Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 17.12.2024 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2025 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 10.02.2025 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig. Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2025 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von -11.659.886 € aus. In intensiven Haushaltsberatungen haben die Gremien über die von der Verwaltung eingebrachten Einsparpotenziale diskutiert. Gegenüber dem Haushaltsplan-entwurf wurden in den verschiedensten Bereichen Reduzierungen vorgenommen, um die angespannte Liquiditätssituation nicht weiter zu belasten.
Insgesamt konnte das geplante Ergebnis um rund 6,3 Mio. € verbessert werden: - Weitere Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 1 Mio. € - Reduzierung um 1,1 Mio. € im Bereich BTHG und um 0,4 Mio. € im Bereich Jugend und Familie - Verbesserungen beim ÖPNV und der Schülerbeförderung durch Angebotsreduzierungen in Höhe von rund 2,6 Mio. € - Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse und der Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden in Höhe von ca. 0,7 Mio. €
Die Verwaltung plant auch in diesem Haushaltsjahr Haushaltsansätze in Höhe von rund 3 Mio. € nicht zur Bewirtschaftung freizugeben.
Der bisherige Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung stellt sich wie folgt dar:
KlinikenFür die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb gkAöR sind im Haushalt 2025 60 Mio. € berücksichtigt. Die Kliniken Ostalb weisen in ihrem Wirtschaftsplan ein Ergebnis in Höhe von -60.173.104 € aus. Die beschlossenen und begonnenen Strukturveränderungen bei den 3 Klinikstandorten werden sich erst ab dem Haushaltsjahr 2026 positiv auf das Jahresergebnis auswirken, so dass für 2025 das geplante Defizit voraussichtlich erreicht werden wird.
PersonalIm Personaletat mit 111.910.839 € Brutto-Aufwendungen sind tarifliche Steigerungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Höhe von 2,5 % ab März 2025 einkalkuliert. Im April hat die Bundestarifkommission dem Schlichterspruch zugestimmt. Die Entgelte steigen ab 01.04.2025 um 3 %, mindestens um 110 €.
Nachdem der Kreistag des Ostalbkreises in 2024 bereits 25 Stellen definiert hat, die mit einem Einsparvolumen in Höhe von 2,0 Mio. € in den Haushaltplänen 2025 und 2026 eingespart werden sollen, hat die Landkreisverwaltung bei den Haushaltsplanberatungen 2025 zur Verbesserung des geplanten Ergebnisses den Wegfall weiterer 11 Stellen im Stellenplan und damit eine Personalkostenreduzierung von einer weiteren Million vorgeschlagen. Insgesamt wurde der errechnete Personaletat um 3 Mio. € gekürzt.
SozialesEingliederungshilfeBei der Eingliederungshilfe wird im Haushalt 2025 mit einem Zuschussbedarf von 99,7 Mio. € gerechnet. Darin enthalten ist eine im Rahmen der Konnexität grundsätzlich zu erwartende Erstattung des Landes mit rund 8,5 Mio. €. Wie in den Vorjahren ist eine Abschlagszahlung in Höhe von rund 2,3 Mio. € vom Land weitergeleitet worden. Am 27.05.2025 hat der Ministerrat beschlossen, den Abschlag auf die BTHG-Mehraufwandsbeteiligung des Landes um landesweit 127 Mio. € zu erhöhen. Damit soll die Liquidität der Kommunen sichergestellt werden. Der Ostalbkreis hat hieraus 3,47 Mio. € erhalten. Insgesamt sind damit 5,77 Mio. € an Erstattungen eingegangen. Unsicher bleibt weiterhin, ob das Land den restlichen Differenzbetrag in Höhe von 2,73 Mio. € überhaupt erstatten wird. Damit besteht weiterhin eine Unsicherheit in Bezug auf das Erreichen der Erträge bis zum Jahresende.
Hilfe zur PflegeBei der Hilfe zur Pflege ist ein kontinuierlicher Anstieg der Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die demografische Entwicklung sowie die stetig ansteigenden Pflegekosten zurückzuführen. Auch bei den stationären Hilfen haben wir gegenüber dem Vorjahr eine Fallzahlensteigerung von 856 auf 970 Fällen. Hinzu kommen Verschiebungen bei der Kostenzuordnung. Leistungen der Eingliederungshilfe, die in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht wurden, werden künftig getrennt von den Pflegekosten verbucht. Dies ermöglicht zwar eine differenziertere Betrachtung im Haushalt, steigert aber die Aufwendungen bei der Hilfe zur Pflege.
Jugend und FamilieBei der Hilfe zur Erziehung ist zu beobachten, dass die Belegtage und die Fallzahlen leicht ansteigen. Auch treten immer mehr kostenintensive Fälle auf, was Mehraufwendungen in einer Größenordnung von 10 - 50 % verursacht. Bleiben die genannten Fälle auch weiterhin im Leistungsbezug, muss davon ausgegangen werden, dass der Planansatz nicht einzuhalten ist.
JobcenterAktuell ist der Stand der Leistungen für Unterkunft und Heizung erhöht, da Einnahmen aus der Wohngeldentlastung noch ausstehen. Allerdings reduziert sich die geplante Einnahme aus der Weitergabe der Wohngeldentlastung vom Land um rund 420.000 €. Gleichzeitig ist aktuell eine höhere Zahl an Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen, so dass die KdU-Ausgaben in der Prognose über dem Planansatz liegen.
Bei den weiteren Haushaltsstellen gehen wir Stand 30.06.2025 von einer Planerfüllung aus.
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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