprechend der Empfehlungen des Gutachtens weiterhin bei der Transformation der Antriebstechnologie zu unterstützen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Rahmenbedingungen:

 

Die Umstellung der Busflotten auf alternative Antriebe stellt alle Verkehrsunternehmen vor große Herausforderungen. Neben den Investitionen in neue Fahrzeuge und der Ertüchtigung der Betriebshöfe, erfordert eine Umstellung der Antriebsform auch eine umfassende Anpassung der Betriebsabläufe. So sind unter anderem Fahr- und Dienstpläne auf Reichweiten und Ladezeiten der neuen Fahrzeuge anzupassen, neue Sicherheits- und Brandschutzvorgaben einzuhalten oder die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge anzupassen. Aufgrund der rechtlichen, wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen wie auch im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der Verkehrsunternehmen ist eine Befassung mit dem Thema Antriebswende jedoch unumgänglich. Überdies haben sich auch die Bushersteller eindeutig Richtung alternative Antriebe orientiert und werden Verbrenner mittelfristig auslaufen lassen. Im Ostalbkreis setzen bereits einige Verkehrsunternehmen Busse mit alternativen Antrieben im Regelbetrieb ein oder beschäftigen sich aktuell mit der Umstellung. Eine kreisweite Strategie mit Abschätzung des Investitionsbedarfs und der Prüfung von möglichen Synergieoptionen im Hinblick auf gemeinsam genutzte Lade- oder Tankinfrastruktur liegt bislang nicht vor.

 

Abbildung 1: E-Bus der Fa. OVA am Betriebshof in Aalen

Ziel der Studie:

 

Vor diesem Hintergrund hat die Landkreisverwaltung das Beratungsunternehmen Sphera mit einer kreisweiten und unternehmensübergreifenden Machbarkeitsstudie zur Antriebswende im ÖPNV beauftragt. Sphera verfügt über entsprechende Referenzen u.a. mit Studien für das Bundesverkehrsministerium oder den Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen. Auch Verkehrsunternehmen aus dem Ostalbkreis haben die Expertise von Sphera in der Vergangenheit bereits in Anspruch genommen, weshalb seitens des Gutachters bereits ein umfassendes Vorwissen zu den Rahmenbedingungen des ÖPNV im Ostalbkreis vorhanden war und entsprechende Synergien aus bisherigen Untersuchungen genutzt werden konnten. Die vorliegende Studie im Auftrag des Ostalbkreises wird aus Mitteln des Bundesverkehrsministeriums im Rahmen der „Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ gefördert.

Vorgehen:

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde durch den Gutachter Sphera in enger Abstimmung mit Verkehrsunternehmen und Landkreisverwaltung eine praxisorientierte Strategie zur Umstellung der Busflotten im Ostalbkreis erarbeitet. Die Studie beinhaltet sowohl eine Gesamtbetrachtung auf Kreisebene im Hinblick auf die technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Investitionskosten und CO2-Emissionen von Umstellungsszenarien als auch eine individuelle vertiefte Betrachtung auf Ebene der einzelnen betrachteten Betriebe. Hierbei wurde durch den Gutachter zunächst die technische Machbarkeit zur Umstellung der verschiedenen Umläufe analysiert. Anschließend wurde auf dieser Basis eine konkrete Strategie zur Umrüstung der einzelnen Betriebshöfe und zur Umstellung der Antriebsform unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und technischer Rahmenbedingungen erarbeitet. Die Handlungsempfehlungen von Sphera für die einzelnen Verkehrsunternehmen auf Basis der bestehenden Umläufe und infrastrukturellen Rahmenbedingungen am Betriebshof sind zwar zum Schutz der Betriebsgeheimnisse nicht im Abschlussbericht enthalten, stehen den Verkehrsunternehmen aber als wichtige Grundlage für den weiteren Transformationsprozess vollumfänglich zur Verfügung.

 

Ergebnis:

 

Die Studie zeigt auf, dass eine Umstellung auf alternative Antriebe unter Nutzung von batterieelektrischen Bussen und Brennstoffzellenfahrzeugen möglich ist. Dabei wurden Abstimmungen mit den lokalen Netzversorgern vorgenommen und aktuelle regionale Entwicklungen im Bereich Wasserstoff berücksichtigt. Die Studie zeigt dabei auch auf, dass zwar erhebliche CO2-Einsparungen erzielt werden können, mit der angestrebten Antriebswende im ÖPNV jedoch auch erhebliche Investitionen in Lade- und Tankinfrastruktur sowie neue Fahrzeuge verbunden sind. Trotz Vorteilen bei Energiekosten und Wartung, liegen die Kosten von Bussen mit alternativen Antrieben bei einer Betrachtung der Betriebskosten über die gesamte Nutzungsdauer weiterhin deutlich über den Kosten von Dieselbussen. Dies begründet sich insbesondere aus den hohen Beschaffungskosten für Fahrzeuge und Infrastruktur. Im Gutachten werden daher verschiedene Wirtschaftlichkeitsanalysen vorgenommen und Mehrkostenbedarfe ermittelt. So steigen die Betriebskosten bei batterieelektrischen Bussen um 10 % und bei Wasserstoffbussen um 17 % gegenüber einem vergleichbaren Dieselbus – selbst unter Berücksichtigung von Landesfördermitteln. Eine Umstellung aller Busse auf emissionsfreie Antriebe würde unter Inanspruchnahme von Fördermitteln zu kumulierten Mehrkosten für den Ostalbkreis von knapp 28 Mio. Euro während einer Transformationsphase von 2026 bis 2037 führen.


Abbildung 2: Vergleich der Gesamtkosten pro Kilometer am Beispiel Standardbus (12 Meter); Sphera

Weiteres Vorgehen:

 

Im derzeitigen eigenwirtschaftlichen Umfeld des Ostalb-ÖPNV gibt es keine unmittelbare Verpflichtung zur Antriebswende. Die rechtlichen Rahmenbedingungen mit festen Quoten bei der Busbeschaffung (s. insb. die EU-Richtlinie CVD – Clean Vehicle Directive) kommen nur bei gemeinwirtschaftlichen Verkehren zur Anwendung, jedoch nicht bei eigenwirtschaftlichen Verkehren, wie sie im Ostalbkreis erbracht werden. Die Landkreisverwaltung möchte dennoch auf Basis der Empfehlungen des Gutachtens und der genannten Gründe die Antriebswende im ÖPNV des Ostalbkreises weiter vorantreiben und die Verkehrsunternehmen insbesondere bei der Fördermittelakquise, beim unternehmensübergreifenden Wissenstransfer und bei der Vernetzung mit Energieversorgern bzw. Tankstellen- oder Ladeinfrastrukturbetreibern unterstützen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Investitionen in Fahrzeuge und Betriebshöfe liegen in der Verantwortung der eigenwirtschaftlich agierenden Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis. Etwaige betriebliche Mehrkosten aus der Umstellung der Antriebsform würde sich mittelbar über steigende Tarife im „betriebsnotwendigen Beförderungsentgelt“ nach § 39 PBefG und somit den Haushaltstitel 5470010001 – 43180015 (Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation) auswirken. Um die Belastung des Kreishaushalts möglichst gering zu halten, wird die Landkreisverwaltung die Verkehrsunternehmen weiterhin bei der Fördermittelakquise unterstützen.


Anlagen

 

Machbarkeitsstudie Elektrifizierung des ÖPNV im Ostalbkreis (Sphera; Dezember 2025)


Sichtvermerke

 

gez. Dreher, GB Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Machbarkeitsstudie_Elektrifizierung_des_OEPNV_im_Ostalbkreis_(Sphera;_Dezember_2025) (4508 KB)