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Antrag der Verwaltung
Dem nachstehenden Arbeitsmarktprogramm 2026 des Jobcenters Ostalbkreis wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Ausgangssituation und Allgemeines
Der Ostalbkreis ist als zugelassener kommunaler Träger (zkT) verantwortlich für die Verwendung der vollständig vom Bund finanzierten Haushaltsmittel zur Förderung von Ermessensleistungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Jobcenter. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Maßnahmen, die jährlich zur Unterstützung der beruflichen Integration umgesetzt werden. Die ausgewählten Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die vom Bund definierten Zielsetzungen bestmöglich zu erfüllen. Gleichzeitig wurden die geschäftspolitisch festgelegten Prioritäten und Zielgruppen für das Jahr 2026 berücksichtigt. Im Folgenden wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für die Eingliederungsleistungen im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms vorgestellt.
Abbildung 1: Entstehungsprozess des Arbeitsmarktprogramms
Die vorläufige Planung des Verwaltungshaushalts für das Jahr 2026 des Jobcenters Ostalbkreis sowie die erwarteten Ausgaben für die vom Ostalbkreis zu übernehmenden Kosten der Unterkunft (KdU) fließen in den Gesamthaushaltsplan ein. Die endgültige Zuweisung der Bundesmittel für Eingliederungsleistungen sowie für das Verwaltungsbudget wird nach Abschluss der Haushaltsberatungen im Herbst 2025 erwartet.
Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2026 Basierend auf den individuellen Profillagen der Kundinnen und Kunden, den Entwicklungen am Arbeitsmarkt, den Integrationszahlen des Vorjahres sowie der Dauer des Leistungsbezugs wurden im Entwurf des Arbeitsmarktprogramms folgende Zielgruppen besonders in den Fokus genommen:
Personen mit Langzeitarbeitslosigkeit (ab einem Jahr arbeitslos, unabhängig vom Leistungsbezug und Rechtskreis) sowie Langzeitleistungsbeziehende (ab 24 Monaten im SGB II-Leistungsbezug) Jugendliche und junge Erwachsene Alleinerziehende und betreuende Elternteile Geflüchtete sowie Menschen mit Migrationshintergrund
Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Zielgruppe werden Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung, Vermittlung und Eingliederung für Personen mit Integrationspotenzial sowie für benachteiligte Menschen mit überwindbaren Vermittlungshemmnissen geplant.
Entwicklungen am Arbeitsmarkt im Ostalbkreis Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) prognostiziert für den Arbeitsmarkt im Jahr 2025 eine Stagnation bei gleichzeitigem Rückgang des Fachkräftepotenzials und Zunahme der Arbeitslosenzahlen, was zu einem „Zangengriff aus Wirtschaftskrise und Fachkräftemangel“ führt. Im Jobcenter Ostalbkreis werden aktuell rund 1.700 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus der Ukraine betreut. Viele dieser Personen schließen im Laufe des Jahres ihre berufsbezogene Sprachförderung ab und beginnen aktiv mit der Arbeitssuche. Daraus ergibt sich ein anhaltend hoher Bedarf an individueller Vermittlungsunterstützung und arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen. Das Ifo Institut erwartet für 2026 eine Stabilisierung des Arbeitsmarktes, mit einer im Jahresmittel leicht sinkenden Arbeitslosenzahl im Vergleich zu 2025. Die allgemeine Wirtschaftserholung Deutschlands trägt dazu bei, die Krise im Winterhalbjahr 2025 zu überwinden und eine leichte Verbesserung der Arbeitsmarktlage im Folgejahr zu ermöglichen. Prognosen zeigen, dass die Digitalisierung und der demografische Wandel auch im Ostalbkreis zu Veränderungen in der Arbeitswelt führen werden. Für 2026 wird eine leichte Verbesserung der Arbeitslosigkeit erwartet, wobei der Fachkräftemangel im Bereich technischer Berufe und im Gesundheitswesen weiterhin bestehen bleibt.
