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Antrag der Verwaltung
Der Weiterführung der Kommunalen Pflegekonferenz Ostalbkreis und der Beteiligung des Ostalbkreises am Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2025/2026 sowie an weiteren Förderaufrufen in den Folgejahren wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
1. Ausgangssituation
Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dafür braucht es leistungsfähige, ausreichend verfügbare, quartiersnahe, wirtschaftliche und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgungsstrukturen, die kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt werden müssen. Zudem bedarf es einer umfassenden sozialräumlichen Koordinierung und Gestaltung der Pflege- und Unterstützungsstrukturen, um sicherzustellen, dass Menschen unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange im gewohnten Umfeld verbleiben können.
Mit dem Landespflegestrukturgesetz (LPSG) wurde ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, um quartiersnahe, leistungsfähige, ausreichende und wirtschaftliche Pflege- und Unterstützungsstrukturen zu etablieren. Kommunale Pflegekonferenzen können hierbei einen wichtigen und wesentlichen Beitrag zur sozialräumlichen Koordinierung und Weiterentwicklung dieser Pflege- und Unterstützungsstrukturen leisten.
Der Ostalbkreis sowie die Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd haben sich seit dem Jahr 2020 auf die Förderaufrufe des Landes Baden-Württemberg beworben. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat einen weiteren Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW - Sozialräume stärken, Netzwerke weiterdenken und ausbauen“ gestartet. Gefördert wird einerseits die Implementierung neuer Kommunaler Pflegekonferenzen und andererseits die Weiterentwicklung bereits bestehender Kommunaler Pflegekonferenzen. Da im aktuellen Förderaufruf Stadt- sowie Landkreise insbesondere in Kooperation mit kreisangehörigen Kommunen antragsberechtigt sind, wurden die bisherigen Pflegekonferenzen in Absprache mit der Stadt Aalen sowie der Stadt Schwäbisch Gmünd zusammengelegt. Für eine Beteiligung ist ein Gremienbeschluss erforderlich.
2. Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW - Sozialräume stärken, Netzwerke weiterdenken und ausbauen“
Am 30.06.2025 hat der Ostalbkreis einen Förderantrag eingereicht. Der Projektzeitraum endet am 31.12.2026. Im Rahmen des Förderzeitraums vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 sind folgende Bausteine geplant: Es ist vorgesehen, den digitalen Pflegeführer Ostalb im Rahmen der Digitalisierung weiterzuentwickeln. Dabei soll insbesondere die Barrierefreiheit verbessert werden, um einen Zugang für alle Nutzergruppen zu gewährleisten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden in der Pflege. In diesem Zusammenhang soll die Homepage www.herz-plus-ostalb.de überarbeitet und funktional erweitert werden. Eine Unterarbeitsgruppe der Pflegekonferenz Ostalbkreis befasst sich aktuell mit dem Schwerpunktthema „Pflegende Angehörige“. Für die Jahre 2025 und 2026 sind Seminare für Angehörige und nahestehende Personen von Pflegebedürftigen geplant. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege sollen in Zusammenarbeit mit den Tagespflegeeinrichtungen im Ostalbkreis Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit entwickelt werden. Zur Stärkung des Ehrenamts und zur Gewinnung von Ehrenamtlichen für Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege vor Ort werden erneut Seminare in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ehrenamtlichkeit (fjs e.V.) durchgeführt. Zudem soll ein Workshopkonzept für Kommunen im Förderzeitraum angeboten werden. Im Rahmen des Workshopkonzepts soll unter anderem in Kooperation mit der Stadt Schwäbisch Gmünd im Jahr 2026 eine Fachveranstaltung unter dem Titel „Alt - Allein - Zuhause - Mit drohender Verwahrlosung“ durchgeführt werden. Ziel der Veranstaltung ist es, verschiedene Netzwerkpartner wie Mitarbeitende der Bezirksämter, der Stadtteilkoordination, des Pflegestützpunkts, der Betreuungsbehörde, Seniorenorganisationen, die städtische Wohnungslosenhilfe sowie lokale Dienstleister (Friseure, Lebensmittelhändler, Banken, usw.) in Schwäbisch Gmünd miteinander zu vernetzen. Die Veranstaltung soll den Austausch fördern, das gegenseitige Kennenlernen erleichtern und dazu beitragen, gemeinsam Lösungsstrategien gegen Einsamkeit und drohende Verwahrlosung im Alter zu entwickeln. Darüber hinaus werden die im letzten Förderzeitraum begonnenen Projekte der Stadt Schwäbisch Gmünd unter dem Dach der Pflegekonferenz Ostalbkreis fortgeführt. In den Stadtteilen sollen die runden Tische Seniorenarbeit weitergeführt werden. Für das Jahr 2026 ist außerdem ein Fachtag für Träger, Kommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen geplant, bei dem Workshops zu den Themen Fachkräftegewinnung und Aufbau von Angeboten im Vor- und Umfeld der Pflege angeboten werden.
Finanzierung und Folgekosten
Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung. Es kann ein Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Projektförderung bewilligt werden, höchstens jedoch 20.000 Euro pro Jahr. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu erbringen. Diese Eigenbeteiligung wird im Rahmen der Personalkosten der Altenhilfefachberatung erbracht. Für den Landkreis fallen dadurch keine zusätzlichen Kosten an. Beantragt wurden pro für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 20.000 Euro.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Weber, Stabsstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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