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Vorlage - 067/2025  

 
 
Betreff: Nachbesetzung des Beirats des Jobcenters Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Vorberatung
02.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung empfiehlt/Der Kreistag beschließt:

 

In den Beirat des Jobcenters Ostalbkreis werden im Zuge der Nachfolgeregelung folgende Mitglieder berufen:

 

 

BEIRAT JOBCENTER

6 Mitglieder

 

Vorsitzender       Landrat Dr. Joachim Bläse

       (kraft Amtes)

 

Stellvertretende Vorsitzende    Julia Urtel

 

 

 

Ordentliche Mitglieder    Stellvertretende Mitglieder

 

Landrat Dr. Joachim Bläse    Julia Urtel

Ostalbkreis      Ostalbkreis

 

Thilo Rentschler     Markus Schmid

IHK Ostwürttemberg     IHK Ostwürttemberg

 

Edgar Horn      Michael Bader

Kreishandwerkerschaft Ostalb   Kreishandwerkerschaft Ostalb

Christian Zeeb      Bärbel Mauch

Deutscher Gewerkschaftsbund    Deutscher Gewerkschaftsbund

Kreisverband Ostalb     Kreisverband Ostalb  

 

Sylvia Caspari      Michael Zondler

Liga der freien Wohlfahrtspflege    (bisher: Gunter Schäfer)

im Ostalbkreis      Liga der freien Wohlfahrtspflege

        im Ostalbkreis

 

Stefan Schubert     Udo Stohrer

(bisher: Claudia Prusik)    (bisher: Carola Pelzer)

Agentur für Arbeit Aalen    Agentur für Arbeit Aalen

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Bei jedem zugelassenen kommunalen Träger muss nach § 18d SGB II ein Beirat gebildet werden. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der zugelassene kommunale Träger Ostalbkreis ist für die Bildung eines Beirates und die Berufung seiner Mitglieder zuständig (vgl. § 18d Satz 6 SGB II).

 

Der Kreistag beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein.

 

Für die Liga der freien Wohlfahrtspflege im Ostalbkreis war Herr Gunter Schäfer als stellvertretendes Mitglied im Beirat tätig. Herr Gunter Schäfer hat sein Amt als Stellvertreter im Beirat des Jobcenters Ostalbkreis auf Grund seines Ruhestands niedergelegt. Als Nachfolger begleitet nun Herr Michael Zondler die Position aus dem Geschäftsleitungsteam der AWO SAMHUK gGmbH Schwäbisch Gmünd. Herr Michael Zondler soll auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege als stellvertretendes Mitglied in den Beirat des Jobcenters Ostalbkreis berufen werden.

 

Für die Agentur für Arbeit Aalen war Frau Claudia Prusik als Vorsitzende der Geschäftsführung ordentliches Mitglied im Beirat. Frau Claudia Prusik übernimmt befristet eine leitende Position in der Zentrale der Arbeitsagentur in Nürnberg. Herr Stefan Schubert leitet seit 1. Dezember 2024, als Vorsitzender der Geschäftsführung, die Agentur für Arbeit in Aalen. Frau Carola Pelzer hat ihr Amt als Stellvertreterin im Beirat des Jobcenters Ostalbkreis niedergelegt, da sie sich beruflich weiterentwickelt hat. Als Nachfolger begleitet nun Herr Udo Stohrer die Position als operativer Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Aalen.

Herr Stefan Schubert soll als ordentliches Mitglied und Herr Udo Stohrer als stellvertretendes Mitglied auf Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit in den Beirat des Jobcenters Ostalb-kreis berufen werden.  


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat