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Vorlage - 147/2025  

 
 
Betreff: Aktuelle Entwicklungen im ÖPNV
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
23.09.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Stand Entwicklungen D-Ticket

 

Finanzierung der Deutschlandtickets 2026

Zur Finanzierung der Deutschlandtickets 2026 entschied das Bundeskabinett am 06.08.2025, dass der Bund sich 2026 wieder zur Hälfte an den Kosten für das Deutschlandticket beteiligen und wieder einen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro leisten wird – wie in den Jahren 2023 bis 2025. Damit ist die Gewissheit, dass das Deutschlandticket weiter bestehen bleibt kurzfristig gegeben, aber dennoch bleibt die langfristige Finanzierung unzureichend, da unbekannt ist wie der voraussichtliche Gesamtfinanzierungsbedarf von 3,8 Mrd. Euro aufgebracht werden soll. Im Gesetzesentwurf der 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) fehlt weiterhin eine gesetzliche Regelung über 2026 hinaus. Eine Verpflichtung für einen konnexitätsrelevanten Tarifanwendungsbefehl der Länder findet sich nur in der Begründung der 11. Änderung des RegG und nicht im Gesetzestext selbst. Die Geltung des Deutschlandtickets beruht deshalb vorwiegend auf den Tarifvorgaben der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger und damit ist es das Risiko der Aufgabenträger, wenn das Deutschlandticket nicht ausfinanziert ist. Nach dem unveränderten § 9 Abs. 2 Satz 3 RegG („Die Länder beteiligen sich mindestens in gleicher Höhe“) steht es den Ländern frei, einen höheren Betrag als den Beitrag des Bundes aufzuwenden. Die Kommunen können ein Defizit nicht schultern (Stellungnahme Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände vom 30.07.2025, RS 1616/2025).

 

Abrechnung EAV-Stufe 2 der Deutschlandtickets

 

Zum Stand der Fertigung der Sitzungsvorlage ist es unklar, ob die Umstellung der Abrechnung der Deutschlandtickets auf die Stufe 2 der Abrechnung nach Postleitzahlen ab 1. August 2025 oder ab 1. September 2025 erfolgen soll.

 

Der Verkehrsverbund OstalbMobil, der den Langantrag für den Nachteilsausgleich/die Billigkeitsleistungen des Deutschlandtickets 2025 bis 30.09.2025 vorbereiten muss, sieht sich mit ständig ändernden Informationen konfrontiert.

 

Die Regelungen im Deuschlandticket-Zuscheidungsvertrag 2023 und 2024 des Ostalbkreises mit OstalbMobil und den Verkehrsunternehmen zur Abrechnung in Stufe 1 werden derzeit im OstalbMobil-Gebiet auch für die bisherigen Monate des Jahres 2025 angewandt, bis es tatsächlich zu einer Umstellung auf die Postleitzahlzuordnung der D-Ticket Kundengelder kommt. Es wird keine Umstellung der Monate Januar bis Juli/August 2025 auf die Stufe 2 kommen, sodass die weitere Anwendung dieser Regelungen passt.

 

Auch im August sowie im September 2025 wurden von OstalbMobil die Kundengelder, sowie Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen zum genehmigten Beförderungsentgelt nach § 39 PBefG der bei OstalbMobil bestellten D-Tickets wie in Stufe 1 vorläufig an die Verkehrsunternehmen ausbezahlt.

 

Eine Probeabrechnung nach Postleitzahlen soll es auf Bundesebene geben, aber es gibt keine Informationen auf Verbundebene wie eine Abrechnung auf Landes-, Verbundebene aussieht.

 

Es gilt aber noch in 2025 die Rettungsschirmsystematik auf Basis hochgerechneter Soll-Einnahmen 2019, sodass der Ostalbkreis in 2025 nicht schlechter gestellt sein sollte wie in 2024; leider auch nicht besser.

 

Alle Verbünde und Aufgabenträger wurden darauf aufmerksam gemacht, dass überschießende Einnahmen 2025 (Einnahmen aus D-Ticket und übrigem Sortiment, die die Soll-Einnahmen übersteigen) nicht im Verbundraum verbleiben können.

