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Vorlage - 082/2025  

 
 
Betreff: Neubau Regionalversorger in Essingen - Durchführung eines zweistufigen VgV-Verfahrens für die Projektsteuerung
Status:öffentlich  
Federführend:Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Klinikimmobilien Vorberatung
02.06.2025 
Sitzung des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung

Antrag der Verwaltung

 

Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt, der Kreistag beschließt die Durchführung eines EU-weiten VgV-Verfahrens mit Teilnahme für die Projektsteuerung des Regionalversorgers in Essingen als zweistufiges Verhandlungsverfahren.      

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach der Beschlussfassung durch den Kreistag am 05.03.2024 zum Standort des zukünftigen Regionalversorgers in Essingen und der Beschlussfassung durch den Kreistag am 24.09.2024, die Zielvariante 2plus des vorgestellten Medizinkonzepts umzusetzen, wurde zum einen das Büro arcass aus Stuttgart für die Erstellung einer Baumassenstudie beauftragt, zum anderen die Fa. Teamplan aus Tübingen mit der Erstellung des Raum- und Funktionsprogramm (RFP) für den Neubau des Regionalversorgers.

 

Im Zukunftsprozess der Kliniken Ostalb wurde herausgearbeitet, dass die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für die Bevölkerung des Ostalbkreises zukunftsfähig über einen Neubau in Essingen erfolgen soll. Die Faktoren Erreichbarkeit des Regionalversorgers, Attraktivität für medizinisches Personal und optimale Prozessabläufe, Einhaltung der Qualitätsvorgaben, Erfüllung der Leistungsgruppen und ein wirtschaftlicher Betrieb, haben im Prozess eine entscheidende Rolle gespielt. Diese lassen sich im Neubau in Essingen am besten umsetzen.

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken, der Betriebsausschuss Klinikimmobilien und der Kreistag haben mehrfach bekräftigt, dass das hohe Betriebsdefizit von rund 60 Mio. € pro Jahr der Kliniken Ostalb eine extreme Belastung für den Kreishaushalt (in der Folge auch für die Städte und Gemeinden im Landkreis) darstellt und die finanzielle Konsolidierung insbesondere durch den Neubau in Essingen erfolgt. Entsprechend soll das Projekt schnellstmöglich vorangetrieben werden. Die aktuellen jährlichen Defizitausgleiche sind verbrauchte Gelder, die keine zukunftsfähige Investitionen, wie die eines Neubau darstellen. Solange die Kliniken Ostalb bis zum Einzug in den Neubau in der bisherigen Struktur und den aktuellen baulichen Gegebenheiten bleiben, lässt sich das jährliche Defizit (ohne Ausgleichszahlungen und einer auskömmlichen Refinanzierung der Betriebskosten durch den Bund) nur um rund 20 Mio. € reduzieren. Mit der Inbetriebnahme des Regionalversorgers in Essingen ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Kliniken Ostalb darstellbar und Gesundheitsleistungen können sinnvoll gebündelt, in erforderlicher Qualität angeboten und damit das Personal effizient eingesetzt werden. Daher sollte das Projekt so schnell wie möglich und ohne Verzögerung umgesetzt werden.

 

Das Ergebnis der Baumassenstudie wurde dem Betriebsausschuss Klinikimmobilien am 04.02.2025, dem Gemeinderat Essingen am 20.02.2025, der Öffentlichkeit am 24.02.2025 und den Bürgern der Gemeinde Essingen in einer Einwohnerversammlung am 27.02.2025 vorgestellt.

 

Für die Programmierung des Raum- und Funktionsprogramms fanden im ersten Quartal 2025 unter der Moderation von Fa. Teamplan zahlreiche Abstimmungen mit den zukünftigen Nutzern statt, so dass am 09.05.2025 die Arbeitsfassung RFP V1.1 fertiggestellt und umgehend an das Sozialministerium Baden-Württemberg zur Plausibilisierung geschickt werden konnte.

 

Während die Kliniken Ostalb intensiv am Raum- und Funktionsprogramm arbeiten, bringt die Gemeinde Essingen den Planungsprozess für den Bebauungsplan und Grundstückserwerb voran. Die Gemeinde Essingen hat den Vorentwurf des Bebauungsplans, in dem das Sondergebiet für den Neubau der Klinik enthalten ist, am 20.03.2025 öffentlich vorgestellt und anschließend ausgelegt. In diesem Vorentwurf wurden sämtliche Umweltaspekte wie der regionale Grünzug, Beurteilungen zur Kalt- und Frischluftproduktion (Bebauungsplan Anlage 1 zur Begründung Umweltbericht) sowie Auflagen wie z.B. Pflanzgebote und Dachbegrünung von Flachdächern berücksichtigt.

 

Im Weiteren hat die Gemeinde Essingen ein Umlegungsverfahren gestartet, um die notwendigen Grundstücke erwerben zu können. Die Erstellung eines Wertgutachtens für die Flächen wurde bereits beauftragt und soll bis Herbst 2025 vorliegen.

 

Für die Ermittlung der Projektsteuerung ist aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes für EU-weite Verfahren (221.000,00 € netto) ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Betreuung des Vergabeverfahrens für die Projektsteuerung wurde an die Kanzlei Lutz Abel aus Stuttgart übergeben.

 

Das Auswahlverfahren soll als zweistufiges Verfahren mit Präqualifikation (Stufe 1) sowie Angebot und Verhandlung (Stufe 2) durchgeführt werden. Die Veröffentlichung des VgV-Verfahrens ist für Anfang August 2025 geplant. Die Phase 1 wird voraussichtlich 1,5 Monate dauern. Für die Phase 2 sind circa drei Monate geplant, so dass die Auftragserteilung bis Ende des Jahres 2025 möglich sein sollte.

In Stufe 1 des VgV-Verfahren können sich alle interessierten Büros und Bietergemeinschaften bewerben. Daraus werden maximal fünf Bewerber nach im Voraus festgelegten Kriterien ausgewählt, die am weiteren Verfahren teilnehmen dürfen. Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert, sowohl ein Angebot als auch Arbeitsproben für die Steuerung des
Projekts Neubau des Regionalversorgers abzugeben. Anschließend erfolgt eine stufenweise Beauftragung des Erstplatzierten ohne Auftragsversprechen für den Gesamtauftrag.

 

Mit diesem Beschluss werden also lediglich Kosten für das Honorar des Projektsteuerers in Höhe von geschätzten 3,5 Mio. € brutto fällig.

 

Die anstehende Beauftragung des Projektsteuerers beinhaltet die Projektvorbereitung in Anlehnung an Projektphase 1 nach Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO). Je nach Projektfortschritt wird dann entschieden, für welche weiteren Leistungsstufen und Nebengebäude der Projektsteuerer beauftragt wird.

 

In Projektphase 1 werden zunächst die projektspezifischen Rahmenbedingungen gesteckt. Hierbei fällt der größte Planungsaufwand an: Es werden beispielsweise die Projektstruktur und die Grundlagen für die Planung aufgesetzt, ebenso werden die Qualitäten und Quantitäten sichergestellt. Darüber hinaus erstellt die Projektsteuerung in Phase 1 den Kosten-
rahmen für Investitions- sowie Nutzungskosten und unterstützt den Bauherrn gegebenenfalls bei der Beantragung von Fördermitteln. Außerdem wird der Terminrahmen für das Projekt festgelegt.     


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan 2025 sind für das Projekt Neubau Regionalversorger 3,5 Mio. € zusätzlich eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,5 Mio. € vorgesehen, wovon noch mehr als 5,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Die Finanzierung des jetzt zu beauftragenden Honorars für die Projektsteuerung muss im Wirtschaftsplan 2026 ff. berücksichtigt werden, da der Vertragsabschluss erst für Ende des Jahres 2025 geplant ist und somit in diesem Jahr keine Leistungsabrechnung anfällt.

 

Im Zuge der Vorplanung wird eine Kostenschätzung für das Klinikgebäude erstellt. Erst nach der Beauftragung der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird eine qualifizierte Kostenberechnung für den Neubau des Regionalversorgers und den betriebsrelevanten umgebenden Gebäuden zur Verfügung stehen.

 

Am 27.05.2025 sind Herr Landrat Dr. Bläse und Herr Vorstandsvorsitzender Rieß zu einem Gespräch beim Sozialministerium Referat 53 Krankenhausförderung und Krankenhausfinanzierung geladen, um über die Fördermöglichkeiten auch in Form einer vorgezogenen Planungsrate für den Neubau des Regionalversorgers zu sprechen.

 


 

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Rieß, Betriebsleiter

gez. Stauske, Projektleitung

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat