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Vorlage - 031/04  

 
 
Betreff: Antrag des Vereins "Eltern-Kinder-Zentrum Wippidu e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
gem. § 75 SGB VIII
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Kreisjugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
09.03.2004 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

Der Verein Eltern-Kinder-Zentrum Wippidu e.V., 73525 Schwäbisch Gmünd, wird gem.

§ 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

I. Rechtliche Grundlagen:

Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).

Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter vorgenannten Voraussetzungen, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird gem. § 11 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom Jugendamt ausgesprochen, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Zuständig für diese Anerkennung innerhalb des Ostalbkreises ist damit das Landratsamt Ostalbkreis – Kreisjugendamt -.

 

 

II. Antrag des Vereins "Eltern-Kinder-Zentrum Wippidu e.V.":

Der Verein mit Sitz in 73525 Schwäbisch Gmünd, hat mit Schreiben vom 21.11.2003 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt.

Dem Antrag waren folgende Unterlagen beigefügt:

- die Vereinssatzung,

- der Nachweis über die Eintragung ins Vereinsregister,

- der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Schwäbisch Gmünd,

- Unterlagen über die Arbeit des Vereins.

Bereits im Jahre 2002 hat der Verein das 10-jährige Jubiläum begangen. Seit seiner Gründung im Jahre 1992 können Mütter und Väter an Mittwoch-Vormittagen ihre Kinder im Vorkindergartenalter durch den Verein, der sich aus einer Selbsthilfeinitiative entwickelt hat, betreuen lassen. Darüber hinaus gibt es an Donnerstag-Vormittagen auch noch eine Spiel- und Krabbelgruppe.

Die Arbeit des Vereins wird durch die Stadt Schwäbisch Gmünd in Form der unentgeltlichen Bereitstellung von Räumen im städtischen Jugendhaus gefördert. Darüber hinaus trägt der Verein alle weiteren Kosten bislang durch Mitgliedsbeiträge und Spenden selbst.

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung:

Nachdem der Verein "Eltern-Kinder-Zentrum Wippidu e.V." die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt und auch von Seiten des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern sowie des Kreisjugendrings keine Bedenken geäußert worden sind, stehen einer öffentlichen Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises keine

Hinderungsgründe entgegen.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

Die öffentliche Anerkennung löst keine unmittelbaren Folgekosten aus.

Anlagen:

Anlagen:

Antrag des Vereins vom 21.11.2003

Sichtvermerke:

Fachamt __________________________________________________

Dauser

Fachdezernent __________________________________________________

Rettenmaier

Hauptamt __________________________________________________

Wolf

Kämmerei __________________________________________________

Hubel

Landrat __________________________________________________

Pavel