Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt der Fortsetzung der Verwendung der eingesparten Mittel für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes (§ 16i SGB II) für das Projekt „Wohnen“ der Caritas Ost-Württemberg für das Jahr 2026 zu.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen für besonders arbeitsmarktferne Personen wurde zum 01.01.2019 mit § 16i SGB II das Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Ein Teil der Finanzierung erfolgt über den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Dieser beruht auf dem Prinzip, dass die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingesparten Mittel für passive Leistungen (insbesondere Bürgergeld sowie Kosten der Unterkunft und Heizung) zusätzlich zur Unterstützung von SGB II-Leistungsberechtigten eingesetzt werden können.
Seitens des Bundes besteht dabei die Möglichkeit, die durch § 16i SGB II eingesparten Mittel pauschal zur Finanzierung des Lohnkostenzuschusses zu verwenden. Je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft beträgt dieser Pauschalbetrag monatlich 800 Euro, 1.000 Euro oder 1.100 Euro pro Förderfall.
Auf kommunaler Ebene liegt die durchschnittliche Einsparung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung bei etwa 150 Euro pro Förderfall und Monat. Bei konstant rund 40 laufenden Förderfällen ergibt sich eine jährliche Einsparung von rund 72.000 Euro. Diese Mittel sollen weiterhin als kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer aktiviert und zur Unterstützung weiterer SGB II-Leistungsberechtigter verwendet werden.
Wie bereits im laufenden Jahr, sollen auch im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von 18.000 Euro zur Ko-Finanzierung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd bereitgestellt werden. Zusätzlich sollen 50.000 Euro für die Beratung von SGB II-Kundinnen und Kunden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ostalbkreis und der Caritas Ost-Württemberg für das Projekt „Wohnen“ eingesetzt werden.
Die Finanzierung des Projekts „Wohnen“ aus den eingesparten Mitteln für Unterkunft und Heizung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 05.12.2019 zunächst bis Ende 2024 mit einem jährlichen Förderbetrag von 70.000 Euro einstimmig beschlossen. In der Folge wurde in der Sitzung am 04.12.2024 die Weiterführung für das Jahr 2025 mit einem angepassten Förderbetrag von 50.000 Euro beschlossen.
II. Zielsetzung und Inhalt
Fragen rund um Wohnraumsuche und Wohnraumsicherung gehören überdurchschnittlich häufig zu den Themen, die in Beratungsgesprächen mit Integrations- und Leistungsberatern im Jobcenter Ostalbkreis angesprochen werden. Eine nicht gesicherte oder unangemessen teure Unterkunft stellt für Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln und zusätzlichen Hemmnissen – wie Alleinerziehung, gesundheitlichen Einschränkungen oder einem ungepflegten Erscheinungsbild – eine erhebliche Belastung dar. Diese Situation führt nicht selten zu Resignation und weiteren finanziellen Nachteilen, etwa durch den Verbleib in einer zu teuren Wohnung.
Das Projekt „Wohnen“ verfolgt das Ziel, SGB II-Leistungsberechtigte bei der Sicherung ihres bestehenden Wohnraums oder bei der Suche nach einer neuen, angemessenen Unterkunft zu unterstützen. Dabei sollen Ängste, Vorurteile und Unsicherheiten abgebaut werden, um eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse zu erreichen und die Integration in den Arbeitsmarkt wieder in den Fokus zu rücken.
SGB II-Empfänger, die im Beratungsgespräch mit ihrem Integrations- oder Leistungsberater auf Wohnprobleme hinweisen, erhalten einen Gutschein, mit dem sie freiwillig und unverbindlich einen Beratungstermin bei der Caritas Ost-Württemberg vereinbaren können. Eine Fachkraft der Caritas steht den hilfesuchenden Personen zur Seite, die über das Jobcenter Ostalbkreis im Rahmen des Projekts „Wohnen“ vermittelt werden. Ziel ist es, den Zugang zur Beratung möglichst niedrigschwellig zu gestalten und eine individuelle Unterstützung bei der Wohnraumsicherung oder -suche zu gewährleisten.
Die Beratung umfasst unter anderem:
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung in der angespannten Wohnsituation. Hierfür wurde ein Workshop mit drei Modulen entwickelt:
Ein dazugehöriges Workbook unterstützt die Teilnehmenden bei der Umsetzung. Ergänzend wurde ein Konzept für ehrenamtliche „Wohnbegleiter“ erarbeitet, die die Betroffenen zusätzlich unterstützen können.
Zwar wurde durch die Reduzierung des Förderbetrags im Jahr 2025 auch das Angebot personell angepasst, jedoch konnten im ersten Halbjahr insgesamt 73 aktive Klienten durch die Caritas beraten werden. Im angegebenen Zeitraum wurden 12 Fälle positiv abgeschlossen und 61 befanden sich noch im laufenden Beratungssetting.
III. Fazit
Der angespannte Wohnungsmarkt und steigende Mietpreise erschweren insbesondere Bürgergeldempfängern den Zugang zu angemessenem Wohnraum. Die Situation hat sich seit März 2022 durch die Flüchtlingsbewegung infolge des Ukraine-Kriegs weiter verschärft.
Durch die gezielte Verwendung eingesparter kommunaler Mittel nach § 16i SGB II können SGB II-Leistungsberechtigte in Kooperation mit der Caritas Ost-Württemberg individuell beraten und begleitet werden – sei es bei der Sicherung bestehender Wohnungen oder der Suche nach neuem Wohnraum. Ziel ist es, Ängste und Vorurteile abzubauen, Lebensumstände zu stabilisieren und die Arbeitsmarktintegration zu fördern.
Das Projekt ergänzt die bestehende Kooperationsvereinbarung „Kirchliche Wohnrauminitiative“ zwischen dem Landkreis und der Caritas vom 10.12.2018.
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierung der Beratung und Unterstützung von wohnungssuchenden SGB II-Kunden durch die Caritas Ost-Württemberg erfolgt durch die Verwendung der eingesparten Kosten der Unterkunft im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers. Hierfür wird innerhalb des Ansatzes unter dem Produkt 31.20.01.02.00 „Wohnraumbeschaffung“ im Jahr 2026 ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro für das Projekt Wohnen im Haushalt des Jobcenters Ost-albkreis eingeplant.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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