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Vorlage - 194/2025  

 
 
Betreff: Familienbewusster Landkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
03.12.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat im November 2024 ein Strategiepapier zu Familienförderung veröffentlicht und sieht eine strategische Familienförderung als Daueraufgabe und ihre Umsetzung als nachhaltigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Diese Familienförderstrategie des Landes soll

 

-          Familien stärken und fördern

-          Das „System Familie“ in den Blick nehmen

-          Die Verantwortung von Institutionen für Familienbelange stärken

-          Die Transparenz der Familienpolitik im Land verbessern

-          Impulse für weitere Entwicklungen geben.

 

Familienpolitik ist Grundlage für eine funktionierende und solidarische Gesellschaft, betrifft alle Generationen und sollte auch im Fokus der Landkreise stehen. Ein familienbewusster Landkreis versteht Familien als Querschnittsthema – bei Wohnen, Bildung, Gesundheit, Mobilität, Kultur usw., fördert familienfreundliche Strukturen, vernetzt Akteure vor Ort - wie z. B. Vereine, Schulen, Beratungsstellen – um Familien umfassend zu unterstützen und achtet auf die Vielfalt heutiger Familienformen. Diesem Strategiepapier und dem grundsätzlichen Thema, wie kann ein Landkreis gute Familienpolitik machen, will sich auch der Landkreistag Baden-Württemberg annehmen.

 

Auszug aus der Haushaltsrede von Herrn Landrat Dr. Bläse anlässlich der Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2026:

 

„Was wir eventuell wirklich zu wenig betrachten, ist im Zusammenhang mit der Demografie die Familienpolitik. Darf ich als Landrat bzw. dürfen wir als Landkreis überhaupt in der Familienpolitik aktiv werden? Will sich dort der Landrat wieder eine Freiwilligkeitsaufgabe zuschreiben?

 

Der Generationenvertrag kann nur funktionieren, wenn genügend Kinder und somit letztlich für die Zukunft ausreichend Einzahlende in die Sozialversicherungssysteme vorhanden sind. Auch wenn wir wissen, dass es in Zukunft ohne Arbeitsmarktmigration aus dem Ausland nicht möglich sein wird, dürfen wir uns mit einer Geburtenquote von 1,39 Kindern je Frau nicht zufriedengeben. Natürlich bleibt es letztlich immer die Entscheidung einer/eines jeden Einzelnen bzw. in ihrer/seiner Lebens- oder Familiengemeinschaft, sich für einen Kinder-wunsch zu entscheiden. Doch denke ich, wir sollten uns als Landkreise fragen, was wir dazu beitragen können, damit sich wieder mehr für einen Kinderwunsch entscheiden. Denn gerade wir, die wir diejenigen sind, die die staatlichen Transferleistungen nicht nur auszahlen, sondern auch zu einem Großteil finanzieren, sollten uns diesem Thema widmen. Auch wenn die eigentliche Zuständigkeit des Landkreises und dessen Pflichtaufgabe erst bei der Transferleistung bzw. Förderleistung bei Problemen beginnt. Familienpolitik ist für mich inzwischen klare Wirtschafts- und Sozialpolitik. Während wir in diesen politischen Feldern sehr oft über Rahmenbedingungen sprechen, fehlt diese Diskussion in der Familienpolitik. Ich würde mich freuen, wenn wir im Rahmen der diesjährigen Haushaltsdebatte durch Sie, durch die Fraktionen und Gruppierungen auch hierzu Impulse für den Kreis entwickeln könnten. Der Ostalbkreis wird zu diesem Thema im Februar 2026 Ausrichter einer Konferenz für alle 35 Landkreise sein.“

Der Ostalbkreis hat nun mit der Fachberatung Quartiersentwicklung des Landkreistags für den 26.02.2026 in der „EULE - Gmünder Wissenswerkstatt in Schwäbisch Gmünd einen Fachtag zum Thema „Familienbewusster Landkreis“ geplant, zu dem Fach- und Führungskräfte der baden-württembergischen Landratsämter aus den Bereichen Quartiersentwicklung, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialplanung, Altenhilfe, Gesundheit, Bürgerschaftliches Engagement sowie Integration eingeladen werden.

 

Es steht die Frage im Mittelpunkt, wie Landkreise familienfreundliche Strukturen fördern und umsetzen können und wie eine alters- und generationengerechte Quartiersentwicklung vor Ort entsteht. Es werden „Vorzeige“-Projekte verschiedener Landkreise vorgestellt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten des Fachtags werden aus dem Budget der Fachberatung Quartiersentwicklung des Landkreistages Baden-Württemberg getragen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin V/51

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat