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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Der Vertreter des Ostalbkreises wird beauftragt und ermächtigt in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO)
Der Aufsichtsrat berät in seiner Sitzung am 28.05.2025 über den Jahresabschluss 2024 und die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2025. Über das Ergebnis der Beschlussfassung wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Sachverhalt/BegründungDie Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO) wurde am 21.04.2022 gegründet.
Gegenstand des Unternehmens ist
- die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Nachhaltigkeit im Ostalbkreis, insbesondere durch die Beratung zu Fragen eines ressourcensparenden Energiemanagements und die Förderung einer nachhaltigen klimafreundlichen Energieerzeugung, - die Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur im Ostalbkreis, insbesondere durch Realisierung oder Förderung von Technologie- und Gründerzentren, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Ostalbkreis, insbesondere durch Realisierung einer Gesundheitsakademie zum Betrieb durch die Kliniken Ostalb gkAöR, - die Schaffung und der Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für die allgemeine Daseinsvorsorge im Ostalbkreis.
Am Stammkapital in Höhe von 200.000 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 200.000 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 100 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der IGO mit 100 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Zustimmung zum Gewinnvortrag
a) Allgemeines
Das Jahr 2024 war ein wirtschaftlich zufriedenstellendes Jahr. Der Jahresabschluss der IGO zum 31.12.2024 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 8.873.374,96 € (Vorjahr 6.154.705,15 €) sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 62.204,14 € (Vorjahr 112.562,26 €) aus.
b) Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Der Umsatz beläuft sich im Berichtsjahr auf 413.708,47 € (Vorjahr 361.959,51 €). Davon entfallen 378.612,00 € (Vorjahr 340.859,00 €) auf Mieterlöse und 30.116,47 € (Vorjahr 20.964,61 €) auf Nebenkosten Mieterlöse. Umsätze nach § 13 b UStG wurden in 2024 nicht generiert (Vorjahr 135,90 €). Die Umsätze aus Dienstleistungen an Dritte belaufen sich auf 4.980,00 € (Vorjahr 0,00 €). Der Jahresüberschuss beläuft sich im Geschäftsjahr auf 62.204,14 € (Vorjahr 112.562,26 €). c) Investitionen
Im Berichtsjahr wurde schwerpunktmäßig in Baumaßnahmen investiert. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 2.761.065,43 € (Vorjahr 2.447.517,23 €).
Aufgrund vermehrter Zugangszahlen an Flüchtlingen im Zuge des Krieges gegen die Ukraine sowie dem Wegfall des bislang geltenden LEA-Privilegs ab 2026 wurde die Suche nach Möglichkeiten zur Steigerung der Unterbringungskapazität an kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften gestartet. Daher hat die IGO das Projekt Generalsanierung und Aufstockung der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Ulmer Straße 117 in Aalen angestoßen. Nach der Vergabe der interdisziplinären Planungsleistungen im Rahmen eines VgV-Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb hat die beauftragte Planungsgemeinschaft in 2024 die Kostenberechnung erstellt. Auf Grundlage dieser Unterlage hat der Aufsichtsrat den Baubeschluss gefasst. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Des Weiteren hat die Gesellschaft die Aufgabe übernommen, den Landkreis-Pavillon mit Außenflächen auf dem Landesgartenschaugelände Ellwangen zu errichten. Das Gebäude wird in flexibler Bauweise errichtet, so dass nach Beendigung der Landesgartenschau das Gebäude im Sinne der Nachhaltigkeit als Flüchtlingsunterkunft weiter genutzt werden kann.
Ein weiteres Projekt ist die Errichtung einer Creative Hall Assisted Living in Schwäbisch Gmünd (CHAL) auf dem Campus der Pädagogischen Hochschule. Mit der CHAL soll ein Kreativ-, Lern- und Lehrort geschaffen werden, an welchem neue Ideen für die Verbesserung der Lebensqualität im Alter entwickelt und erprobt werden. Neben der CHAL besteht an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd der Bedarf eines Studierendenhauses, welches in der CHAL integriert werden soll. Die Vergabe der interdisziplinären Planungsleistungen erfolgte in 2022 nach Durchführung eines zweistufigen VgV-Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Der Startschuss für den Bau der CHAL mit Studierendenhaus fiel am 27.10.2023 mit dem ersten Spatenstich. Die Fertigstellung des Projekts soll bis Ende Mai 2025 erfolgen.
In 2022 hat der Ostalbkreis die Gesellschaft beauftragt, auf dem Union-Gelände in Aalen eine Park- und Mobilitätsstation mit 326 PKW-Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen und E-Lademöglichkeiten zu errichten. Die Mobilitätsstation soll den Bediensteten des Landratsamtes Ostalbkreis sowie Kunden und Besuchern gegen ein marktübliches Entgelt zur Verfügung stehen. Auf Grundlage des Bebauungsplans der Stadt Aalen, den Konzeptstudien und den technischen Vorgaben wurde in 2024 eine Planungsgrundlage erstellt, welche als Basis für die Ausschreibung der Generalübernehmerleistung in einem mehrstufigen Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb dient.
d) Finanzierungsmaßnahmen
Zur Finanzierung der Investitionen wurden weitere Darlehensmittel in Höhe von 2.000.000,00 € aufgenommen. Des Weiteren wurden der Gesellschaft Zuschüsse in Höhe von 426.770,03 € (Vorjahr 1.011.186,69 €) gewährt.
e) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Das Eigenkapital beläuft sich per 31.12.2024 auf 3.127.381,71 € (Vorjahr 3.065.177,57 €). Der Jahresüberschuss 2024 erhöhte das Eigenkapital um 62.204,14 €. Die Eigenkapitalquote beträgt 35,2 %. Eine Gewinnausschüttung an den Gesellschafter ist in 2024 nicht vorgesehen.
Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear. Generell wird die amtliche Afa-Tabelle zugrunde gelegt, da diese in der Regel der wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechen.
f) Prüfung des Jahresabschlusses 2024
Gemäß § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der IGO hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2024 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Erhart GmbH, Bad Wörishofen, geprüft, die am 30.04.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Aufsichtsrat der IGO wird über den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 28.05.2025 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 62.204,14 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Nach § 18 Abs. 2 f) des Gesellschaftsvertrages der IGO ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Gemäß § 18 Abs. 2 Ziff. i) des Gesellschaftsvertrages der IGO ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu befürworten.
Zu 3.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2025
Vorbehaltlich dem Vorschlag des Aufsichtsrats der IGO soll die Dr. Erhart GmbH, Bad Wörishofen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 einschließlich der Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz beauftragt werden.
Gemäß § 18 Abs. 2 g) des Gesellschaftsvertrages der IGO entscheidet die Gesellschafter-versammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, diesen in der nächsten Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, der Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2025 entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der IGO zuzustimmen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2024 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2024
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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