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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt, vertragsgemäß vorerst weiterhin Mittel für die Mitfinanzierung des Halbstundentakts zwischen Aalen und Schwäbisch Gmünd bereitzustellen. Die Landkreisverwaltung wird gleichzeitig ermächtigt, sich weiterhin für eine vollumfängliche Finanzierung des Angebots aus Landesmitteln einzusetzen.
Sachverhalt/Begründung
Der Planungs- und Finanzierungsvertrag für die Leistungsphasen 1-4 des Brenzbahnausbaus ist weitestgehend ausverhandelt. Der Heidenheimer Landrat Peter Polta tritt hier als Verhandlungsführer der Region mit Unterstützung des Vereins Regio-S-Bahn Donau-Iller auf. Aktuell sind noch letzte offene Punkte über die Realisierung bzw. Finanzierung einzelner Projektbestandteile in Klärung zwischen Region und Land. Es geht hier unter anderem um die Verlängerung der Bahnsteige in Folge des geplanten Einsatzes von Elektrotriebzügen, die Ausrüstung der Strecke mit moderner digitaler Signaltechnik und den Streckenausbau im Sinne des Güterverkehrs. Diese Maßnahmen sind bislang nicht in den durch die Geschäftsstelle des Vereins Regio-S-Bahn Donau-Iller erstellten Darstellungen zur Projektfinanzierung der drei Brenzbahn-Pakete enthalten. Insofern ist aus Sicht der regionalen Partner sicherzustellen, dass diese Projektbestandteile keine Kostensteigerung verursachen bzw. evtl. anfallende Zusatzaufwände etwa für Bahnsteigverlängerungen im Zuge der Elektrifizierung auch entsprechend durch Bund und Land finanziert werden. Die vorliegende Projektfinanzierung, die auch den Beratungen in den kommunalen Gremien zugrunde gelegt wurde (s. Beschluss des Kreistags vom 29.07.2025), enthält zwar einen Risikoaufschlag für Kostensteigerungen oder unvorhergesehenes. Allerdings wird ein Teil dieses Puffers voraussichtlich bereits für allgemeine Baupreissteigerungen und eine Fortschreibung des Preisstands der Infrastruktur- und Planungskosten gebraucht werden. Die der Projektkalkulation des Vereins Regio-S-Bahn Donau-Iller zugrundeliegenden Machbarkeitsstudien basieren auf Preisständen von 2020 bzw. 2022 und sind während der Planungsphase fortzuschreiben.
Abbildung 1: Finanzierung Planungsvertrag Lph. 1-4
Es ist weiterhin das Bestreben aller Partner, den Planungsvertrag bis Ende dieses Jahres zu zeichnen. Das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis sowie der Stadtkreis Ulm werden gemäß vorliegender Gremienbeschlüsse den Planungsvertrag mit der Deutschen Bahn zeichnen. Der Alb-Donau-Kreis wird nach derzeitigem Sachstand zwar nicht Vertragspartei, aber wird gemäß den vorliegenden Gremienbeschlüssen den erforderlichen Finanzierungsanteil gemäß vereinbartem Finanzierungsschlüssel für Paket I tragen. Ergänzend zum Planungs- und Finanzierungsvertrag ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung aufzusetzen, welche die Rechte und Pflichten im Binnenverhältnis der regionalen Partner regelt. Hier wird insbesondere auch die vereinbarte Kostenaufteilung des regionalen Finanzierungsanteils vertraglich festgehalten. Da das Projekt nun in die Phase der konkreten Planung eintritt, ist zudem eine Fortschreibung der gemeinsamen Absichtserklärung zwischen Land und Region aus dem Jahr 2020 vorgesehen. Diese Erklärung soll das langfristige partnerschaftliche Engagement im Hinblick auf die Finanzierung und Realisierung des Vorhabens absichern.
Sachstandsbericht Riesbahn
Auf der Riesbahn zwischen Donauwörth und Aalen kam es Ende August/Anfang September zu erheblichen betrieblichen Einschränkungen. Ursache waren kurzfristig aufgetretene Infrastrukturstörungen, die zu Streckensperrungen mit Zugausfällen und Verspätungen führten. Dabei verkehrten die Züge der Riesbahn nur noch unregelmäßig auf dem Abschnitt Donauwörth – Lauchheim, während zwischen Lauchheim und Aalen ein Busnotverkehr eingerichtet wurde. DB InfraGO hatte mitgeteilt, dass ab Mitte September eine Wiederaufnahme des regulären Zugbetriebs angestrebt wird. Bereits im Sommer (Juni bis Anfang August) kam es aufgrund von Streckensperrungen in Folge von Baumaßnahmen zu Einschränkungen auf der Riesbahn. Auch damals verkehrten zwischen Aalen und Lauchheim nur Ersatzbusse, was zu erheblichen Verlängerungen der Reisezeiten führte.
Der Entfall der Kreuzungsmöglichkeit in Folge einer Neubewertung der Situation im Jahr 2022 führte zu einzelnen Haltausfällen in Lauchheim und hat die Stabilität der eingleisigen Riesbahn im Abschnitt Aalen-Nördlingen seither deutlich negativ beeinflusst. Die Kreuzungsmöglichkeit ist insbesondere erforderlich, um im Falle von Verspätungen nicht nur regulär in Bopfingen, sondern auch in Lauchheim Zugbegegnungen zu ermöglichen. Die Landkreisverwaltung hat sich beharrlich bei den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene sowie bei der DB InfraGO für eine Lösung des Problems und für einen Ausbau des Bahnhofs eingesetzt. Nach Prüfung der zuständigen Stellen ist unter den aktuellen Sicherheitsbestimmungen für das Ermöglichen von Zugkreuzungen ein Umbau des Bahnhofs Lauchheim mit einem separaten Außenbahnsteig an Gleis 2 inkl. Zuwegung notwendig. Nun wurde von Seiten des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg mitgeteilt, dass die Finanzierung der Maßnahme aus Bundesmitteln gesichert sei und die Planungen im Jahr 2026 beginnen können. Eine Umsetzung der Maßnahme wird für Anfang der 2030-er Jahre angestrebt. Die Landkreisverwaltung wird die Planung und Umsetzung der Maßnahme nach Kräften unterstützen, um die betriebliche Situation auf der Riesbahn nachhaltig und möglichst zügig zu stabilisieren.
Instandsetzung der Schieneninfrastruktur im Ostalbkreis
Über die mittel- bis langfristigen Möglichkeiten zum Ausbau der Schieneninfrastruktur im Ostalbkreis wurde auch im Rahmen eines Infrastrukturgesprächs am 21.07.2025 mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Herrn Ulrich Lange MdB, beraten. Nachdem für den Ausbau der Brenzbahn bereits ein Konzept zur Realisierung und Finanzierung vorliegt, lag dabei der Fokus auf Perspektiven für die Riesbahn sowie die Rems- und Obere Jagstbahn. Für die Riesbahn wird eine Ertüchtigung als Umleiterstrecke im Hinblick auf die geplante Korridormaßnahme Ulm – Augsburg mit Perspektive Anfang der 2030-er Jahre angestrebt. Für die Rems- und Obere Jagstbahn sollen die aus den vorliegenden Gutachten bekannten Maßnahmen vorangetrieben werden. Besondere betriebliche und verkehrliche Bedeutung haben dabei der Umbau des Kreuzungsbahnhofs Ellwangen, die Modernisierung und ggf. Digitalisierung der Signaltechnik entlang der Strecke, sowie Kapazitäts- und Beschleunigungsmaßnahmen an der Strecke. Zusätzlich soll der Bahnhalt Essingen im Hinblick auf die Realisierung des Regionalversorgers planerisch vorangetrieben werden. Herr Ulrich Lange hat zugesagt, sich auf Bundesebene und gegenüber DB InfraGO für die Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen im Ostalbkreis einzusetzen und im Laufe des Herbstes eine Einschätzung auch auf Basis laufender Gespräche mit DB InfraGO an die Landkreisverwaltung zu übermitteln.
