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Vorlage - 005/2026  

 
 
Betreff: Beauftragung der Landkreisverwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe des Neubaus K 3320 Hüttlingen - Buch 1. Bauabschnitt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
10.02.2026 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2026 das Rad- und Gehweg-Projekt Kreisstraße K 3320 Hüttlingen – Buch, 1. Bauabschnitt (von Hüttlingen nach Goldshöfe) auszuschreiben.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die ausgeschriebenen Neubauten an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bis zu dem im Haushalt / Mittelfristiges Ausbauprogramm festgesetzten Beträgen zu vergeben. Über die Vergabe wird in der darauffolgenden Ausschusssitzung für Umweltschutz und Kreisentwicklung informiert.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Planung/Bauausführung:

Auf der Strecke Hüttlingen – Bhf. Goldshöfe – Rainau/Buch existiert derzeit keine geeignete Radverkehrsverbindung. Aktuell wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt, der abschnittsweise vorhandene Gehweg ist für eine Radverkehrsfreigabe deutlich zu schmal. Diese Führungsform ist aufgrund der vorhandenen Topografie und der hohen Verkehrsbelastung nur bedingt geeignet. Der Neubau des Geh- und Radweges ist sowohl Teil des Radverkehrskonzepts des Ostalbkreises als auch der Gemeinde Hüttlingen und stellt einen Lückenschluss dar. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von Hüttlingen bis zum Kreisverkehr Goldshöfe, welcher in 2026 hergestellt wird.

Der 2. Bauabschnitt von Goldshöfe nach Rainau/Buch wird aufbauend auf den Umbau des Bahnübergangs Goldshöfe erstellt.

Baubeginn ist an der Einmündung Hüttlingen–Bärenhaldenweg. Zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des Gewerbegebiet Bolzensteig wird auf Wunsch der Gemeinde eine barrierefreie Bushaltestelle am Fahrbahnrand zwischen den beiden Einmündungen der Gottlieb-Daimler-Straße eingerichtet. Der Kreisverkehr Goldshöfe bildet den Anschluss an das Projekt „Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe“. Naturschutzfachlich ist für das Projekt im Bereich des Waldes beim sog. „Kriegwartgraben“ aufgrund der Böschungsverbreiterung eine Verlängerung des Bachdurchlasses und somit ein Gewässereingriff vorgesehen.

 

 

Verkehrsführung während der Bauzeit:

Bauzeitlich maßgebend sind einerseits fischereirechtliche Vorgaben bzgl. des Kriegwartgrabens bzw. des folgenden Weihers, ein Eingriff ist nur in August und September möglich. Daneben waren die bereits abgestimmten Sperrungen für den Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe vorgegeben. Der Rad- und Gehweg fügt sich dabei in die vorabgestimmten Sperrungen ein und wird von Juni 2026 bis (abhängig von der Winterperiode) 04/2027 erstellt werden.


Für die Umsetzung der Maßnahme sind zusammen mit der Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe folgende Vollsperrungen erforderlich:

 

  1. Sperrphase: 30.03.2026-12.06.2026
    K 3335 von Goldshöfe bis zum Bahnübergang Goldshöfe
  2. Sperrphase: 15.06.2026-25.09.2026
    K 3320 vom Bahnübergang Goldshöfe bis zur westlichen Einmündung der Gottlieb-Daimler-Straße
  3. Sperrphase: 28.09.2026-04/2027
    K 3320 von der westlichen Einmündung der Gottlieb-Daimler-Straße bis zur Einmündung Bärenhalde

 

Während der Sperrphasen wird der Verkehr über die K 3335, B 19 und B 29 umgeleitet. Der ÖPNV verkehrt über die Buchener Straße bzw. Hüttlinger Straße.

 

Ein Bild, das Karte, Text, Atlas enthält.Automatisch generierte Beschreibung

 

Vergabevorgehen:

Die Vergabe von Kreisstraßenbauprojekten mit einem Auftragsvolumen von 400.000 € bis 3 Mio. € erfolgt durch den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Die Vergabesumme für die Herstellung des 1. Bauabschnitts voraussichtlich bei ca. 1,8 Mio. €. Die Vergabe erfolgt in der Regel an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Für eine Vergabe durch den Ausschuss müssen die Ausschreibung, die Angebotsprüfung und der Vergabevorschlag auf die jeweiligen Sitzungstermine abgestimmt werden.

 

Die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) begrenzt den Zeitraum zwischen Angebotseröffnung und Ende der Zuschlags- und Bindefrist auf maximal 30 Tage. Dies ist bei dem üblicherweise notwendigen Sitzungsvorlauf von mindestens 2 Wochen nur mit Mühe einzuhalten, da gleichzeitig den Unternehmern innerhalb dieser Zeit noch ausreichend Nachfristen eingeräumt werden müssen, um ihre Bieterangaben zu vervollständigen oder fehlende Dokumente nachzureichen. Danach müssen ggf. mit den Bietern innerhalb dieser Zeit noch Aufklärungsgespräche über ihr Angebot geführt werden.

Daneben führt die Abstimmung der Projekttermine auf den Sitzungskalender ggfs. zu längeren Bauzeiten, beispielsweise bei Abhängigkeiten von Straßensperrungen zu Ferien- oder sonstigen Terminen. Nach der derzeitigen Terminplanung für den Rad- und Gehweg ist es vorgesehen, die Ausschreibung im Februar zu starten und im März die Vergabe zu tätigen. Eine Vergabe in der UA-Sitzung am 20.04.2026 würde aber aller Voraussicht nach einer Fertigstellung in 2026 aufgrund der notwendigen Bauzeit und geführten Abstimmungen zu notwendigen Verkehrsumleitungen gefährden. Eine Vorbereitung der Vergabe bis zur aktuellen Sitzung wiederum war durch die Verwaltung nicht leistbar.

Die wenigen Sitzungstermine des Ausschusses führen auch dazu, dass mehrere Ausschreibungen, Angebotseröffnungen, Angebotsprüfungen und Vergabeentscheidungen gleichzeitig durch die Verwaltung vorbereitet werden müssten, was personelle Ressourcenspitzen verursacht. Auch die anbietenden Firmen müssen ihre Angebote für mehrere Maßnahmen gleichzeitig in einem engen Zeitfenster vorlegen, d. h. die Maßnahmen zeitgleich kalkulieren und können kaum reagieren, wenn sie bei einer Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind.

Eine von den Sitzungsterminen unabhängige Vergabe würde in der Regel auch zu im Jahresverlauf früheren Vergaben und deshalb ggf. zu günstigeren Preisen führen, da erfahrungsgemäß die Straßenbauindustrie seitens der öffentlichen Verwaltungen aufgrund der eben beschriebenen Sitzungs- und Planungsvorläufe in den Monaten Februar bis Mai / erste Jahreshälfte tendenziell weniger Aufträge erhält.

Eine terminliche Entzerrung der Vergaben von den Sitzungsterminen wird daher als sinnvoll angesehen. Die Verwaltung schlägt vor, dass sie ermächtigt wird, die Vergabe des Neubaus des Rad- und Gehwegs K 3320 Hüttlingen – Rainau/Buch 1. Bauabschnitt, wie sie im Haushalt / mittelfristige Finanzplanung eingeplant sind, im vorgesehenen Gesamtverfügungsrahmen jeweils an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Bei Überschreitung des Gesamtverfügungsrahmens bedarf eine Vergabe der ausdrücklichen Zustimmung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung, auch wenn die Einzelentscheidung noch in der Entscheidungskompetenz des Landrates liegt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für den RGW HüttlingenBuch werden 3.190.000 € als Gesamtkosten veranschlagt, wobei auf den Ostalbkreis (nach Abzug der Förderung und sonstiger Beteiligungen) bis zu 310.000 € entfallen.

 

Kostenberechnung Herstellkosten brutto 1. BA vom 14.05.2025  1.856.000 €

Förderzusage Herstellkosten 1. BA      1.863.479 €

 

Mifrfi 2025-2029 Gesamtkosten 1. BA + 2. BA    3.190.000 €

 

(informativ: Kostenberechnung Herstellkosten 2. BA vom 14.05.2025 1.346.000 €)

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Schneider, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat