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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt den Bericht über die Ergebnisse des Realisierungsgutachtens für ein Gesundheitszentrum in Bopfingen sowie das weitere Vorgehen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region Bopfingen zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Hintergrund Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 die Verwaltung beauftragt, vorbereitenden Maßnahmen zum Aufbau eines ambulanten Gesundheitszentrums in Bopfingen an ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen zu vergeben (Vorlage 067/2024). Ziel war es, mittels eines Gutachtens inklusive Standortanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse und Marktanalyse festzustellen, ob der Aufbau eines Gesundheitszentrums realisierbar ist. Hintergrund sind die Bemühungen des Landkreises, flächendeckend eine hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst nach Plänen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine aktivere Rolle im Bereich der sektorenübergreifenden Gesundheitsplanung einnehmen soll. So werden vom Geschäftsbereich Gesundheit etwa die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung, stationäre Versorgungsstrukturen sowie die Notfallversorgung mit den jeweiligen örtlichen Akteuren ganzheitlich analysiert und Handlungsoptionen zur Sicherstellung der Versorgung erarbeitet. Realisierungsgutachten Im Juli 2024 wurde die Machbarkeitsstudie für das Gesundheitszentrum in Bopfingen in Auftrag gegeben. Die Umsetzung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet „Gesundheitsplanung, -versorgung und -förderung“ des Geschäftsbereichs Gesundheit. Die Standortanalyse zeigte, dass Bopfingen grundsätzlich Potenzial als Gesundheitsstandort bietet, um die Versorgung in der Region zu stärken. Einige Grundstücke würden sich aufgrund der Lage, der Fläche und der Anbindung an den Straßenverkehr und den ÖPNV teilweise als mögliche Standorte für ein Gesundheitszentrum eignen. Zur Ermittlung der Nachfrage nach neuen Praxisräumlichkeiten wurden insgesamt 302 Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsdienstleistende in der Region rund um Bopfingen, wie etwa psychotherapeutische und physiotherapeutische Praxen, Logopäden, Apotheken, Sanitätshäuser und ambulante Pflegedienste, kontaktiert. Das erste Anschreiben wurde am 05.09.2024 versendet. Am 14.10.2024 erfolgte ein weiteres Anschreiben an alle, die auf die erste Kontaktaufnahme nicht reagiert hatten. Die Rücklaufquote betrug 15,2 Prozent. Die anschließenden Befragungen fanden telefonisch, per Videokonferenz und persönlich vor Ort statt. Die Befragungen ergaben, dass die meisten Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheitsdienstleistende in der Region bereits in eigenen Praxisräumlichkeiten untergebracht sind und keinen Wechsel in ein neues Gesundheitszentrum in Betracht ziehen. Da einige Praxen erst vor Kurzem in ihre aktuellen Räumlichkeiten investiert haben, stellt ein Umzug für sie derzeit keine wirtschaftlich sinnvolle Option dar. Da einige der befragten Medizinerinnen und Mediziner außerdem in absehbarer Zeit in den Ruhestand eintreten, ist eine langfristige Neuanmietung für sie wenig attraktiv. Zwar zeigten wenige Gesundheitsakteure grundsätzliches Interesse, jedoch blieb eine verbindliche Zusage aus. Zudem streben diese Akteure keinen gemeinsamen Einzugstermin an, was eine koordinierte Umsetzung zusätzlich erschwert. Diese Faktoren führten zu der Einschätzung der Gutachter, dass derzeit keine ausreichende Nachfrage besteht, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines neuen Gesundheitszentrums zu sichern. Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Bau eines Gesundheitszentrums nur dann sinnvoll, wenn ein Großteil der Mietflächen bereits verbindlich vergeben ist. Ohne eine ausreichende Vorvermietung besteht ein erhebliches finanzielles Risiko für den Betreiber. Die Gutachter empfehlen dem Ostalbkreis daher, auf den Neubau eines Gesundheitszentrums zu verzichten. Stattdessen sollten alternative dezentrale Gesundheitsmodelle geprüft und Netzwerke unter den etablierten Gesundheitsakteuren gefördert werden, um die Versorgung in der Region zu stärken. Weiteres Vorgehen Den Empfehlungen der Gutachter folgend, sieht die Landkreisverwaltung vom Aufbau eines ambulanten Gesundheitszentrums in Bopfingen ab. Stattdessen werden verschiedene Aktivitäten zur Förderung dezentraler sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen in der Region Bopfingen umgesetzt (siehe Abbildung 1). Im Bereich der hausärztlichen Versorgung wird voraussichtlich noch im Juni 2025 die IpfMED eG gegründet. Dabei handelt es sich um eine kommunal-ärztliche Genossenschaft, die durch die Gründung und den Betrieb hausärztlicher Medizinischer Versorgungszentren (MVZs) einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung anstrebt. Erreicht werden soll dies durch die Übernahme von Schließung bedrohten Arztpraxen sowie durch die Schaffung attraktiver ärztlicher Arbeitsplätze in den MVZs. Durch die Möglichkeit, ohne finanzielle Risiken in Anstellung, in Teilzeit und in Teamstrukturen zu arbeiten, soll den Wünschen der jüngeren Ärztegeneration nachgekommen werden. Auch die Entlastung von Verwaltungstätigkeiten soll die Attraktivität der Tätigkeit in den genossenschaftlich getragenen Praxen erhöhen und zu mehr Zeit für die Patientenversorgung führen. Die Landkreisverwaltung initiierte die Gründung der Genossenschaft und unterstützt diese finanziell und personell (Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.10.2022, Vorlage 171/2022). Im Bereich der ambulanten fachärztlichen Versorgung ist die MVZ Ostalb Kliniken gGmbH als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR in Bopfingen aktiv. Dort wird aktuell eine gynäkologische Zweigpraxis des MVZ Ellwangen betrieben. Mit einem Vertragsarztsitz und Sprechstunden an fünf Tagen pro Woche sichert die Praxis die frauenheilkundliche Versorgung vor Ort. Entsprechend des Gesamtkonzepts ambulante und sektorenübergreifende ärztliche Versorgung im Ostalbkreis und der MVZ-Strategie der Kliniken Ostalb wird in Abstimmung mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kontinuierlich geprüft, ob es Bedarf für weitere Aktivitäten zur Sicherstellung der fachärztlichen Versorgung in der Region Bopfingen gibt. Auch die aktuell in Bopfingen tätigen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Ansiedlung neuer freiberuflich tätiger Medizinerinnen und Mediziner sollen unterstützt werden. Im März 2025 fand die erste Sitzung der AG sektorenübergreifende Notfallversorgung statt. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der Kliniken Ostalb und der Rettungsdienste sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen zu stärken, die präklinische Patientensteuerung zu verbessern und die Rettungsdienste sowie die Notaufnahmen zu entlasten. Gemeinsam mit den Leistungserbringern des Rettungsdienstes im Ostalbkreis wird aktuell die Umsetzung innovativer Versorgungsmodelle geprüft, die perspektivisch auch der Region Bopfingen zugutekommen sollen. Seit 2021 führt der Geschäftsbereich Gesundheit des Ostalbkreises sogenannte Teilraumkonferenzen durch. Dabei handelt es sich um Austauschveranstaltungen für die Gesundheitsakteure und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der jeweiligen Teilräume. Ziel ist es, die aktuelle Versorgungssituation zu erheben, Planungen von Seiten der Gesundheitsakteure sowie Kommunen für die kommenden Jahre in Erfahrung zu bringen, die Zusammenarbeit vor Ort weiterzuentwickeln und individuelle Handlungsmöglichkeiten und Versorgungsmodelle für die Sicherstellung der Versorgung zu erarbeiten. Dieses Format soll in der Region Bopfingen fortgeführt werden und zur Verbesserung der Vernetzung und Kooperation untereinander beitragen. Die Landkreisverwaltung wird die Aktivitäten in den vier beschriebenen Handlungsfeldern weiterverfolgen und dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit über die Fortschritte Bericht erstatten.
Finanzierung und Folgekosten
Die Aktivitäten zur Sicherung der Gesundheitsversorgung im Raum Bopfingen werden über den Haushalt des Landkreises, Kostenstelle 4140010003 „Gesundheitsversorgung“ finanziert.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Schönsee, GB Gesundheit gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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