Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt der Fortsetzung der Ko-Finanzierung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis im Jahr 2026 zu.
Sachverhalt/Begründung
Die Arbeitslosenberatungszentren sind kostenfreie Anlaufstellen für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Sie informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten in wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen und bieten rechtskreisübergreifende Unterstützung – insbesondere bei Anliegen im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Darüber hinaus schaffen sie durch ihren niederschwelligen Ansatz Räume für Begegnung und soziale Teilhabe.
Ziel ist es, Langzeitarbeitslosen in Baden-Württemberg eine qualitativ hochwertige, unabhängige und leicht zugängliche Beratung zu ermöglichen. Die Zentren sollen die Betroffenen auf ihrem Weg zur beruflichen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe kompetent begleiten.
Das Sozialunternehmen a.l.s.o. e.V. in Schwäbisch Gmünd betreibt seit 2012 ein zunächst durch den Europäischen Sozialfonds gefördertes Arbeitslosenberatungszentrum und arbeitet dabei eng mit dem Jobcenter Schwäbisch Gmünd zusammen.
Ab dem Jahr 2020 wurden in Baden-Württemberg bis zu zwölf Arbeitslosenberatungszentren mit jeweils maximal 51.000 Euro Landesmittel pro Jahr gefördert. Hierzu zählte auch das Arbeitslosenberatungszentrum in Schwäbisch Gmünd. Voraussetzung für die Gewährung der Landesförderung ist seitdem eine finanzielle Unterstützung durch die Kommunen.
Daher wurde das Arbeitslosenberatungszentrum 2020 bis 2022 durch jährliche Mittel der Stadt Schwäbisch Gmünd in Höhe von 5.000 Euro sowie des Ostalbkreises in Höhe von 15.000 Euro unterstützt. Hierfür wurden die im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesparten Mittel des Ostalbkreises eingesetzt.
Trotz steigenden Kosten für die Arbeitslosenberatungszentren wurden die Landesmittel pro Standort nur geringfügig angehoben. Daraufhin erhöhte der Landkreis seinen Zuschuss in den Jahren 2023 bis 2025 auf jeweils 18.000 Euro.
Für das Jahr 2026 soll die Förderung durch den Ostalbkreis in gleicher Höhe fortgeführt werden. Die kommunale Unterstützung bleibt Voraussetzung für die Landesförderung. Um die Fortführung des Beratungszentrums zu sichern und die Landesmittel weiterhin zu erhalten, soll auch im Jahr 2026 ein Betrag von 18.000 Euro aus dem kommunalen Passiv-Aktiv-Transfer bereitgestellt werden.
Finanzierung und Folgekosten
Die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis erfolgt weiterhin über die eingesparten Kosten der Unterkunft im Rahmen des kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers. Für das Jahr 2026 werden unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ Mittel in Höhe von 18.000 Euro eingeplant.
Anlagen
Sichtvermerke
gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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