Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 19.12.2023 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.02.2024, Az. RPS14-2241-2/10/140 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Die Landkreisverwaltung hat den vorläufigen Jahresabschluss des Haushalts 2024 erstellt. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einem Ergebnis von -10,9 Mio. € ab. Nach § 25 GemHVO soll ein Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis unverzüglich gedeckt werden. Aus diesem Grund wird der Fehlbetrag mit der Bilanzposition „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ verrechnet.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 sind Rückstellungen und Ermächtigungsreste zu bilden. Der Kreistag hat darüber zu beraten. Diese sind in Anlage 1 und 2 ersichtlich.
Bei den in der Liste der Ermächtigungsreste grau hinterlegten Beträgen handelt es sich um bereits begonnene Projekte des Vorjahres bzw. um von den Gremien beschlossenen Maßnahmen. Vielfach werden die Ermächtigungsreste benötigt, da die Haushaltsansätze im aktuellen Haushalt 2025 bereits im Zuge der Haushaltsplanung von der Verwaltung gekürzt wurden.
Im Nachgang wird der Jahresabschluss 2024 durch die Stabsstelle Rechnungsprüfung geprüft und dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Der vorläufige Jahresabschluss 2024 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung am 03.06.2025 ausführlich vorgestellt. Der Ausschuss hat dem Kreistag einstimmig empfohlen, dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen. Finanzierung und Folgekosten
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Anlage
Anlage 1: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2024/2025 Anlage 2: Zusammenstellung der Rückstellungen 2024
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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