Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
a) den Jahresabschluss 2024 mit einer Bilanzsumme von 157.888,10 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 189.283,85 EUR festzustellen und dem Defizitausgleich zuzustimmen,
b) die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises für 2024 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen,
c) dem Wirtschaftsplan 2026 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen,
d) die ETL - Helmer & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Am Wedelgraben 1, 89522 Heidenheim a.d. Brenz, zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2025 zu bestellen.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen.
Zu 1. a) Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz vorgenommen.
Der Jahresabschluss 2024 wurde von der ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde am 25.03.2025 erteilt.
Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2024 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 157.888,10 EUR sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 189.283,85 EUR aus. Berücksichtigt man die der WiRO im Geschäftsjahr 2024 zugeflossenen unterjährigen Zuschüsse des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 105.000 EUR (davon Anteil Ostalbkreis 50.000 EUR), ergibt sich ein Defizit von 84.283,85 EUR.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 84.283,85 EUR auszugleichen.
Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Ausgleichsbetrag von 55.627,34 EUR. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.
Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 1. b) Entnahme aus der Kapitalrücklage
Der unterjährige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 105.000 EUR und der Defizitausgleichsbetrag von 84.283,85 EUR wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 189.283,85 EUR wird zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen. Zu 1. c) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2026 und des 5-jährigen Finanzplans
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2026 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 3).
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2026 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 1. d) Bestellung des Abschlussprüfers
Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die ETL - Helmer & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Am Wedelgraben 1, 89522 Heidenheim a.d. Brenz, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2025 zu bestellen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten. Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
Anlage 1: Handelsbilanz zum 31.12 2024 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2024 Anlage 3: Wirtschaftsplan 2026 und fünfjähriger Finanzplan Anlage 4: Jahresbericht 2024 über die Aktivitäten der WiRO
Sichtvermerke
gez. Kaiser, WiRO gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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