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Vorlage - 177/2025  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur
Gesellschafterversammlung des Zentrums für nachhaltige Energieversorgung,
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gGmbH (ZEKK)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
16.12.2025 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der ZEKK

 

1. den Abschlussprüfer für das Jahr 2025 zu bestellen,

 

2. dem Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 zuzustimmen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist zum 01.07.2025 dem Zentrum für nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gGmbH (ZEKK) beigetreten.

 

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Klimaschutzes entsprechend § 52 Absatz 2 Nr. 8 Abgabeordnung (AO) im Landkreis Heidenheim und im Ostalbkreis. Der Satzungszweck soll vor allem verwirklicht werden durch

-       neutrale Beratung von Privatpersonen, Kommunen (inkl. des Landkreises Heidenheim und des Ostalbkreises), Unternehmen, Vereinen und Verbänden insbesondere über Handlungsmöglichkeiten zur Förderung des Klimaschutzes, zu Energieeinsparpotenzialen und zur Energieeffizienz, zu erneuerbaren Energien, zur Wärmewende sowie zu Fördermöglichkeiten;

-       Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Bewusstseins für Klimaschutz, Energiesparen und Energieeffizienz,

-       die Durchführung von und die Teilnahme an Veranstaltungen mit dem Ziel der Stärkung des Bewusstseins für klimaschützendes Handeln und dem Voranbringen der Energie- und Wärmewende,

-       Informationsvermittlung, Schulungen und Fortbildungen von interessierten Personengruppen, Multiplikatoren und Mandatsträgern zu den Themen Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen,

-       die Durchführung von Unterrichtseinheiten, Workshops und Projekttagen an Schulen und Kindertageseinrichtungen zum Thema Energie und Klimaschutz,

-       die Begleitung von Projekten, insbesondere von Kommunen zur klimaneutralen Kommunalverwaltung, zur Klimafolgenanpassung und zur nachhaltigen Energieversorgung,

-       die Unterstützung der Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung,

-       Information und Beratung von Kommunen zu Fördermöglichkeiten sowie Unterstützung beim Erstellen von Fördermittelanträgen,

-       Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die zum Klimaschutz beitragen und Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes für nachhaltiges Bauen.

 

Am Stammkapital in Höhe von 25.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 12.500 € (50 %) beteiligt.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der ZEKK, mit 50 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit § 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

zu 1.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

 

Gemäß Nr. 11.2.13 des Gesellschaftsvertrages der ZEKK beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 soll die Helmer und Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt werden.

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2025 zu befürworten.

 

 

zu 2.) Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2026

 

Die ZEKK hat für das Geschäftsjahr 2026 einen Wirtschaftsplan aufgestellt (Anlage 1).

 

Nach Nr. 11.2.14 des Gesellschaftsvertrages der ZEKK ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes zuständig.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Derzernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 (345 KB)