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Vorlage - 115-1/2025  

 
 
Betreff: Beschluss zum Abschluss eines Planungsvertrags zum Ausbau der Brenzbahn
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
29.07.2025 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt, gemäß Vorberatung und einstimmiger Beschlussfassung im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 15.07.25, Kreismittel in Höhe von 8,7 Mio. Euro für die Vorfinanzierung der Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 in den Haushaltsjahren ab 2026 einzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Brenzbahn verläuft von Aalen über Heidenheim und Langenau nach Ulm. Die Strecke ist 72 Kilometer lang. Davon verlaufen 11 Kilometer im Ostalbkreis. Zwischen Langenau und Ulm liegt die Strecke auf einer Länge von 8 Kilometern auf bayerischem Terrain (Landkreis Neu-Ulm). Bei der Brenzbahn handelt es sich um eine durchgehend eingleisige und nichtelektrifizierte Eisenbahninfrastruktur des Bundes. Heute können sich die Züge nur in einem der 15 Kreuzungsbahnhöfe begegnen. Diese Umstände beeinflussen maßgebend die Kapazität und somit die Leistungsfähigkeit der Eisenbahnstrecke. Ausweitungen im Zugverkehr, welche über den Status quo hinausgehen, sind aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten nicht möglich.

 

Die Infrastruktur der Brenzbahn soll mit zweigleisigen Ausbauabschnitten, zusätzlichen Bahnhalten und der Elektrifizierung der Strecke zukunftsfähig aufgestellt werden. Erst in Folge des Streckenausbaus können zusätzliche Fahrplanangebote auf der Brenzbahn eingeführt werden. Dann soll die RE-Linie Aalen-Ulm stündlich verkehren (heute zweistündlich) und zusätzlich das Angebot im Regionalverkehr zwischen Aalen und Heidenheim auf einen Halbstundentakt inkl. Bedienung aller Unterwegshalte ausgeweitet werden. Des Weiteren bringt der Ausbau der Brenzbahn mit zusätzlichen Trassen und der Streckenelektrifizierung wesentliche Verbesserungen für den Schienengüterverkehr zwischen Aalen und Ulm.

 

Abbildung 1: Fahrplankonzept mit Brenzbahn-Ausbau (Paket I bis III)

Abbildung 2: Infrastrukturbedarf Brenzbahn-Ausbau


Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 beschlossen, den Ausbau und die Elektrifizierung der Brenzbahn als wichtige Infrastrukturmaßnahme für den Ostalbkreis weiterzuverfolgen und entsprechende Planungen voranzutreiben, sofern sich das Land Baden-Württemberg zur Hälfte an der Finanzierung der Planungskosten beteiligt und sich auch die übrigen regionalen Partner an der Finanzierung der Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-4) beteiligen.

 

 

Verbesserte Finanzierungskonditionen des Landes

 

Per Schreiben vom 15. Mai 2025 unterrichtete Landesverkehrsminister Winfried Hermann die regionalen Partner über die verbesserten Modalitäten der Planungsfinanzierung und die Fortschreibung der Kofinanzierungskonditionen bei SPNV-Vorhaben. Das Land wird sich demnach bereits während der Planungsphase finanziell beim Brenzbahn-Projekt einbringen und die Hälfte der Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4 vorfinanzieren. Dadurch halbiert sich der durch die Region zu finanzierende Betrag für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 auf 28,4 Mio. Euro. Nach der bisherigen Regelung hätten die regionalen Partner die Planungskosten alleine vorfinanzieren müssen. Zudem trägt das Land Baden-Württemberg den auf die bayerischen Kommunen entfallenden Finanzierungsanteil an den Planungskosten.

 

Auch die Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Gesamtprojektkosten haben sich aus Sicht der regionalen Partner wesentlich verbessert. Bundesmittel nach dem GVFG finanzieren den Ausbau der Brenzbahn zu etwa 60 Prozent. Gemäß den fortgeschriebenen Konditionen zur Kofinanzierung von GVFG-Vorhaben wird das Land Baden-Württemberg zukünftig 50 Prozent der Ausbau- und 100 Prozent der Elektrifizierungskosten tragen, soweit sie nicht durch die Fördermittel des Bundes nach dem GVFG abgedeckt sind. Dadurch halbiert sich der verbleibende durch die Region zu finanzierende Anteil am Gesamtvorhaben auf etwa 57,2 Mio. Euro (bei geschätzten Gesamtprojektkosten von 593,6 Mio. Euro).

 

Abbildung 3: Gesamtfinanzierung Brenzbahn-Ausbau; VM BW

 

Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4

 

Zwischen den regionalen Partnern (unter Verhandlungsführung des Heidenheimer Landrats Peter Polta), dem Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg und der DB InfraGO wurde in mehreren Verhandlungsrunden ein Planungsvertrag über die Leistungsphasen 1-4 verhandelt. Dieser Vertrag regelt abschließend Grundlagen, Durchführung und Finanzierung der Planung der Leistungsphasen 1-4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einschließlich eisenbahnspezifischer Fachplanungen sowie Projektmanagement und -steuerung für Ausbau und Elektrifizierung der Brenzbahn mit allen drei Ausbaupaketen.

Zwischen den Landkreisen Heidenheim, Ostalbkreis, Alb-Donau-Kreis und dem Stadtkreis Ulm wurde vereinbart, bis zur Sommerpause die jeweiligen Gremien über die aktuellen Finanzierungsmodalitäten zu informieren und ggf. erforderliche Beschlüsse zur Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel herbeizuführen. Sobald die erforderlichen Gremienbeschlüsse der regionalen Partner zur Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel vorliegen, kann der Vertrag mit DB InfraGO gezeichnet werden. Ab diesem Zeitpunkt geht das Projekt in die formelle Planungsphase mit einer avisierten Dauer von 5-8 Jahren für die Planungsphasen 1-4 über.

 

Abbildung 4: Musterzeitplan der DB InfraGO für GVFG-Projekte

 

Da die Vertragsverhandlungen mit der DB weit fortgeschritten sind, wird eine formelle Unterzeichnung des Planungsvertrags bis Ende dieses Jahres angestrebt. Dazu wird der Ostalbkreis neben dem Landkreis Heidenheim und dem Land Baden-Württemberg formeller Vertragspartner mit der DB. Die Rechte und Pflichten aller regionaler Partner (insb. Kostenzuscheidung gemäß vereinbartem Finanzierungsschlüssel und die Modalitäten der Abrechnung) sollen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der beteiligten Landkreise Heidenheim, Ostalbkreis, Alb-Donau-Kreis und des Stadtkreises Ulm festgelegt werden.

 

Für den Ostalbkreis ergibt sich unter Berücksichtigung der verbesserten Finanzierungskonditionen des Landes und unter Anwendung der zwischen den regionalen Partnern vereinbarten Aufteilungsschlüssel ein Finanzierungsbedarf von 8,7 Mio. Euro für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4. Die Planungskosten für alle Brenzbahnpakete basieren grundsätzlich auf dem vereinbarten Finanzierungsschlüssel 2.4 (Gewichtung nach Einwohnern und Streckenanteil der Anrainer). Paket II bezieht sich ausschließlich auf Angebots- und Infrastrukturmaßnahmen in den Landkreisen Heidenheim und Ostalbkreis, weshalb der regionale Anteil auf diese beiden Landkreise aufgeteilt wird. Bei den für Paket III ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um Mittel zur Vorfinanzierung der Planungen, die im weiteren Projektverlauf an die Stadt- und Landkreise zurückfließen, nachdem das Paket III vollständig aus Mitteln des Bundes-GVFG und der zugesagten Kofinanzierung des Landes finanziert wird. Der Alb-Donau-Kreis beteiligt sich nach geltender Beschlusslage nicht an der Finanzierung von Paket III. Daher wurde der nach Schlüssel 2.4 rechnerisch auf den Alb-Donau-Kreis entfallende Betrag von 1.280.748 Euro nach einem gewichteten Schlüssel auf die übrigen Partner aufgeteilt.


Abbildung 5: Kostenaufteilung Planungsleistungen Lph. 1-4; RSB-DI


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Finanzierungsanteil des Ostalbkreises zur Finanzierung der Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 würde sich nach aktuellem Planungsstand auf 8,7 Mio. Euro belaufen. Die Mittel wären über 5 bis 8 Jahre über den Haushalt des Ostalbkreises zu finanzieren. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Finanzierungsbedarf für den Ostalbkreis von durchschnittlich 1,1 Mio. Euro p.a. Der tatsächliche Mittelabfluss ergibt sich dann aus dem Mittelabflussplan der DB InfraGO im Rahmen des Planungsvertrags bzw. aus dem tatsächlichen Planungsfortschritt.  


Anlagen

 

keine

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Dreher, GB Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat