Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung: I. Ausgangssituation und Allgemeines Als jüngster Zweig der Sozialversicherung gewährt die Soziale Pflegeversicherung seit 1995 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Zuständig für den Gesetzesvollzug sind die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichteten Pflegekassen, die staatlicher Aufsicht unterliegen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 % und wird zur Hälfte von den Arbeitgebern und zur Hälfte von den Arbeitnehmern getragen. Die Pflegeversicherung wird nach Berechnungen der Bundesregierung in den kommenden Jahren hohe Defizite einfahren und ihre Finanzpolster angreifen müssen. Die Rücklage würde von derzeit rd. 4,2 Mrd. Euro auf nur noch 920 Mio. Euro im Jahr 2007 schrumpfen. Nach vorläufigen Finanzdaten des Sozialministeriums verzeichnete die gesetzliche Pflegeversicherung im vorigen Jahr ein Defizit von rd. 700 Mio. Euro. Hintergrund dieser Entwicklung ist die rasant ansteigende Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen. Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit 1,9 Mio. auf 3,1 Mio. im Jahr 2030 ansteigen wird. Angesichts dieser Zahlen wird der Handlungsbedarf deutlich. Hinzu kommt, dass nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis zum 01.01.2005 eine Entlastung von aktiv Erziehenden in der Pflegeversicherung erreicht sein muss. Das Gericht hatte bemängelt, dass Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht angemessen berücksichtigt werden. Es sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass kinderbetreuende Mitglieder und Kinderlose gleich hohe Beiträge zahlen. Dies verletze insbesondere Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes sowie das Rechts- und Sozialstaatsprinzip. Ein vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitetes Reformkonzept hatte das Bundeskabinett Ende Januar 2004 vorerst gestoppt. In diesem Jahr soll nunmehr nur die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Besserstellung von Eltern gegenüber Kinderlosen umgesetzt werden. Alle anderen Schritte sollen im Laufe der Legislaturperiode folgen. Nachdem die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung auch erhebliche Auswirkungen auf die Sozialhilfeträger haben wird, werden mit dieser Vorlage die wesentlichen Eckpunkte des Konzeptes dargestellt. II. Eckpunkte des Reformkonzeptes 1. Angleichung der ambulanten und stationären Leistungen Die Sachleistungsbeiträge werden im stationären Bereich in der Pflegestufe I und II abgesenkt und im ambulanten Bereich durch Anhebung angeglichen. In der Pflegestufe III werden für beide Bereiche die Leistungsbeträge angehoben. Die heutigen Heimbewohner genießen Vertrauensschutz und erhalten die Leistungen in der bisherigen Höhe weiter.
2. Medizinische Behandlungspflege Die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird mit Wirkung vom 01. Januar 2007 von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hierfür leisten die Krankenkassen verwaltungsintern unmittelbar an die Pflegekassen einen pauschalen Abgeltungsbetrag. 3. Dynamisierung der Leistungen Ab dem Jahr 2007 sollen die Leistungen der Pflegeversicherung mit einem Faktor von 0,25 % oberhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate dynamisiert werden. 4. Demenziell erkrankte Menschen Die Einbeziehung demenziell erkrankter Menschen in die Leistungen der Pflegeversicherung wird durch einen pauschalen Zeitzuschlag von 30 Minuten täglich verbessert. Hierdurch sollen erstmals 60.000 demenziell erkrankte Menschen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Eine grundlegende Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit Umstellung auf ein Punktesystem wird für die nächste Reform angestrebt. 5. Regelungen zur Vernetzung der Leistungen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung Die Pflegekassen sollen verpflichtet werden, gemeinsam mit den Kommunen Versorgungsangebote mit Besuchs- und Begleitdiensten und eingebundenem Bürgerschaftlichen Engagement einzurichten. In einer sogenannten Überleitungspflege soll ein nahtloser Übergang von Krankenhaus und Rehabilitation in die Pflege sichergestellt werden. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen durch die Pflegekassen veranlasst werden, für eine kontinuierliche ärztliche Versorgung der Heimbewohner Verträge mit niedergelassenen Ärzten abzuschließen. Für Rehabilitation und Prävention sollen eigene finanzielle Anreize gesetzt werden. Daneben soll ein personenbezogenes Budget erprobt werden. III. Auswirkungen der Reformmaßnahmen auf die Sozialhilfeträger Die Auswirkungen des Reformkonzeptes auf die Sozialhilfeträger sind derzeit nicht exakt quantifizierbar. Belastende Auswirkungen hat die Absenkung der stationären Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II mit einem Volumen an Minderausgaben der Pflegeversicherung von gut 2 Mrd. Euro, die künftig von den Selbstzahlern und den Sozialhilfeträgern aufzubringen sein werden. Dem stehen allerdings auch Entlastungseffekte durch die Übernahme der Kosten der Behandlungspflege im Heim durch die Gesetzliche Krankenversicherung, die Anhebung der ambulanten Leistungsbeträge, die Einbeziehung von demenziell kranken Menschen in die Pflegeversicherung und die Dynamisierung der Leistungen gegenüber. Die auf die Kommunen zukommenden Mehrbelastungen aus einer Reform der Pflegeversicherung können nicht ohne Gegenfinanzierung akzeptiert werden. Die Kommunen über die Pflegekassen zu gemeindezentrierten Verbundsystemen zu verpflichten geht daneben am Kommunalen Selbstverständnis vorbei und wird von daher in der Praxis schwer umsetzbar sein. Auch wenn das Reformkonzept zur Zeit auf Eis liegt, muss befürchtet werden, dass der Bundesgesetzgeber eine weitere Verschiebung von sozialen Lasten zu Ungunsten der Kommunen ins Auge fasst, die gravierende Auswirkungen auf die Sozialhilfeaufwendungen der Stadt- und Landkreise und damit auf die Kommunen insgesamt haben werden. Wie in anderen Fällen zeichnen sich Kürzungen in einem vorrangigen Leistungssystem ab, die zur Folge haben, dass die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz weiter belastet wird.
Finanzierung und Folgekosten: Sichtvermerke Fachdezernat __________________________________________________ Pachner Rettenmaier Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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