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Vorlage - 133-1/2025  

 
 
Betreff: Beratung des Mittelfristigen Ausbauprogramms 2025 - 2029 der Kreisstraßen und Kreisradwege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
28.11.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Mittelfristiges Ausbauprogramm 2025 - 2029

Antrag der Verwaltung

 

  1. Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 28.11.2025 zur Beratung verwiesen.
     

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

 

Mittelfristige Entwicklung des Kreisstraßen- und -Radwegeausbauprogramms

Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2025 - 2029 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine komplexe und dauerhafte Herausforderung, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zur Erneuerung anstehen.

 

Zustand des Straßennetzes

In 2023 wurden insgesamt 475 km Kreisstraßen im Rahmen der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) durch ein Mess- und Erfassungsfahrzeug befahren. Aus den automatisiert aufgenommen Daten wurden über ein standardisiertes Verfahren Zustandswerte für jeden Straßenabschnitt ermittelt und zu einer Zustandsnote für einen gesamten Netzknotenabschnitt aggregiert. Im Vergleich der Zustandserfassungen und -bewertungen der Jahre 2014, 2018 und 2023 hatte sich der Mittelwert der Zustandsnoten zunächst von 3,55 auf 3,64 verschlechtert und nun wieder auf 3,52 verbessert. Diese Verbesserung ist das Ergebnis aus dem Zeitraum 2018 bis 2022, in dem die Sanierungsmittel hinreichend genug zur Verfügung standen.

Auch in diesem Jahr sind die reduzierten Haushaltsansätze in der MIFRIFI 2025 - 2029 dem finanziellen Haushaltsdefizit des Ostalbkreis geschuldet. Mit dem verminderten Sanierungsumfang wird sich der Zustandswert der Kreisstraßen in den nächsten Jahren spürbar verschlechtern.

Für einzelne Jahre sind diese Einschränkungen aufgrund der vorhandenen Substanz vertretbar. Danach sind allerdings höhere Investitionen unumgänglich, damit das Zustandsniveau gehalten werden kann. Verbesserungen erfordern dann weitaus höhere Investitionen. Das folgende Diagramm zeigt die rechnerische Auswirkung von verschiedenen Haushaltsmittelansätzen auf die Gesamtzustandsnote aller Kreisstraßen.


 

 

Mittelfristiges Ausbau- und Erhaltungsprogramm

Mit der Neufassung des Bilanzierungsleitfadens werden nun rein oberflächliche Sanierungsarbeiten und grundhafte Sanierungsverfahren gleichbehandelt und dem investiven Haushalt zugeordnet. Dies wurde zum Anlass genommen, die Baumaßnahmen im mittelfristigen Ausbauprogramm generell in vier Kategorien aufzuteilen:

-                      Neu- und Ausbaumaßnahmen

-                      Radwegeausbauprogramm

-                      Bauliche Erhaltung

-                      Betriebliche Unterhaltung


Während die baulichen Erhaltungsmaßnahmen typisch abschnittsbezogene Einzelmaßnahmen wie Deckenerneuerungen oder Erneuerungen von Ortsdurchfahrten darstellen, handelt es bei den betrieblichen Unterhaltungen überwiegend um Kleinflächenmaßnahmen oder um standardisierte Versiegelungen der Asphaltoberflächen. In dem betrieblichen Unterhaltungsprogramm sind ebenfalls die alljährlich anfallenden Ausbesserungen aufgrund von Frost- und Fahrbahnschäden enthalten.


 

Haushaltsjahr

Bauliche Erhaltung

(ohne Bauwerke)

Bauliche Unterhaltung

(ohne Bauwerke)

2026

1.959.000 €

680.000 €

2027

2.490.000 €

440.000 €

2028

1.670.000 €

320.000 €

2029

1.990.000 €

320.000 €

 

Mit den vorhandenen Haushaltsmitteln ist das standardisierte und bedarfsgerechte Erhaltungsmanagement gemäß den dargestellten Zustandsprognosen derzeit nicht abbildbar. Um die Haushaltsmittel möglichst effizient einzusetzen, wird kurzfristig der Fokus auf die Substanzerhaltung gelegt. Zur Konservierung der Straßenoberflächen werden 2026 verstärkt sog. Oberflächenbehandlungen durchgeführt.

 

 

Bauwerksanierungen

Der Sanierung von Bauwerken ist weiterhin Beachtung zu schenken. Zwar sind die Bauwerke im Zuge der Kreisstraßen im wesentlich in einem ordentlichen Zustand. Gleichwohl wird aufgrund der altersbedingten Abnützung oder des Erreichens der Lebensdauer der Sanierungsumfang von einfachen Reparaturen an den Brücken und Stützkonstruktionen bis hin zu Ersatzneubauten reichen. Letztere werden als einzeln veranschlagte Maßnahmen im mittelfristigen Ausbauprogramm geführt. Die nachstehenden Finanzierungsbeträge umfassen sowohl Maßnahmen zu Instandhaltungen (bauliche Unterhaltung) wie auch weitreichende Sanierungen (bauliche Unterhaltung):

 

Jahr

Summe

2026

210.000 €

2027

380.000 €

2028

560.000 €

2029

560.000 €

 


 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2026 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Das Investitionsvolumen hat eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

 

Jahr

Ausbauvolumen

Zuschussbedarf Landkreis

2025

11.489.000 €

2.554.000 €

2026

18.758.000 €

2.645.000 €

2027

21.390.000 €

2.792.000 €

2028

21.468.000 €

2.379.000 €

2029

7.745.000 €

3.377.000 €

Gesamt

80.850.000 €

13.747.000 €

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Mittelfristiges Ausbauprogramm 2025 - 2029

 


Sichtvermerke

 

gez. Schneider, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mittelfristiges Ausbauprogramm 2025 - 2029 (8101 KB)