Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
I. Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2026 des Sozialhaushaltes
In die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.
Der Haushaltsentwurf 2026 umfasst im
Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/ Wohngeldempfänger ist mit 138.005.043 Euro veranschlagt (vgl. Anlage 6).
Die Anlagen 8 und 9 des Haushaltsplanentwurfs enthalten Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen.
II. Haushaltswirksame Anträge 2026
AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e.V. - Finanzielle Förderung ab 01. Januar 2026
Ausgangssituation und Allgemeines
Die AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e. V. erbringt seit 1995 mit großem ehrenamtlichem Engagement wertvolle und kompetente Leistungen im Bereich Prävention, Versorgung, Vernetzung, Bildung und Information.
Antrag auf Zuschusserhöhung vom 12.11.2025
Mit dem vorliegende Förderantrag vom 12.11.2025 sollen die Angebote der AIDS-Hilfe gesichert und weiterentwickelt werden. Insbesondere sollen damit der Erhalt und die fachliche Begleitung der Selbsthilfegruppen, der Betrieb des Checkpoints sowie der Ausbau der schulischen Präventionsarbeit gewährleistet werden. Der Antrag liegt der Sitzungsvorlage bei.
Für die beantragte Vollzeitstelle werden jährliche Kosten in Höhe von 84.000 € veranschlagt. In diesem Betrag sind folgende Positionen enthalten:
Die Einrichtung der Vollzeitstelle gewährleistet eine kontinuierliche und qualifizierte Betreuung sämtlicher Angebote und trägt zur langfristigen Sicherung dieser Strukturen bei. Durch die Vollzeitstelle kann der Checkpoint dauerhaft geöffnet und professionell betreut werden. Besuchende erhalten damit jederzeit eine vertrauliche und fachlich kompetente Beratung. Darüber hinaus ermöglicht die Stelle eine flächendeckende, regelmäßige und qualitativ hochwertige Durchführung der Bildungs- und Präventionsarbeit.
Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Die Arbeit der AIDS-Hilfe mit den besonderen Schwerpunkten Information und Prävention ist seit langem ein wertvoller Baustein der sozialen Arbeit im Ostalbkreis. Besonders anerkennenswert ist das große ehrenamtliche Engagement, ohne das die Vielzahl der Aktivitäten und Projekte nicht leistbar wäre.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hatte einen Erhöhungsantrag für das Haushaltsjahr 2025 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.12.2024 abgelehnt.
Die AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd stellte am 12.11.2025 den Antrag, den Landkreiszuschuss ab 2026 von 11.700 € auf insgesamt 95.700 € zu erhöhen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Erhöhungsantrag auf Grund der aktuellen Haushaltssituation nicht stattzugeben.
Ergänzend informiert die Verwaltung, dass die Gesundheitsämter nach § 19 IfSG (Infektionsschutzgesetz) eine kostenlose und anonyme Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten anbieten. Die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und die Möglichkeiten zu deren Verhütung (Prävention) sind nach § 3 IfSG eine öffentliche Aufgabe. Die kostenlose und anonyme Beratung und Testung auf sexuell übertragbare Infektionen findet in Baden-Württemberg durch die STI-Beratungsstellen der kommunalen Gesundheitsämter bzw. der Landratsämter nach § 19 IfSG und § 7 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) als Pflichtaufgabe statt. STIs (Sexually Transmitted Infections, also sexuell übertragbare Infektionen) können durch Bakterien, Viren, Parasiten, Protozoen oder Pilze übertragen werden. Im Rahmen der HIV-Sprechstunde muss bei Bedarf eine Beratung zu allen STIs und auch zu deren Therapiemöglichkeiten angeboten werden. Deshalb erfolgt die Beratung im Ostalbkreis durch ärztliche Mitarbeitende. Bereits seit vielen Jahren gibt es HIV-/Aids-Beratung beim Gesundheitsamt Ostalbkreis mit festen Sprechzeiten in Aalen und Schwäbisch Gmünd. In diesen offenen Sprechstunden kann sich jeder, der Fragen zu HIV-Infektionen, Aids oder anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) hat, kostenlos und anonym informieren und beraten sowie testen lassen. Das Angebot des Gesundheitsamts Ostalbkreis entspricht dem in Baden-Württemberg üblichen Standard.
Finanzierung und Folgekosten
Im Kreishaushalt 2026 ist ein Zuschussbetrag für die AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd in Höhe von 11.700 € eingestellt (Anlage 9 zum Haushaltplan 2025).
Anlagen
- Haushaltsplan 2026, Teilhaushalt 5, Dezernat V - Haushaltsplan 2026, Anlagen 6, 8 und 9 jeweils für die externen Ausschussmitglieder - Antrag der AIDS-Hilfe vom 12.11.2025
Sichtvermerke
gez. Götz, Geschäftsbereich Soziales gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||