Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltsplans 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.
Sachverhalt/Begründung
Ausgangssituation zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2026 des Jugendhilfehaushalts
In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen die Planansätze der Jugendhilfe des Teilhaushaltsplans 5.
Die Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfs zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im Bereich der Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit 28.225.706,00 € veranschlagt. Finanzierung und Folgekosten
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen
Haushaltsunterlagen für die externen Ausschussmitglieder
Sichtvermerke
gez. Funk, Geschäftsbereichsleitung V/51 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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