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Vorlage - 209/2025  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten", Projektaufruf 2025/2026 für die Sportgebäude der kreiseigenen Schulen des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Bildung und Kultur Beteiligt:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Entscheidung
01.12.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Anträge beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu stellen und die entsprechenden Haushaltsmittel in den Jahren 2026-2031 im Haushaltsplan bereit zu stellen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Allgemeines zum Förderprogramm

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)” stellt der Bund ab 2025 insgesamt 333 Mio. Euro für die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten bereit. Der Förderzeitraum läuft von 2026 bis 2031. Ziel ist die Reduzierung des Sanierungsstaus sowie die Förderung von Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

 

Inhalte

Gefördert werden bauliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen Sportstätten, einschließlich Umkleide- und Sanitärbereiche, Funktionsräume, Freiflächen und technischer Anlagen. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe. Ersatzneubauten sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

 

Förderquote

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der kommunale Eigenanteil beträgt entsprechend mindestens 55 % bzw. 25 %. Der Bundeszuschuss liegt zwischen 250.000 € und 8 Mio. € pro Projekt. Eine Beteiligung Dritter an der Finanzierung ist möglich, ersetzt aber nicht den kommunalen Mindestanteil von 10 %. Eine Co-Finanzierung mit bis zu 33 % durch den Landeszuschuss kann zusätzlich beantragt werden.

 

Konkret angedachte Maßnahmen

 

Sporthalle Schwäbisch Gmünd:

Geplant ist eine umfassende Sanierung der Sporthalle Schwäbisch Gmünd. Die notwendigen Maßnahmen bestehen aus Dach-, Fassaden- und Fenstersanierung, umfassende Innenraumerneuerung und Akustikoptimierung, Modernisierung von Technik, Beleuchtung und Ausstattung, Sanierung von Umkleiden und Sanitärbereichen, Erweiterung der Fluchtwege, Erneuerung von Türen und Elektroanlagen.

 

Jagsttalschule Sporthalle- und Schwimmhalle:

In der Turnhalle sowie der Schwimmhalle fallen Maßnahmen zur Fassaden- und Fenstersanierung, innenräumliche Akustik- und Ausstattungserneuerung, technische Modernisierung, vollständige Sanierung von Umkleide-/Sanitärbereichen, Sicherheits- und Fluchtwegausbau an.

 

Weidenfeldhalle Aalen:

An der Sporthalle am Beruflichen Schulzentrum Aalen fallen Erneuerungen und Instandsetzungen der Technischen Anlagen, der Elektrotechnik sowie der Wasserleitungen an. Zudem steht die Sanierung der Umkleiden und WC-Anlagen an.



Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kostenschätzungen belaufen sich in Schwäbisch Gmünd auf 11 Mio. Euro, an der Jagsttalschule auf 3 Mio. Euro und an der Weidenfeldhalle auf 2,9 Mio Euro.

 

Es wird ein Antrag auf eine Förderung i.H.v. 45 % durch das Bundesprogramm gestellt.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Graf, SG-Leitung Schulen und Bildung

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat