Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt / der Kreistag beschließt
die Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb (Anlage 1).
Sachverhalt/Begründung
In der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb sind Wertgrenzen definiert, ab welchen die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss Klinikimmobilien oder der Kreistag für Entscheidungen zuständig sind. Seit der Neufassung der Betriebssatzung, die am 29.11.2016 durch den Kreistag beschlossen wurde (VO 189-1/2016), wurden die Wertgrenzen nicht mehr angepasst.
Da die Hauptsatzung gemäß Landkreisordnung Baden-Württemberg das übergeordnete Regelwerk für die Aufgaben- und Kompetenzverteilung innerhalb der Kreisorgane darstellt, ist eine inhaltliche Konsistenz zwischen Hauptsatzung und Betriebssatzung erforderlich. Die derzeitigen Wertgrenzen der Betriebssatzung entsprechen in einzelnen Bereichen nicht vollständig den in der Hauptsatzung festgelegten Zuständigkeitsgrenzen der Kreisorgane.
Um Widersprüche zu vermeiden und eine einheitliche sowie rechtssichere Entscheidungsgrundlage zu schaffen, ist eine Anpassung der Betriebssatzung erforderlich. Die Angleichung stellt sicher, dass die Entscheidungszuständigkeiten der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses und des Kreistags klar geregelt und mit der Hauptsatzung konsistent sind. Die Änderungen sind in Anlage 2 dokumentiert und betreffen die §§ 6, 8 und 11. Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb Anlage 2: Lesefassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb im Änderungsmodus
Sichtvermerke
gez. Schönsee, Kliniken und sektorenübergreifende Versorgung gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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