 

Im Langantrag muss eine von der Landesclearingstelle festgestellte und mitgeteilte Summe von 2.597.529 € für August bis Dezember 2025 als IST-Einnahmen für mit PLZ zugeordnete Kundengelder D-Ticket eingetragen werden. Hierdurch wird die Schadenssumme geringer und es könnte sogar für die Monate August/September bis Dezember 2025 zu abzugebenden überschießenden Einnahmen kommen. „Bei einem späteren Startpunkt der Stufe 2 als zum August bemüht sich das Land um eine Anpassung des Bewilligungsbetrages um die zum Zeitpunkt der Bescheidung bekannten gegenüber dem Antrag nicht realisierten Mehreinnahmen aus Stufe 2“ ist die aktuelle Aussage von der Landesclearingstelle. OstalbMobil und der Ostalbkreis werden zusammen soweit möglich die Landeszahlen auf Plausibilität prüfen. Ein finales Ergebnis für das Jahr 2025 wird erst mit dem Schlussantrag des Nachteilsausleichs 2025 im März 2027 feststehen.

 

Eine erste Bewertung der Folgen der Stufe 2 ist daher frühestens mit Zahlen, Daten, Fakten einer ersten Abrechnung der Landesclearingstelle mit den Verbünden für den Monat August im Oktober 2025 bzw. bei Start im September im November 2025 möglich. Insofern verschiebt sich die Fertigung eines Deutschlandticket-Zuscheidungsvertrages 2025 für die 2. Stufe. Eine Anpassung der genehmigten Beförderungsentgelte der Verkehrsunternehmen zum D-Ticket JugendBW und D-Ticket wird rückwirkend berechnet werden müssen. Ziel ist, dass der Ostalbkreis keinen höheren Kostendeckungsbeitrag unter der Kostenstelle „Fahrpreiskooperation“ trägt als bisher.

 

Über weitere Entwicklungen wird mündlich berichtet.

 

  1. Neue Entwicklungen bei der Einführung des Automatisierten Fahrgastzählsystems AFZS

 

Allgemeines

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wurde in seiner Sitzung am 18.02.2025 über die geplante Einführung eines Automatisierten Fahrgastzählsystems (AFZS) im ÖPNV des Ostalbkreises informiert. Die objektiven Vorteile einer Automatisierung der Fahrgastzählung wurden damals erläutert.

 

Ein Fahrgastzählsystem mit Zählsensoren über Bustüren bietet grundsätzlich Informationen über die Anzahl von Fahrgästen im Bus sowie für die Verkehrsunternehmen, um die Planung und Disposition zu optimieren.

 

Wichtig ist die Fahrgastzählung für die Verwaltung, um die in § 9 Abs. 6 Nr. 6 ÖPNVG -gesetzlich verankerte Datenqualität für die Finanzierung des ÖPNV nach § 9 (Verbundförderung) und § 15 (Finanzierung Verkehrsleistungen) ÖPNVG an das Land liefern zu können. Die Höhe der Zuweisungen vom Land werden bisher anhand der Vertriebszahlen ermittelt und spätestens im Jahr 2027 sollen diese Zuweisungen anhand der Nachfrage 2025 errechnet werden. An die Ermittlung der Nachfragedaten hat das Land konkrete Anforderungen (Richtlinie Anforderungskatalog „Automatische Fahrgastzählung“) gestellt, damit die Daten einheitlichen Standards entsprechen. Obwohl die Methode der Datenerhebung grundsätzlich nicht landesweit einheitlich geregelt ist, besteht faktisch die Verpflichtung AFZS einzuführen.

 

Zur Umsetzung hat sich der Ostalbkreis, wie bereits berichtet, mit vier weiteren Verkehrsverbünden zum Cluster Stuttgart zusammengeschlossen. Anfang Mai 2025 wurden die Bestände an 169 auszustattenden Fahrzeugen und Datenverarbeitungssystemen dem federführenden Verkehrsverbund im Cluster, dem VVS, gemeldet, damit die gesammelte Ausschreibung vorbereitet werden kann und Vorbereitungen für die notwendigen Förderanträge getroffen werden können.

 

Förderberechtigung

Am 19.03.2025 wurde die LGVFG-Investitionskostenrichtlinie zur Förderung von AFZS veröffentlicht. Hinsichtlich der Betriebskostenförderung liegt noch keine Regelung vor.

 

Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie kam im Cluster VVS das Antragsverfahren zum Stocken, da aus der Richtlinie nicht klar zu entnehmen war, ob auch eigenwirtschaftliche Verkehre direkt an der Förderung partizipieren können, welche es im Cluster VVS nicht nur im Ostalbkreis, sondern auch in andern Verbünden gibt oder der Verbund Antragsteller für eine Förderung sein kann. Nach einem unbefriedigenden Gespräch am 07.04.2025 zwischen dem Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität, OstalbMobil, VVS und dem Verkehrsministerium und einem weiteren Gespräch auf Landes- und Clusterebene wurde am 08.07.2025 das verbleibende einzig mögliche Vorgehen aufgezeigt.

 

Im Ergebnis hat nun der Aufgabenträger, also das Landratsamt, den Förderantrag bei eigenwirtschaftlichem Verkehr zu stellen, nicht mehr der Unternehmer selbst. Hierbei gibt es verschiedene Optionen, in wessen Eigentum die AFZS-Geräte übergehen. Sinn macht nur, dass die im Bus einzubauenden Sensoren, in das Eigentum des Eigentümers des Busses übergehen. Zudem hat das Landratsamt zu verantworten, dass das Beihilferecht EU-konform und die jahrelangen Nachweispflichten der zweckgebundenen Busverwendung eingehalten wird. Dies ist für die Landkreisverwaltung mit erheblichem Mehraufwand und Risiko verbunden.

 

Technologieoffenheit bei AFZS noch möglich?

Die Anforderungen einer künftigen Einnahmenverteilung aus dem Deutschland-Ticket, die in der nächsten Stufe 3 ebenfalls nachfrageorientiert vorgenommen werden soll, zeigen, dass die Datenlieferungen aus dem AFZS nicht der Qualität entsprechen werden, die die Einnahmenverteilung aus dem Deutschland-Ticket erfordert, da Ein- und Aussteiger nicht Fahrschein- oder Fahrstreckenbezogen, sondern in der Gesamtheit erhoben werden. Auch äußert OstalbMobil erhebliche Bedenken hinsichtlich des Koordinierungsaufwands, der Datenintegration und der Fehleranfälligkeit von AFZS-Systemen, dass diese Systeme Betriebskosten verursachen und Know-hows bei Busunternehmen und Verbund erfordern. Den Verantwortlichen von OstalbMobil sei kein Verbund bekannt, der AFZS jahrelang und ohne Probleme erfolgreich anwendet.

 

Bei den Busunternehmen sind viele Mitarbeiter von der Fahrdienstleitung (mit der Einsatzplanung), dem Fahrpersonal (in der Anwendung), bis zur Werkstatt (mit der Wartung), Überwachung der Funktionstüchtigkeit aller Sensoren, schnellem Eingreifen bei Ausfällen oder Abweichungen mit AFZS beschäftigt. Die Buchhaltung muss die Betriebskosten festhalten und verrechnen. Schlussendlich muss die Datenübertragung in einer entsprechenden Datenqualität ins Betriebs- oder Auswertungssystem sichergestellt werden. Von diesen genauen Fahrgastzahlen hängen Finanzierungszuschüsse und Fördermittel ab. Insgesamt sind also die Vor- und Nacharbeiten sehr komplex.

 

Dies gab Überlegungen Raum, ob es nicht sinnvoller wäre, sich für eine andere Technologie-Erfassung (App-/GPS- basierte, Stichwort Beacon-Technologie mit Handy + App), als bisher vom Verkehrsministerium und über die Cluster in Baden-Württemberg geplant, zu entscheiden. Es gibt innerhalb Deutschlands unterschiedliche Varianten der technischen Umsetzung der Fahrgastzählung, großteils noch in der Testphase. Über Herrn Landrat Dr. Bläse wurden im Juli die Bedenken des Geschäftsbereichs Nachhaltige Mobilität und OstalbMobil an den Landkreistag herangetragen. Die ernüchternde Rückmeldung war, dass innerhalb Baden-Württemberg das Förderprogramm AFZS bereits soweit Fahrt aufgenommen hat, dass der Point of no return überschritten sei und ein Ausscheren nicht mehr möglich ist, bzw. insofern hoch risikobehaftet wäre, ob eine anderweitige Datenerfassung bei der Zuweisungsverteilung vom Land anerkannt würde.

 

Demzufolge ist es aus Sicht der Verwaltung unvermeidbar, einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm AFZS zu stellen. Im Oktober wird vom Verkehrsministerium eine Informationsveranstaltung zur Investitionskostenförderung stattfinden. Entsprechendes wird daraufhin veranlasst. Bisher hat der Ostalbkreis lediglich eine unverbindliche Absichtserklärung an den VVS abgegeben, damit dieser die notwendigen Vorbereitungen für das AFZS-Hintergrundsystem treffen kann.

 

Finanzierung

Laut Hochrechnung des VVS werden investive Kosten für das Hintergrundsystem mit rd. 37.000 € Eigenanteil und investive Kosten für die On-Bord-Systeme mit rd. 132.000 € Eigenanteil auf den Landkreis zukommen. Für Betriebskosten wird vom VVS ein jährlicher Eigenanteil von rd. 85.000 € prognostiziert.

 

Vom Verkehrsministerium liegt noch keine verbindliche Richtlinie für die Betriebskosten vor. Auch kann nicht von einer dauerhaften Betriebskostenförderung ausgegangen werden. Zudem ist nicht klar, ob die Dynamisierung der Preise in der Förderung Berücksichtigung finden wird. Weitere Information zur Betriebskostenrichtlinie gibt es am 14.10.2025.

 

Für die Betreuung des Projekts AFZS muss bei der Einführung mit einer Vollzeitstelle bei OstalbMobil gerechnet werden. Es wurde hierfür bereits ein Mitarbeiter eingestellt. Der Aufwand kann nach Einführung vielleicht auf eine halbe Stelle reduziert werden, wobei dies bei der Anzahl und der Diversität der Busse im Ostalbkreis noch nicht abgesehen werden kann. Der Ostalbkreis trägt über den Gesellschafteranteil 50 % dieser Personalkosten.

 

Für den Kreishaushalt 2026 wurden für AFZS Ausgaben in Höhe von 1.180.000 € unter der Kostenstelle Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5470010001/42910000 veranschlagt. Dem gegenüber wird mit einer Höchstförderung durch das Land in Höhe von 924.745 € unter der Ertragsstelle 5470010001/34810000 gerechnet. Rechnerisch ergibt sich für den Landkreis eine Belastung von 255.255 € im Jahr 2026.


3.  Fahrscheindrucker

 

Die Linienbusse im Ostalbkreis werden auf neue Fahrscheindrucker bzw. Bordrechner des Unternehmens IVU umgerüstet. Das Projekt wird aus Landesfördermitteln und Kreismitteln finanziert. Die Bordrechner bilden in den Fahrzeugen die zentrale Infrastruktur für den Verkauf und die Kontrolle von Tickets, sowie die Fahrgastinformation. Im Rahmen des Projekts werden wesentliche Verbesserungen für die Fahrgäste umgesetzt. Dazu wurden unter anderem neue Innenanzeiger in den Bussen installiert oder das elektronische Bezahlen ermöglicht. Im Zusammenhang mit der Umstellung der Bordrechner mussten bei den Verkehrsunternehmen von OstalbMobil auch zahlreiche Hintergrundsysteme für die Abrechnung oder die Betriebssteuerung umgestellt oder angepasst werden. Aufgrund der hohen technischen Komplexität im Projekt sowie der Vielzahl an Schnittstellen und Akteuren wurde von OstalbMobil mit dem Unternehmen IT4Motion eine technische Projektsteuerung eingesetzt. Aktuell wird mit der Umsetzung des rechnergestützten Betriebsleitsystems ein letzter wesentlicher Projektbestandteil umgesetzt. Nach einer vollumfänglichen und fehlerfreien Inbetriebnahme dieses Systems können für die Busse der Verkehrsunternehmen von OstalbMobil auch Echtzeitinformationen z. B. über Verspätungen oder Anschlüsse über die bekannten Auskunftssysteme ausgespielt werden. Der Projektplan sieht eine vollumfängliche Inbetriebnahme des Systems inklusive Abnahmebetrieb bis Ende dieses Jahres vor.


Finanzierung und Folgekosten

 

keine


Anlagen

 

keine

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, GB Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat