Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Anlage 2 wurde entsprechend angepasst.
Sachverhalt/Begründung
In der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 18.09.2025 wurde beschlossen, eine Preisanhebung für das D-Ticket zum 01.01.2026 um 5 Euro - auf 63 Euro - durchzuführen. Das D-Ticket Job wird mit der bisherigen Systematik rabattiert. Das D-Ticket Job kostet ab 01.10.2026 59,85 Euro.
Der Preis des D-Ticket Job wird wie folgt hergeleitet: 63 Euro Abgabepreis D-Ticket abzüglich 5 % Rabatt ergibt einen Preis von 59,85 Euro, wenn mindestens 25 % Arbeitgeberrabatt (ab 01.01.2026 mind. 15,75 Euro) gewährt wird.
Auf Basis der Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 29.10.2025 wird der Preis des D-Ticket Jugend BW um 5,58 Euro auf 45,00 Euro erhöht. Dies war notwendig, damit sich die Differenz und demzufolge die Subventionierung des D-Ticket Jugend BW zum D-Ticket nicht erhöht.
Die Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) des Ostalbkreises enthält einen Eigenanteil für Fahrschüler ab der Mittelstufe bei Nutzung des ÖPNV in Höhe von 100 % vom Preis des D-Tickets Jugend BW. Dieser Eigenanteil erhöht sich dann automatisch auf den neuen Preis von 45,00 Euro.
Für Fahrschüler der Grundstufe wurde in der SBKS bei Nutzung des ÖPNV oder im Sonderfahrdienst der halbe Preis des D-Ticket Jugend BW für Grundschülerinnen und Grundschüler festgesetzt. Diese Rabattierung wird beibehalten. Damit ändert sich der Preis des D-Ticket Jugend BW für Grundschülerinnen und Grundschüler auf 22,50 Euro bzw. auf 25,00 Euro im individualisierten Sonderfahrdienst.
Aufgrund der Beibehaltung dieser Regelung hat der Ostalbkreis für derzeit rd. 3.000 Grundschüler die Differenz von 2,79 Euro sowie für die befreiten 3. Kinder in Höhe von 5,58 Euro über kreiseigene Mittel zu tragen. Dies ergibt eine Mehrbelastung von ca. 120.000,00 Euro/a. An Grundschüler den Aufpreis von 5,58 Euro weiter zu geben, wird aufgrund deren eingeschränkten Nutzungsverhaltens des deutschlandweit gültigen Fahrscheines nicht empfohlen. In anderen Landkreisen, wie beispielsweise Calw, die einen höheren Eigenanteil von Grundschülern verlangen, werden D-Tickets Jugend BW in erheblichem Umfang gekündigt.
Für Fahrschüler ab der Mittelstufe im Sonderfahrdienst erhöht sich der Eigenanteil von 42,17 Euro auf 50,00 Euro je Monat.
Die Eigenanteile im Sonderfahrdienst für Fahrschüler ab der Mittelstufe passen sich dabei künftig stets an diejenigen Preise des D-Tickets Jugend BW an, zzgl. eines Zuschlages von 5 Euro für die individualisierte Beförderungsleistung, bei Fahrschüler der Grundstufe im Sonderfahrdienst 2,50 Euro.
Weitere Maßnahmen wie sie derzeit in anderen Landkreisen Baden-Württembergs beschlossen werden, etwa die Abschaffung der „Drittes-Kind-Regelung“, sollen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt werden.
Um ein stimmiges Gesamtgefüge zu erhalten ist es notwendig, den Preis der übertragbaren Umweltkarte Aalen mit einem Abgabepreis von 44 Euro zum 01.01.2026 anzuheben. Das gleiche gilt auch für die Umweltkarte Ellwangen mit einem derzeitigen Abgabepreis von 39,00 Euro. Die Abgabepreise werden um jeweils 4,00 Euro angehoben (Aalen: von 44 Euro auf 48 Euro; Ellwangen von 39 Euro auf 43 Euro). Es bestünde sonst auch die Gefahr des Eintritts eines Kannibalisierungseffekts weg vom Produkt D-Ticket Jugend BW oder D-Ticket hin zur übertragbaren Umweltkarte.
Die Stadt Aalen bezuschusst derzeit die Fahrgäste im Stadtgebiet Aalen mit einem Zuschuss von 16 Euro zur Umweltkarte Aalen und reduziert damit den OstalbMobil-Abgabepreis von derzeit 60 Euro auf 44 Euro. Die Stadt Aalen wird ab 01.01.2026 einen Zuschuss für das Umweltticket in Höhe von 16 Euro bezahlen. Der neue OstalbMobil-Höchsttarif der Umweltkarte Aalen beträgt dann in der Anlage 1 Teil 3 insgesamt 64 Euro. Der letztliche Abgabepreis an den Kunden ergibt dann 48 Euro.
Im Zusammenhang mit der Verteuerung des D-Tickets muss das Gesamtgefüge auch in Richtung OstalbMobil-Tarif betrachtet werden. Mittlerweile macht das D-Ticket Sortiment knapp 80 % der Einnahmen aus. Im Gegensatz dazu betragen die Einnahmen aus den OstalbMobil-Abo-Tarifen gut 1 %. Dem steht ein unverhältnismäßig hoher administrativer Aufwand gegenüber. Deshalb ist das OstalbMobil-Abo Sortiment in den Zonen 1+2 mit einem streckenbezogenen Abo-Preis für Erwachsene von 58,20 Euro auf 63,00 Euro und für Schüler, Azubis und Studenten von 43,70 Euro auf 45,00 Euro anzuheben, wie dies beim D-Ticket stattgefunden hat. Diese vertrieblich induzierte Maßnahme soll hinführen auf das abrechnungsoptimierte OstalbMobil D-Ticket-Sortiment.
Weiter ändern sich zum 14.12.2025 die Tages- und Kombitickets des Baden-Württemberg-Tarifs. Die OstalbMobil-Pauschalpreisangebote für die Baden-Württemberg-Tickets und das MetropolTagesTicket Stuttgart sind nachrichtlich in der Satzungsänderung aufgeführt.
Mit der Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-VO) vom 07.09.2025 hat es das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg dem Aufgabenträger ermöglicht, für Fahrten der flexiblen Bedienungsform einen Zuschlag zu erheben, ohne dass sich dies schädlich auf die jährlichen Zuweisungen zur Finanzierung des ÖPNV nach § 15 ÖPNVG auswirkt. Deshalb wird ab 01.01.2026 für die Nutzer von On-Demand-Verkehren, welche diesen bisher als ABO-Inhaber zuschlagsfrei nutzen konnten ein Zuschlag von 1,00 Euro verlangt. Bei der Festsetzung der Höhe des Zuschlags ist man an die Vorgaben der ÖPNV-VO gebunden. Aufgrund der Exklusivität der On-Demand-Dienste ist die Einführung eines Zuschlags zur Refinanzierung der Kosten des ÖPNV gerechtfertigt.
Finanzierung und Folgekosten
Für das Haushaltsjahr 2026 ist im Haushaltsplan THH7-73 Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität ÖPNV (Erläuterungen lfd. Nr. 17 Produktsachkonto 5470010001 43180015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation) ein Betrag in Höhe von 22,1 Mio. Euro veranschlagt. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung wird über die Entwicklung regelmäßig berichtet. Anlagen
Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung mit Anlage 1 Teil 2 und Teil 3 ab 01.01.2026
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten, gültig ab dem 01.01.2026
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, GB Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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