Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beinhaltet eine stufenweise Einführung. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab August 2029 hat folglich jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ziel der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit sowie Teilhabe aller Kinder, losgelöst vom sozialen und ökonomischen Status der Familie. Die Bildungsangebote für Kinder sollen qualitativ hochwertig sowie flexibel sein und Kinder in ihrer Entwicklung bestmöglich fördern. Des Weiteren soll die Einführung der Ganztagsbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Insbesondere Frauen profitieren von der Einführung und können ihr Beschäftigungsverhältnis ausweiten. Dies kann wiederrum dazu beitragen, den Fachkräftemangel in unterschiedlichen Branchen zu verringern. Um einen Überblick über die aktuellen Betreuungsangebote in den Kommunen sowie über mittelfristige Planungen zu erhalten, wurde zunächst eine Bestandserhebung und -bewertung durchgeführt. Die Erhebung bei den Schulträgern erfolgte mittels standardisierter Fragebögen. Erfasst wurden die Betreuungsangebote der Kommunen bzw. Grundschulen sowie deren Umfang. Zusätzlich wurde die tatsächliche Anzahl der Plätze aktueller Betreuungsangebote abgefragt. Auch die aktuelle Inanspruchnahme der Angebote war Teil der Befragung. Darüber hinaus wurde erhoben, welche Planungsgrundlage den Kommunen aktuell zu Grunde liegt. Die Ergebnisse der Befragung wurden den Kommunen im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29. April 2025 vorgestellt. Die Veranstaltung diente unter anderem auch dazu, mögliche Stolpersteine sowie Herausforderungen zu identifizieren. Zur bestmöglichen Unterstützung der Kommunen beim Auf- und Ausbau entsprechender Angebote begleitet die Jugendhilfeplanung den Prozess in beratender Funktion.
Finanzierung und Folgekosten-- Anlagen--
Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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