Bahnhalt Essingen
Zur Planung und Realisierung des Bahnhalts Essingen steht die Landkreisverwaltung im Austausch mit dem Land als SPNV-Aufgabenträger und DB InfraGO als Infrastrukturbetreiber. Aus Sicht von Land und DB muss hierzu im ersten Schritt die fahrplanmäßige Bedienbarkeit des Halts durch eine kleine Betriebsprogrammstudie nachgewiesen werden. Ggf. schließt sich eine Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung an, um nachzuweisen, dass der Fahrplan der Remsbahn auch mit einer zusätzlichen Bedienung des Halts Essingen robust und betriebsstabil gefahren werden kann. Aufgrund der dichten Zugfolge zwischen Aalen und Mögglingen, der bestehenden Schieneninfrastruktur inkl. Signalisierung und der Andienung des Gütergleisanschlusses sowie des Arverio-Wartungsstützpunkts im Bereich Essingen, sind einige betriebliche Fragen zu untersuchen. Die Inhalte der Studie wurden vor der Sommerpause bereits inhaltlich abgestimmt. Aktuell erstellt die DB ein Angebot für die vorgesehene Untersuchung. Wenn die betrieblichen Prüfungen abgeschlossen sind, kann die infrastrukturelle Planung des Halts (Lage der Bahnsteige, ggf. Anpassung der Gleislage, Zuwegungen) selbst vorangetrieben werden.
Sachstand Mitfinanzierung Halbstundentakt Remsbahn
Der Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis regelt die Finanzierung eines zusätzlichen Verkehrsangebots auf der Remsbahn im Sinne eines durchgängigen Halbstundentakts. Der Vertrag wurde im November 2017 im Hinblick auf die Neuvergabe der Verkehrsleistungen im Jahr 2019 gezeichnet. Eine entsprechende Beschlussfassung zur Zeichnung des Vertrags und zur Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel wurde vom Kreistag des Ostalbkreises in seiner Sitzung vom 22.03.2016 (Vorlage - 045/2016) gefasst. Gemäß Landesstandard zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Verkehrsleistung (SPNV-Zielkonzept 2025) war nur im Abschnitt Stuttgart-Schwäbisch Gmünd ein ganztägiger Halbstundentakt im MEX-Verkehr vorgesehen; zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen wäre gemäß Fahrplankonzept des Landes der MEX nur zur Hauptverkehrszeit im Halbstundentakt verkehrt und in der Nebenverkehrszeit auf einen Stundentakt ausgedünnt worden. Die Mitfinanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2017 regelt, dass der Halbstundentakt im MEX-Verkehr auch zwischen Aalen und Schwäbisch Gmünd ganztägig angeboten wird. Die Kosten für die Mehrleistung finanzieren Landkreis und Land im Verhältnis 1/3 zu 2/3. Die Laufzeit der langfristig angelegten Vereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des Verkehrsvertrags zwischen dem Land und Arverio (ehemals Go-Ahead) und läuft damit längstens bis zum Ende des Fahrplanjahres 2032. Der Vertrag regelt außerdem die Einrichtung eines Bahnhalts „Aalen-West“ mit Anbindung im Stundentakt.
Abbildung 2: Gemäß Finanzierungsvereinbarung zusätzlich bestellte Fahrten Aalen-Schwäbisch Gmünd gelb hinterlegt Der Vertrag enthält eine Klausel über mögliche Nachverhandlungen im Falle einer signifikanten Nachfragesteigerung bei den Fahrgastzahlen, die eine andere Klassifizierung der Strecke gemäß SPNV-Zielkonzept 2025 zulassen würde. Tatsächlich liegt die Fahrgastnachfrage im Abschnitt Schwäbisch Gmünd-Aalen nach Auswertungen der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg inzwischen stabil über 5.000 Fahrgästen am Tag (durchschnittliche Querschnittsbelastung), woraus sich eine höhere Klassifizierung der Strecke und damit ein Entfall der kommunalen Mitfinanzierung ableiten ließe. Der Vertrag sieht dabei allerdings keinen Automatismus in Bezug auf den Entfall der kommunalen Mitfinanzierung vor, sondern enthält lediglich die Möglichkeit, Gespräche über Nachverhandlungen zu führen. Die Möglichkeit der Nachverhandlungen wird dabei gemäß Vertrag unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit von Landesmitteln (insb. Regionalisierungsmittel) gestellt.
Gegenüber dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg wurde seitens der Landkreisverwaltung der Wunsch hinterlegt, in entsprechende Verhandlungen einzutreten. Das Thema wurde im Rahmen eines gemeinsamen Termins mit Herrn Ministerialdirektor Berthold Frieß Anfang Juli erörtert. Bereits im Rahmen der vergangenen Sitzung des Umweltausschusses am 15.07.2025 wurde über den aktuellen Sachstand mündlich berichtet. Demnach sieht das Land aufgrund fehlender Bundeszuweisungen aus Regionalisierungsmitteln aktuell keinen Handlungsspielraum für Nachverhandlungen in dem Sinne, dass der kommunale Mitfinanzierungsanteil des Ostalbkreises vom Land übernommen werden könnte. Inzwischen liegt die Position des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Halbstundentakts auch schriftlich vor. Sollte der Ostalbkreis aus der Mitfinanzierung des Halbstundentakts aussteigen, sähe sich das Land gezwungen, die Verkehrsleistungen der zusätzlichen Züge im Abschnitt Aalen-Schwäbisch Gmünd abzubestellen. Siehe Schreiben von Ministerialdirektor Berthold Frieß vom 25.08.2025:
„Ich danke Ihnen für den Austausch über die Entwicklung des Metropolexpress (MEX) zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen. Es freut uns, dass die Nachfrage auf dieser Strecke sich so gut entwickelt hat. Diese Entwicklung ermöglicht es uns, die Angebotskategorie im Landesstandard zu erhöhen. Durch diese höhere Angebotskategorie wäre eine kommunale Mitfinanzierung zu den Betriebskosten nicht mehr erforderlich. Die Haushaltslage des Landes ist aber aktuell so angespannt, dass eine Übernahme der Kosten durch das Land derzeit nicht darstellbar ist. Sollte der Bund nicht zeitnah die finanzielle Ausstattung der Länder mit Regionalisierungsmitteln verbessern, so müssten auch in Baden-Württemberg Verkehrsleistungen in erheblichem Umfang abbestellt werden. Das bringt uns in die Situation, dass das Land ohne die Weiterführung der Mitfinanzierung durch den Landkreis leider gezwungen wäre, diese Züge abzubestellen. Wir stehen weiter zu den aus dem SPNV-Zielkonzept abgeleiteten Zielen und sind bereit, das Thema wieder aufzugreifen, sobald die finanziellen Rahmenbedingungen es ermöglichen.“
Dass der durchgängige Halbstundentakt auf der Remsbahn eine sinnvolle verkehrliche Maßnahme darstellt, belegt nicht zuletzt die äußerst positive Entwicklung der Fahrgastzahlen. Verlässliche und durchgängige Takte in Kombination mit attraktiven Tarifangeboten können dazu beitragen, Verkehre auf die Schiene bzw. auf den ÖPNV zu verlagern. Für die Gemeinden Böbingen und Mögglingen würde sich die verkehrliche Anbindung in Folge einer Streichung der halbstündlichen Verbindungen deutlich verschlechtern. Auch für die perspektivischen Halte Aalen-West und Essingen sollte eine halbstündliche Bedienung langfristig angestrebt werden. Um das Verkehrsangebot auf der Remsbahn im Abschnitt Schwäbisch Gmünd - Aalen und die Attraktivität des SPNV nicht zu gefährden, sollte sich der Ostalbkreis vorerst weiterhin zur Mitfinanzierung des Angebots bekennen aber parallel weiterhin eine vollumfängliche Finanzierung des Angebots aus Landesmitteln einfordern.
Angebotsentwicklung und Zukunftsfahrplan
Aktuell schreibt das Land Baden-Württemberg sein Zielkonzept für den SPNV im Rahmen des Projekts „Zukunftsfahrplan“ fort. Dieser stellt in mehreren Etappen die landesweiten Pläne zur Angebots- und Infrastrukturentwicklung dar. Dabei werden die Angebotsziele des Landes – landesweiter Halbstundentakt und Viertelstundentakt im Ballungsraum, sowie landesweites Express-Netz – sukzessive umgesetzt. Der gesamte Zukunftsfahrplan (Angebotsziele und Infrastrukturentwicklung) wird vom Land unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Die regionalen Akteure und die Fachöffentlichkeit wurden bei dem Vorhaben Zukunftsfahrplan beteiligt. Die Landkreisverwaltung brachte die Anliegen des Ostalbkreises bei den verschiedenen Veranstaltungen und Beteiligungsformaten entsprechend ein. Die aktuellen Planungsstände und weitergehende Informationen sind online unter www.zukunftsfahrplan.de einsehbar.
Abbildung 3 Fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung; VM BW Etappe 2028: Etappe 2028 bildet im Grunde das für die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 vorgesehene Fahrplankonzept ab. Dieses sieht im Wesentlichen eine Verlängerung des RE 6 (bisher RE 1) von Stuttgart über Aalen und Ellwangen nach Crailsheim vor. Diese Linie verkehrt dann nicht mehr nach Karlsruhe, sondern erhält einen direkten Anschluss an den Flughafen Stuttgart. Der Halt Aalen-West ist mit einer stündlichen Bedienung abgebildet. Mit dem Konzept für die Etappe 2028 bzw. bereits mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 wird der MEX 13 in Aalen enden und nicht mehr Richtung Ellwangen/Crailsheim durchgebunden. Von Aalen bringt dann eine neue Regionalbahn die Fahrgäste nach Ellwangen (stündlich) und weiter bis Crailsheim (zweistündlich). Die Lage dieser Regionalbahn wechselt sich mit jener des neuen RE 6 ab. So fährt auf dem Abschnitt Ellwangen – Crailsheim in Zukunft jede Stunde ein Zug im Regionalverkehr; bisher gibt es hier nur alle 2 Stunden eine Verbindung im Regionalverkehr. Gemäß Beschluss des Kreistags vom 22.10.2024 (VO 190/2024) wurde eine Beibehaltung der Durchbindung des MEX auf die Obere Jagstbahn beim Landesverkehrsministerium eingebracht. Das Land begründet die Anpassung des Fahrplankonzepts und die Aufgabe der Durchbindung mit der Betriebsstabilität und dem zukünftigen Fahrzeugeinsatz; siehe Schreiben von Ministerialdirektor Berthold Frieß vom 25.08.2025:
„Eine Verlängerung des Metropolexpress (MEX) von Stuttgart über Aalen hinaus nach Ellwangen ist aktuell nicht möglich. Wir verstehen das Interesse an dieser Verlängerung und erkennen die Vorteile, die für die Region entstehen können. Die Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) für den Knoten Stuttgart hat ergeben: Eine Verlängerung des MEX ist nur mit einer mangelhaften Betriebsqualität fahrbar. Ein wichtiger Faktor dabei ist die eingleisige Streckenführung von Goldshöfe nach Ellwangen. Diese Infrastruktur stellt eine Herausforderung für den Betrieb dar, da sie Flexibilität und Kapazität des Zugverkehrs deutlich einschränkt.“
Abbildung 4: Ausschnitt Netzgrafik Etappe 203X; VM BW Etappe 203X: Die Etappe 203X unterstellt den Ausbau der Brenzbahn (stdl. RE und Halbstundentakt der Regionalbahnen). Dabei werden die Züge zwischen der Brenzbahn und der Oberen Jagstbahn durchgebunden, hierdurch ergeben sich attraktive Direktanbindungen u.a. aus Richtung Ellwangen nach Oberkochen und Ulm. Auf der Murrbahn ist eine Beschleunigung der RE-Linie vorgesehen. Die Murrbahn muss hierfür nicht ausgebaut werden. Allerdings ist unter diesen Bedingungen eine Beschleunigung der Züge nur durch den Entfall zahlreicher Zwischenhalte und weiterer Einschränkungen im SPNV möglich (unter anderem verlieren Städte wie Backnang, Murrhardt und Gaildorf ihre heutige Direktanbindung nach Nürnberg). Das Konzept des Landes sieht eine Fahrtzeit zwischen Stuttgart und Nürnberg (über SHA-Hessental und Crailsheim) von etwa zwei Stunden vor. Durch den Anschluss in Crailsheim verbessert sich zwar auch die Anbindung aus dem Ostalbkreis in Richtung Nürnberg – hier entsteht eine stündliche schnelle Anbindung. Allerdings ist mit der Einführung eines attraktiven beschleunigten Express-Angebots auf der Murrbahn auch mit einer Verlagerung der Fahrgastnachfrage von der Rems- und Oberen Jagstbahn zu rechnen, was aus Sicht des Ostalbkreises problematisch wäre. Die Landkreisverwaltung steht dabei weiterhin hinter den Zielen der IG Stuttgart-Nürnberg zur Etablierung eines stündlich über beide Achsen alternierenden Express-Angebots zwischen Stuttgart und Nürnberg. Allerdings dürfen Maßnahmen auf der Murrbahn nicht zu einer Schwächung der Achse über Aalen – hier insbesondere der eigenwirtschaftlichen IC-Linie – führen. Die Landkreisverwaltung steht mit dem Landkreis Schwäbisch Hall und dem Verkehrsministerium über die kooperative Angebotsentwicklung im Korridor Stuttgart-Nürnberg im Austausch und wird hierzu auch das Gespräch mit DB Fernverkehr als Betreiber der IC-Linie suchen.
Etappe 204X: Etappe 204X sieht einen Halbstundentakt auf der Riesbahn sowie einen Halbstundentakt der Regionalbahn zwischen Aalen und Ellwangen vor. Welche Infrastrukturmaßnahmen für diese Angebotsausweitung erforderlich sind, wird im weiteren Prozess des Zukunftsfahrplans erarbeitet. Für den Korridor Stuttgart-Nürnberg wird die Umsetzung von Planfall 7 gemäß Studie für den Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg unterstellt.
Bewertung: Insgesamt bildet der vorliegende Entwurf des Zukunftsfahrplans die wichtigsten Angebotsziele für den Ostalbkreis ab. Anregungen aus der Akteursbeteiligung sowie aus der Ergänzungsstudie im Auftrag des Ostalbkreises wurden berücksichtigt. Hierzu zählt unter anderem die Einführung von halbstündlichen Regionalverkehren auf allen Linien sowie stündliche Express-Verkehre aus dem Ostalbkreis in Richtung Stuttgart, Ulm, Nürnberg und Donauwörth/München. Mit einer Durchbindung der Regionalbahnen zwischen der Oberen Jagstbahn und der Brenzbahn wird ein betrieblich und verkehrlich sinnvolles Angebot geschaffen. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Ergänzungsgutachten des Ingenieurbüros Ramboll im Auftrag des Ostalbkreises. Die Anbindung von der Oberen Jagstbahn in Richtung Aalen, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart (inkl. Direktanbindung des Stuttgarter Flughafens) wird mit einem stündlichen umsteigefreien Express-Angebot ab Inbetriebnahme von Stuttgart 21 deutlich attraktiver. Über die langfristige Ausgestaltung des Express-Angebots im Korridor Stuttgart-Nürnberg wird die Landkreisverwaltung mit den zuständigen Stellen und in Abstimmung mit der Interessengemeinschaft Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg weiterverhandeln und sich für die Beibehaltung der IC-Linie über Aalen einsetzen. Finanzierung und Folgekosten
Gemäß Vertrag zwischen dem Ostalbkreis und dem Land-Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 beträgt der Beitrag des Ostalbkreises zur Finanzierung des durchgängigen Halbstundentakts zwischen Aalen und Schwäbisch Gmünd für das Jahr 2026 358.379 Euro und ist entsprechend im Haushalt 2026 unter der Kostenstelle 5470010001 Kostenart „Zuschüsse für Verbesserung des ÖPNV-Angebots“ (43180016) einzustellen. Anlagen
keine
Sichtvermerke
gez. Dreher, GB Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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