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Vorlage - 132/2025  

 
 
Betreff: Wiederbestellung von Frau Melanie Fuchs als Naturschutzbeauftragte für den Ostalbkreis mit dem Dienstbezirk Oberkochen, Abtsgmünd und Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
23.09.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt:

 

  1. Frau Melanie Fuchs wird mit Wirkung vom 01.12.2025 auf weitere fünf Jahre bis 30.11.2030 als Naturschutzbeauftragte für den Ostalbkreis bestellt.

 

  1. Frau Fuchs ist für den Dienstbezirk „Oberkochen, Abtsgmünd und Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein“ zuständig.

 

  1. Frau Fuchs erhält vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 €/Monat und eine Kilometerpauschale in Höhe von derzeit 0,35 €/km für Fahrten mit dem eigenen PKW.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde. Sie beurteilen insbesondere Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten. Dies sind beispielsweise Stellungnahmen zu Bauvorhaben oder zu Bauleitplanverfahren. Hierbei kommt es vor allem auf die Fähigkeit des Naturschutzbeauftragten an, das Vorhaben bzw. dessen Wirkung auf die Landschaft zu beurteilen. Dabei ist es wichtig, dass der Naturschutzbeauftragte die vorgelegten Unterlagen richtig würdigen und auch rechtliche Rahmenbedingungen mit einfließen lassen kann.

 

Für die Ausübung ihres Ehrenamtes erhalten die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis einen Laptop zur Verfügung gestellt. Die Naturschutzbeauftragten führen Ortsbesichtigungen durch und nehmen an Besprechungen teil. Nach eigenen Angaben der Naturschutzbeauftragten, beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf 40 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen oder Besprechungen wird der eigene Pkw benutzt.

 

Frau Fuchs ist seit 01.12.2015 als Naturschutzbeauftragte ehrenamtlich für den Ostalbkreis tätig.

 

Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich seitdem auf das Gebiet der Stadt Oberkochen, der Gemeinde Abtsgmünd und der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein.

 

Frau Fuchs übt bereits langjährig ihre ehrenamtliche Tätigkeit zur vollen Zufriedenheit des Landratsamtes und mit großem Engagement aus. Die Zusammenarbeit mit ihr ist vertrauensvoll und konstruktiv.

 

Die derzeitige Amtszeit von Frau Fuchs endet am 30.11.2025. Sie ist zur Ausübung des Ehrenamtes für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren bereit. Wir schlagen vor, Frau Fuchs für eine weitere Amtszeit vom 01.12.2025 bis 30.11.2030 als Naturschutzbeauftragte wieder zu bestellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Frau Fuchs erhält als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat und eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer für die in Ausübung ihres Amtes erforderlichen Fahrten mit dem eigenen Pkw. Ein landkreiseigener Laptop befindet sich bereits bei Frau Fuchs. Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung.

Weitere Geldbeträge (z. B. Tagegelder…) erhält die Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Beck, Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat