Bürgerinformationssystem

Vorlage - 030/04  

 
 
Betreff: Beteiligung der Stadt- und Landkreise an den Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Kreisjugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.03.2004 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
20.07.2004 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme


Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation:

 

Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende in Form einer Vorschuss- oder aber Ausfallleistung, wenn der nicht erziehende Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommt. Er dient damit der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter.

 

 

Die derzeit geltenden Leistungssätze betragen:

 

 

bis zur Vollendung

des 6. Lebensjahres

ab Beginn

des 7. Lebensjahres bis

zur Vollendung des

12. Lebensjahres

Regelbetrag

199,00 €

241,00 €

./. 1/2 Kindergeld

77,00 €

77,00 €

Unterhaltsvorschuss

122,00 €

164,00 €

 

Leistungsberechtigt sind Kinder alleinerziehender Mütter und Väter, die das

12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Dauer des Leistungsbezugs ist auf längstens 72 Monate begrenzt.

Aufgabe des Kreisjugendamtes ist es, die Unterhaltsvorschussleistungen festzustellen und zu bescheiden, aber auch den unterhaltsverpflichteten Elternteil zum Ersatz der Aufwendungen heranzuziehen.

 

Die Kosten der Unterhaltsvorschussleistungen wurden bislang vom Bund und vom Land Baden-Württemberg im Verhältnis 1/3 zu 2/3 getragen. Eine Beteiligung der Stadt- und Landkreise war, außer im Bereich der Personal- und Sachkosten, nicht vorgesehen.

 

 

II. Vorgesehene Veränderungen:

 

Das Land Baden-Württemberg hat unter Hinweis auf die Beteiligung der Kommunen in anderen Bundesländern, in Artikel 3 des Haushaltsstrukturgesetzes 2004 eine Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen.

 

Danach haben sich die Stadt- und Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden, die ein Jugendamt errichtet haben, zu einem Drittel an den Ausgaben und Einnahmen der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beteiligen.

 

Nach Auffassung des Landes Baden-Württemberg entspricht diese Beteiligung der kommunalen Aufgabenverantwortung und erhöht insbesondere auch den Anreiz der Stadt- und Landkreise an einer Steigerung der Rückgriffsquote.

 

Das Haushaltsstrukturgesetz wurde am 05.02.2004 im Rahmen des Landeshaushalts vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet. Die Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes tritt bereits zum 01.04.2004 in Kraft.

 

 

III. Auswirkungen auf den Landkreis:

 

Beim Kreisjugendamt werden nach den statistischen Erhebungen zum 31.12.2003 insgesamt 1.138 laufende Zahlfälle sowie zusätzlich1.128 Rückgriffsfälle (beendete Zahlfälle bei denen noch Ersatzleistungen der Unterhaltspflichtigen ausstehen) von 3 Sachbearbeiterinnen und 1 Gruppenleiterin, bearbeitet.

 

In den Jahren 2000 bis einschließlich 2003 beliefen sich Ausgaben und Einnahmen sowie die Kostenerstattung durch Bund und Land Baden-Württemberg auf folgende Beträge:

 

 

2000

2001

2002

2003

Ausgaben

1.833.925 €

1.808.309 €

1.775.179 €

1.951.269 €

Einnahmen

441.054 €

373.467 €

431.591 €

487.529 €

Erstattung Bund/Land

1.392.871 €

1.434.842 €

1.343.588 €

1.463.740 €

 

Wie aus vorstehender Tabelle ersichtlich bewegen sich die seitherigen Erstattungsleistungen von Bund und Land Baden-Württemberg an den Ostalbkreis zwischen 1,35 Mio. € bis 1,46 Mio. € jährlich.

 

Unter der Voraussetzung gleichbleibender Bedingungen (Fallzahlen und Altersstufen der Kinder) hat der Ostalbkreis im Jahre 2004 eine Eigenbeteiligung in Höhe von rd. 366.000 € (für 9 Monate) und ab dem Jahr 2005 eine jährliche Eigenbeteiligung von rd. 488.000 € zu erbringen.

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Kosten für 2004 in Höhe von ca. 366.000 € sind über den Jugendhilfehaushalt zu finanzieren.


Anlagen:

 

keine

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt  __________________________________________________

   Dauser

 

Fachdezernent __________________________________________________

   Rettenmaier

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

Kämmerei  __________________________________________________

   Hubel

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel