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Vorlage - 212/2025  

 
 
Betreff: Wiederbestellung von Herrn Kai Rudolph Niedziella zum stellvertretenden Kreisbrandmeister in Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t VII   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
16.12.2025 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Herr Kai Rudolph Niedziella, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, wird zum stellvertretenden Kreisbrandmeister für den Zeitraum: 01.01.2026 bis 31.12.2030 zum Ehrenbeamten wiederbestellt.

 

Der Zeitraum von 5 Jahre richtet sich nach der gesetzlich festgelegten Amtszeit für Ehrenbeamte des Landkreises.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Einführung:

Gemäß Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg hat jeder Landkreis einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister und einen oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die Feuerwehrkommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehrkommandanten im Landkreis anzuhören.

 

Zur Person Kai Rudolph Niedziella:

Herr Kai Rudolph Niedziella, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, übernimmt schon seit Jahren zuverlässig, verantwortungsbewusst und mit Engagement die Funktion des stellvertretenden Kreisbrandmeisters. Er unterstützt durch seine Einsatzerfahrung und Fachwissen das Feuerwehrwesen im Ostalbkreis und steht beratend und unterstützend den Einsatzleitern vor Ort zur Verfügung. Er erfüllt alle Voraussetzungen für das Amt eines stellv. Kreisbrandmeisters.

 

Anhörung der Kommandanten lauf FwG Baden-Württemberg:

Ergebnis der Anhörung der Kommandanten nach FwG Baden-Württemberg § 23 Abs. 1 FwG am 22.10.2025: Einstimmiges Votum der Kommandanten für die Wiederbestellung von Kai

Rudolph Niedziella zum stellv. Kreisbrandmeister.


Finanzierung und Folgekosten

 

Nach der derzeit gültigen Satzung für die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten die stellv. Kreisbrandmeister eine monatliche Entschädigung von je 75 Euro, somit pro stellv. Kreisbrandmeister 900 Euro im Jahr.


Anlagen

 

keine

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Straub, GB Brand- und Katastrophenschutz

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat