Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation:
Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende in Form einer Vorschuss- oder aber Ausfallleistung, wenn der nicht erziehende Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommt. Er dient damit der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter.
Die derzeit geltenden Leistungssätze betragen:
Leistungsberechtigt sind Kinder alleinerziehender Mütter und Väter, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Dauer des Leistungsbezugs ist auf längstens 72 Monate begrenzt. Aufgabe des Kreisjugendamtes ist es, die Unterhaltsvorschussleistungen festzustellen und zu bescheiden, aber auch den unterhaltsverpflichteten Elternteil zum Ersatz der Aufwendungen heranzuziehen.
Die Kosten der Unterhaltsvorschussleistungen wurden bislang vom Bund und vom Land Baden-Württemberg im Verhältnis 1/3 zu 2/3 getragen. Eine Beteiligung der Stadt- und Landkreise war, außer im Bereich der Personal- und Sachkosten, nicht vorgesehen.
II. Vorgesehene Veränderungen:
Das Land Baden-Württemberg hat unter Hinweis auf die Beteiligung der Kommunen in anderen Bundesländern, in Artikel 3 des Haushaltsstrukturgesetzes 2004 eine Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen.
Danach haben sich die Stadt- und Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden, die ein Jugendamt errichtet haben, zu einem Drittel an den Ausgaben und Einnahmen der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beteiligen.
Nach Auffassung des Landes Baden-Württemberg entspricht diese Beteiligung der kommunalen Aufgabenverantwortung und erhöht insbesondere auch den Anreiz der Stadt- und Landkreise an einer Steigerung der Rückgriffsquote.
Das Haushaltsstrukturgesetz wurde am 05.02.2004 im Rahmen des Landeshaushalts vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet. Die Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes tritt bereits zum 01.04.2004 in Kraft.
III. Auswirkungen auf den Landkreis:
Beim Kreisjugendamt werden nach den statistischen Erhebungen zum 31.12.2003 insgesamt 1.138 laufende Zahlfälle sowie zusätzlich1.128 Rückgriffsfälle (beendete Zahlfälle bei denen noch Ersatzleistungen der Unterhaltspflichtigen ausstehen) von 3 Sachbearbeiterinnen und 1 Gruppenleiterin, bearbeitet.
In den Jahren 2000 bis einschließlich 2003 beliefen sich Ausgaben und Einnahmen sowie die Kostenerstattung durch Bund und Land Baden-Württemberg auf folgende Beträge:
Wie aus vorstehender Tabelle ersichtlich bewegen sich die seitherigen Erstattungsleistungen von Bund und Land Baden-Württemberg an den Ostalbkreis zwischen 1,35 Mio. € bis 1,46 Mio. € jährlich.
Unter der Voraussetzung gleichbleibender Bedingungen (Fallzahlen und Altersstufen der Kinder) hat der Ostalbkreis im Jahre 2004 eine Eigenbeteiligung in Höhe von rd. 366.000 € (für 9 Monate) und ab dem Jahr 2005 eine jährliche Eigenbeteiligung von rd. 488.000 € zu erbringen.
Finanzierung und Folgekosten:
Die Kosten für 2004 in Höhe von ca. 366.000 € sind über den Jugendhilfehaushalt zu finanzieren. Anlagen:
keine
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Dauser
Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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