Bürgerinformationssystem

Vorlage - 085/2025  

 
 
Betreff: Ersatzneubau des Fachpflegeheims der Habila GmbH am Rabenhof
in Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
02.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, der Habila GmbH die erforderliche Bedarfsbestätigung und Zustimmung für den Ersatzneubau des Fachpflegeheims Rabenhof in Ellwangen zu erteilen.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung
 

1. Ausgangssituation

 

Der Rabenhof Ellwangen ist eine Einrichtung, die auf die Eingliederung und Förderung der Teilhabe psychisch behinderter Menschen spezialisiert ist. Mit dieser Aufgabenstellung hat sie eine lange Tradition und große Erfahrung. Der Rabenhof bietet Hilfeangebote für alle Menschen mit einer psychischen Behinderung: Menschen, die an einer nicht organischen Psychose leiden, Menschen mit chronischen Suchterkrankungen, Menschen mit psychischen Störungen aufgrund körperlicher Erkrankungen, Menschen mit Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.

 

Die Einrichtung versteht sich als Einrichtung des gemeindepsychiatrischen Versorgungsnetzes und arbeitet eng mit Einrichtungen und Diensten der Sozialpsychiatrie und der Suchtkrankenhilfe im Ostalbkreis zusammen. Die Integration der Klientinnen und Klienten in die Herkunftsregion kann entweder direkt in Kooperation mit anderen Anbietern des Hilfesystems oder über die dezentralen stationären bzw. ambulanten Wohnangebote der Einrichtung erfolgen.

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 7. Mai 2019 wurde über das Entwicklungskonzept der Habila am Standort Rabenhof informiert und den Vorhaben grundsätzlich zugestimmt. Dieses Konzept umfasste auch damals schon einen Ersatzneubau für das Fachpflegeheim.

 

 

2. Fachpflegeheim Rabenhof

 

Neben zentralen und dezentralen Wohn- und Beschäftigungsangeboten unterhält die Habila GmbH am Rabenhof auch ein Fachpflegeheim mit derzeit 60 Plätzen. Das Fachpflegeheim adressiert seine Angebote und Dienstleistungen an ältere Menschen mit Pflegebedarf und einer seelischen Behinderung oder psychischen Erkrankung. Die Bewohner/-innen des Fachpflegeheims erhalten neben den Pflegeleistungen nach SGB XI auch ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe. Die ergänzenden Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgen sowohl im Rahmen der Betreuung in den Pflegewohngruppen als auch in separaten Räumlichkeiten.

 

Das Fachpflegeheim entspricht schon seit längerer Zeit nicht mehr den Vorgaben der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO). Ein Umbau kommt sowohl aufgrund der baulichen Verhältnisse als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage. Ein Weiterbetrieb wäre nur sehr eingeschränkt möglich und mit reduzierter Belegung nicht mehr rentabel. Die Habila GmbH hat sich daher entschlossen, einen Ersatzneubau auf dem Rabenhof-Gelände zu errichten.

 

Neben den bisherigen gerontopsychiatrisch geprägten Teilhabe- und Pflegeleistungen umfasst der Neubau des Fachpflegeheims im beschützten Bereich auch geschlossene Plätze für Menschen mit Unterbringungsbeschluss. Zielgruppe dieses Angebotes sind pflegebedürftige Menschen, die in Folge ihrer psychischen oder neurologischen Erkrankung fremd- oder eigengefährdendes Verhalten an den Tag legen und einer engmaschigen fachpflegerischen und therapeutischen Begleitung rund-um-die-Uhr bedürfen. In enger Abstimmung mit den beteiligten Fachärzten sowie den internen und externen Therapeuten wird ein Therapieplan erstellt, im Alltag umgesetzt und fortlaufend evaluiert. Die Wohngruppe ist speziell gesichert und auf die Bedarfe der Zielgruppe hin möbliert und technisch ausgestattet.

 

Insgesamt sind im Ersatzneubau fünf Wohngruppen mit 75 Plätzen vorgesehen, davon 15 beschützte Plätze. Im geplanten Neubau sind keine Flächen mehr für die Tagesstruktur vorgesehen. Diese sollen zukünftig im Haus 35 (bisheriges Pflegeheim) untergebracht werden. Durch die Erhöhung der Platzzahl und die Herausnahme der Tagesstruktur lassen sich laut Angaben der Habila die Investitions- und Betriebskosten pro Platz deutlich senken, was einen wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb langfristig begünstige. In der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage erhöhe dies gleichzeitig die Realisierungschancen des Projekts deutlich.

 

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Vorhaben der Habila kann aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Erfordernisse der Landesheimbauverordnung, aber auch aufgrund des vorhandenen Bedarfs, nur unterstützt werden. Auch wenn die Platzzahlen des Fachpflegeheims Rabenhof in der aktuellen Pflegebedarfsplanung des Ostalbkreises nicht berücksichtigt wurden, weil sie rechnerisch nicht für die Versorgung älterer pflegebedürftiger Menschen ohne behinderungsbedingten Mehrbedarf zur Verfügung stehen, kann ein Bedarf bestätigt werden. Es gab in der Vergangenheit auch schon längere Wartelisten.

 

Gemäß Landesrahmenvertrag obliegt es dem jeweiligen Leistungserbringer, ob er ein Angebot als „inklusives Modell“ oder als „Kombi-Modell“ vereinbart, wobei beide Modellvarianten als gleichberechtigt betrachtet werden. Die Habila hat sich für das Kombi-Modell entschieden, das sich als Angebotsform dadurch auszeichnet, dass Leistungen nach SGB XI und SGB IX inhaltlich kombiniert und damit im Sinne einer ganzheitlichen Bedarfsdeckung erbracht werden. Pflegerische und Teilhabeleistungen sollen dabei möglichst nahtlos nebeneinander erbracht werden.

 

Die Habila GmbH benötigt für den Ausschuss für Eingliederungshilfe- und Integrationsgesellschaften (AEI) ein positives Votum des Ostalbkreises zum geplanten Bauvorhaben. Dieser Ausschuss entscheidet über Angelegenheiten des KVJS als Gesellschafter der Habila GmbH. Die Verwaltung schlägt vor, eine entsprechende Bedarfsbestätigung auszustellen.


Finanzierung und Folgekosten
 

Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Der Zuschussbedarf wird im Haushaltsjahr 2025 voraussichtlich rund 99,3 Mio. Euro betragen (siehe Anlage 6 zum Haushaltsplan 2025, enthalten im Produkt 3210000000).

Die Platzzahlenerweiterung führt zu keinen weiteren Investitionen durch den Ostalbkreis. Im Falle der Belegung und des individuellen Bedarfs werden die Eingliederungshilfeleistungen nach der jeweiligen Vergütungsvereinbarung fällig. Diese sind im Eingliederungsbudget enthalten.

 


Anlagen

 

--

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat