Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2026 eingeplanten Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen auszuschreiben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Jahr 2026 dann ausgeschriebenen Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bis zu dem im Haushalt festgesetzten Betrag zu vergeben.
Sachverhalt/Begründung
Die Vergabe von Fahrbahnsanierungen und Bauwerksinstandsetzungen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 400.000 € erfolgt durch den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Die Vergabe erfolgt an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Für eine Vergabe durch den Ausschuss müssen die Ausschreibung, die Angebotsprüfung und der Vergabevorschlag auf die jeweiligen Sitzungstermine abgestimmt werden. Die VOB begrenzt den Zeitraum zwischen Angebotseröffnung und Ende der Zuschlags- und Bindefrist auf maximal 30 Tage. Dies ist bei dem üblicherweise notwendigen Sitzungsvorlauf von mindestens 2 Wochen nur mit Mühe einzuhalten, da gleichzeitig den Unternehmern noch ausreichend Nachfristen eingeräumt werden müssen, um ihre Bieterangaben zu vervollständigen oder fehlenden Dokumente nachzureichen. Danach müssen ggf. mit den Bietern noch Aufklärungsgespräche über ihr Angebot geführt werden. Die wenigen Sitzungstermine des Ausschusses führen dazu, dass mehrere Ausschreibungen, Angebotseröffnungen, Angebotsprüfungen und Vergabeentscheidungen gleichzeitig vorbereitet werden müssen. Auch die anbietenden Firmen müssen ihre Angebote für mehrere Maßnahmen gleichzeitig in einem engen Zeitfenster vorlegen, d. h. die Maßnahmen zeitgleich kalkulieren und können kaum reagieren, wenn sie bei einer Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind. Eine von den Sitzungsterminen unabhängige Vergabe würde in der Regel zu im Jahresverlauf früheren Vergaben und deshalb ggf. zu günstigeren Preisen führen. Eine terminliche Entzerrung der Vergaben von den Sitzungsterminen wird als sinnvoll angesehen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass sie - wie bereits seit 2015 - ermächtigt wird, die Belagsmaßnahmen und Bauwerkssanierungen, wie sie im Haushalt eingeplant sind, im vorgesehenen Gesamtverfügungsrahmen jeweils (auf das annehmbarste Angebot) an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Bei Überschreitung des Gesamtverfügungsrahmens bedarf eine Vergabe der ausdrücklichen Zustimmung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung, auch wenn die Einzelentscheidung noch in der Entscheidungskompetenz des Landrates liegt.
Folgende Maßnahmen aus dem Mittelfristigen Ausbauprogramm für Kreisstraßen und -radwege 2025-2029 sollen zeitnah vergeben werden:
- K 3328 Steigungsstrecke Tierhaupten – Täferrot - K 3334 zw. K 3329 und Abzw. Radelstetten
Zusätzlich sollen die geplanten Maßnahmen aus dem Sondervermögen des Bundes im Rahmen dieser Ermächtigung berücksichtigt werden:
- K 3282 Lautern – Mögglingen - K 3209 Unterschneidheim – Nordhausen - K 3256 B 298 – Zimmerbach
In der Auflistung sind keine Bauwerke hinterlegt, da für 2026 nur Teilinstandsetzungen mit einem Gesamtauftragsvolumen von 180.000€ vorgesehen sind. Finanzierung und Folgekosten
- Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Schneider, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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