Gesundheitsförderung und kommunale Leistungen Die gesundheitliche Verfassung vieler Leistungsberechtigter stellt nach wie vor ein zentrales Hindernis für eine erfolgreiche berufliche Integration dar. Besonders psychische Erkrankungen haben seit der Pandemie wieder deutlich zugenommen und wirken sich spürbar auf die Vermittlungsfähigkeit aus. Um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen, ist es essenziell, in allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auch gesundheitsfördernde Elemente zu integrieren. Im Rahmen der Beratung sowie bei Maßnahmen zur Aktivierung, Vermittlung und beruflichen Eingliederung werden die Leistungsberechtigten gezielt auf die Angebote der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung aufmerksam gemacht und zur Teilnahme motiviert. Diese externen Angebote ergänzen die gesundheitsbezogenen Inhalte der durch das Jobcenter finanzierten Maßnahmen. Darüber hinaus werden kommunal finanzierte Unterstützungsleistungen wie Suchtberatung, Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung aktiv in die Integrationsarbeit eingebunden, um eine ganzheitliche Unterstützung zu gewährleisten.
Gesellschaftliche Teilhabe im Ostalbkreis - Freiwillig dabei
Für Menschen, die auch über das Teilhabechancengesetz nicht mehr in den sozialen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, gibt es das Projekt „Freiwillig dabei“. In Kooperation mit dem regionalen Bündnis für Arbeit und vielen gemeinnützigen Trägern und Institutionen wird durch eine niedrigschwellige, stundenweise Beschäftigung eine soziale Teilhabe ermöglicht. Das Projekt steht unter dem Motto: „sich einbringen, mitwirken und teilhaben“. Das Jobcenter kooperiert mit den Trägern Diakonie, Caritas, Kreisverband Aalen des Deutschen Roten Kreuzes, Werkhof Ost, Katholische Betriebsseelsorge, Tafelläden und der a.l.s.o. Schwäbisch Gmünd, um arbeitsmarktfernen Menschen eine ehrenamtliche und sinnbringende Tätigkeit anzubieten. Hier sollen die Menschen neue gesellschaftliche Kontakte knüpfen und ihre Talente und Stärken einsetzen können. Die von den Trägern angebotenen Tätigkeiten sind z. B. Unterstützung von sozialen und kirchlichen Einrichtungen, Arbeit mit Senioren, Kranken und pflegebedürftigen Menschen, Nachbarschaftshilfe, im Verkauf bei den Tafelläden und Hausmeistertätigkeiten. Finanziell unterstützt wird das Projekt vom Regionalen Bündnis für Arbeit. Mit den Fördermitteln können die Träger weitere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die Teilnehmenden beispielsweise mit der Übernahme von Fahrtkosten unterstützen.
Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2026 Das Arbeitsmarktprogramm 2026 des Jobcenters Ostalbkreis umfasst die geplanten Mittel für Ermessensleistungen im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung gemäß SGB II. Die Fördermittel kommen – abhängig von der gesetzlichen Grundlage – erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Arbeitgebern oder Maßnahmenträgern zugute.
Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung Für diesen Bereich sind 3.512.000 Euro vorgesehen, was 57,1 % der gesamten Eingliederungsmittel entspricht. Die Maßnahmen beinhalten: Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) für individuelle Coachings und Qualifizierungen Praktika bei Arbeitgebern Gruppenmaßnahmen bei zertifizierten Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen (AVGS), sind ein zentraler Bestandteil des Programms und ermöglichen eine flexible, individuelle Förderung. Da im Ostalbkreis nahezu alle Träger zertifiziert sind, können viele Maßnahmen direkt über Gutscheine umgesetzt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund, für die rund 500.000 Euro eingeplant sind. Die Maßnahmen helfen bei der beruflichen Orientierung und Integration – vor, während oder nach der Sprachförderung – und bieten die Möglichkeit, Deutschkenntnisse praxisnah zu vertiefen. Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund werden dabei besonders berücksichtigt. Insgesamt sollen durch diese Maßnahmen jährlich rund 2.000 Personen aktiviert und an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Digitale Grundbildung ist dabei ein integraler Bestandteil aller Angebote.
Beschäftigungsbegleitende Leistungen Für beschäftigungsbegleitende Förderungen sind 656.000 Euro eingeplant (10,7 % der Eingliederungsmittel). Dazu zählen: Eingliederungszuschüsse Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz (§§ 16e und 16i SGB II) Insbesondere im Rahmen von § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) werden wieder verstärkt Förderungen vorgesehen. Diese Maßnahmen unterstützen sozial benachteiligte Personen in Beschäftigung bei Kommunen, sozialen Einrichtungen und engagierten Unternehmen. Zusätzlich fließt eine Sonderzuteilung von 230.000 Euro aus dem Jahr 2007 für unbefristete Beschäftigungszuschüsse dauerhaft in den Haushalt ein.
Spezielle Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene Für junge Menschen sind 280.000 Euro vorgesehen (10,2 % der Eingliederungsmittel). Der Anteil Jugendlicher an den SGB II-Arbeitslosen beträgt rund 6 %. Gefördert werden: Assistierte Ausbildung Einstiegsqualifizierung Projekte zur beruflichen Orientierung Maßnahmen für schwer erreichbare Jugendliche (z. B. Wohnsitzlose, Schulverweigerer, Straffällige) In Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen wird das Ziel verfolgt: „Im Ostalbkreis geht uns kein junger Mensch verloren.“ Die Maßnahmen laufen seit dem 01.09.2018 und werden fortgeführt. Die Angebote sind eng mit dem Bildungsbüro, der Agentur für Arbeit und der Jugendhilfe in der Jugendberufsagentur abgestimmt.
Beschäftigung schaffende Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können in Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16d SGB II zugewiesen werden, wenn keine andere Maßnahme infrage kommt. Diese Tätigkeiten müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein. Im Ostalbkreis werden AGH u. a. angeboten von: Kommunen (z. B. Bibliotheksaufsicht, Betreuung in Kitas) Sozialen Einrichtungen und Vereinen (z. B. Altenhilfe, Tafelläden) Beschäftigungsträgern (z. B. Möbellager für arbeitsmarktferne Personen) Der Haushaltsansatz für AGH beträgt 350.000 Euro (5,7 % der Eingliederungsmittel).
Altbindungen und Weiterbildung Das Programm enthält Altbindungen in Höhe von 950.000 Euro aus mehrjährigen Fördermaßnahmen, z. B. Zuschüsse zu Arbeitsentgelten oder Maßnahmen, die über den Jahreswechsel hinausgehen. Zusätzlich sind 208.000 Euro für die Ausfinanzierung von beruflicher Weiterbildung und Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Ausgaben ohne Sonderzuteilungen Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2026 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 6.150.000 Euro.
Zweckgebundene Sonderzuteilung Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2026 eine Sonderzuteilung für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 230.000 Euro. Die Zuteilung ist zweckgebunden und kann nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden.
Gesamtsumme Eingliederungsmittel Mit der Sonderzuteilung stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2026 insgesamt voraussichtlich 6.380.000 Euro zur Verfügung.
Zusammenfassung Im Arbeitsmarktprogramm 2026 liegen die besonderen Schwerpunkte auf der Aktivierung und Vermittlung der verschiedenen Zielgruppen. Die geplanten Maßnahmen sind geeignet, um die hilfebedürftigen Menschen im Ostalbkreis bestmöglich auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und einen Beitrag zum Abbau des Fachkräftemangels zu leisten. Finanzierung und Folgekosten
Gemäß § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich 84,8 % der Verwaltungskosten, soweit diese von den Jobcentern erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung und die Sonderzuteilungen im hier vorliegenden Arbeitsmarktprogramm werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert. Anlagen
Arbeitsmarktprogramm in Zahlen
Sichtvermerke
gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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