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Vorlage - 188/2025  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des
Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2026 - Haushalt Arbeit und
Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
03.12.2025 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit

liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2026 und der mittelfristigen

Finanzplanung zu.

 

Er empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der

Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich aus Leistungen des Bundes und kommunalen Leistungen zusammen. Diese umfassen:

 

    Verwaltungsbudget

    Eingliederungsbudget

 

    Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“

    Bürgergeld

    Kosten der Unterkunft und Heizung

    Kommunale Eingliederungsleistungen

    Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

Die im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 vorgesehenen Mittel für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget basieren auf den geplanten Ausgaben sowie auf der zu erwartenden Mittelzuteilung durch den Bund auf Grundlage des Regierungsentwurfes zum Bundeshaushalt 2026. Eine endgültige Mittelzuteilung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2026 durch den Deutschen Bundestag.

 

Verwaltungsbudget

 

Im Verwaltungsbudget werden für das Jahr 2026 Gesamtausgaben in Höhe von 17.450.000 € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr (16.500.000 €) wurde der Planansatz um 950.000 € erhöht. Die Steigerung resultiert in erster Linie aus höheren Personalaufwendungen beim Jobcenter- und Querschnittspersonal, die sich aus bevorstehenden Steigerungen bei Tariflohn und Besoldung ergeben, sowie aus höheren Sachkosten.

 

Das Budget in Höhe von 17.450.000 € finanziert sich aus 84,8 % Bundesmitteln (14.800.000 €) sowie 15,2 % kommunalem Finanzierungsanteil (2.650.000 €).

 

Eingliederungsbudget

 

Für das Jahr 2026 sind insgesamt 6.475.000€ für Eingliederungsleistungen vorgesehen. Darin enthalten sind auch Sondermittel für die unbefristeten Altfälle im Rahmen des Beschäftigungszuschusses. Nach der neuesten Mitteilung des Bundes über die voraussichtliche Verteilung kann mit einer Zuteilung gerechnet werden, die um 95.000 € höher ausfällt als im Arbeitsmarktprogramm 2026 veranschlagt wurde. Nach der endgültigen Mittelzuteilung werden diese Mittel entsprechend eingesetzt, worüber in der nächsten Ausschuss-Sitzung informiert wird.

 

Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“

 

Es wird beabsichtigt, die Ko-Finanzierung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis auch im Jahr 2026 fortzuführen. Die Einrichtung wird überwiegend über das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ aus Landesmitteln gefördert, wobei ein kommunaler Zuschuss Voraussetzung für die Landesförderung ist.


Der Zuschuss des Ostalbkreises soll weiterhin durch Mittel aus dem Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) erfolgen, die im Rahmen von Fördermaßnahmen nach §16i SGBII („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) eingespart werden. Diese Mittel werden im Sinne eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesetzt. Die dafür vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 18.000€ sind unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ eingeplant.

 

Bürgergeld

 

Der Ansatz für das Bürgergeld wurde für das kommende Jahr erhöht und beläuft sich nun auf 66.550.000 € (2025: 63.200.000 €). Im Jahr 2026 wird es zwar keine Erhöhung des Regelsatzes geben, jedoch wird die Zahl der Leistungsbeziehenden voraussichtlich leicht ansteigen. Zusätzlich werden die tatsächlichen Ausgaben 2025 bereits oberhalb des Planansatzes liegen. Ein weiterer Teil der Erhöhung des Ansatzes lässt sich auf die höheren Ausgaben für die Sozialversicherung zurückzuführen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die seit Langem geforderte Beitragsanpassung für SGB II-Leistungsberechtigte im Jahr 2026 tatsächlich realisiert wird.

 

Eine mögliche Einsparung bei den Ausgaben für das Bürgergeld infolge der Reform des SGB II wurde im Kreishaushalt bislang nicht berücksichtigt, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch keine konkreten Umsetzungsdetails vorlagen.

 

Der Ansatz von 66.550.000 € umfasst neben dem Regelbedarf des Bürgergeldes auch die Ausgaben für Mehrbedarfe und Sozialversicherungsbeiträge. Zudem beinhaltet er 150.000 €, die als Passivleistungen für Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) aktiviert werden. Diese Passiv-Aktiv-Transfers tragen dazu bei, das Eingliederungsbudget zu entlasten.

 

Kosten für Unterkunft und Heizung

 

Für das Jahr 2025 wurde damit gerechnet, dass eine hohe Zahl von Geflüchteten, die erfolgreich einen Sprachkurs absolviert haben, in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die daraus resultierende Verringerung der Fallzahlen ist aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage jedoch etwas langsamer verlaufen. Der durchschnittliche Jahreswert dürfte sich dennoch im Bereich der prognostizierten 6.150 Bedarfsgemeinschaften bewegen.

 

Im Jahr 2026 ist aufgrund des erneuten Rechtskreiswechsels von neu ankommenden ukrainischen Geflüchteten davon auszugehen, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Kontext von Fluchtmigration weiter sinken wird. Dem steht jedoch eine weiterhin schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt entgegen, sodass die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften voraussichtlich nicht sinken, sondern eher leicht steigen wird. Für das Jahr 2026 wird mit insgesamt 6.200 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt gerechnet.

 

Der Haushaltsansatz für die Transferleistungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU) und der einmaligen Beihilfen wurde entsprechend der prognostizierten Anzahl der Bedarfsgemeinschaften angepasst und beträgt 40.230.000 € (2025: 39.852.000 €). Die Bundesbeteiligung KdU wurde im Kreishaushalt 2026 mit einem Ansatz von 26.950.000 € (2025: 26.530.000 €) veranschlagt. Die Weitergabe der Wohngeldentlastung durch das Land ist in Höhe von 3.000.000 € eingeplant.


Im Bereich Kosten der Unterkunft werden daneben Einnahmen aus Erstattungen und Rückforderungen in Höhe von insgesamt 2.921.000 € erwartet, sodass der Zuschussbedarf 2026 durch den Ostalbkreis 7.359.000 beträgt.

 

Neben laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über den Ansatz auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.

 

Kommunale Eingliederungsleistungen

 

Für kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II werden im Jobcenter-Haushalt 2026 Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.725.000 € angesetzt. Davon entfallen 1.600.000 € auf die Kinderbetreuungskosten und 125.000 € auf die psychosoziale Betreuung.  Als Einnahmen werden 50.000 € Erstattungen von anderen Kostenträgen angesetzt.

 

Bildung und Teilhabe

 

Aufgrund der leichten Fallsteigerung wird der Haushaltsansatz für die Ausgaben für Bildung- und Teilhabeleistungen im SGB II Vergleich zum Vorjahr leicht angehoben und beträgt 1.720.000 € (2025: 1.700.000 €). Der finanzielle Ausgleich durch den Bund erfolgt im Rahmen der Bundesbeteiligung KdU und wird dort als Einnahme verbucht.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Finanzierung und Folgekosten

 

Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben

 

Budget

Kostenträger

2026

Mittelansatz 2026

Mittelansatz 2025

Veränderung

Verwaltungsbudget

Bund

= 14.800.000 €

Ostalbkreis

= 2.650.000 €

17.450.000

16.500.000

+950.000 €

 

Eingliederungsbudget

Bund 100 %

6.475.000

 

5.460.000

 

+1.015.000 €

 

Landesprogramm

„Gute und sichere Arbeit“

Ostalbkreis 100%

 

18.000 €

 

18.000 €

 

0 €

Bürgergeld

Bund

= 62.359.000 €

Rückforderungen

= 4.191.000 €

66.550.000 €

 

63.200.000 €

 

+3.350.000 €

Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)

inkl.

Erstausstattung,

Bekleidung und Wohnung

Bund

= 26.950.000 €

Land BW

= 3.000.000 €

Rückforderungen

= 2.921.000

Ostalbkreis

= 7.359.000

40.230.000

 

39.852.000 €

 

+378.000 €

Kommunale

Eingliederungsleistungen

Erstattungen

= 50.000 €

Ostalbkreis

= 1.675.000 €

1.725.000 €

 

1.660.000 €

 

+65.000 €

Bildung und Teilhabe

Rückforderungen

= 25.000 €

Ostalbkreis

= 1.695.000 €

1.720.000 €

 

1.700.000 €

 

+20.000 €

Gesamt

 

Ostalbkreis

= 13.397.000 €

134.168.000

 

128.390.000 €

 

+5.778.000 €

 

 


Anlagen

 

--

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat