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Vorlage - 057/2025  

 
 
Betreff: Kreditaufnahme zur Finanzierung von laufenden Investitionen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
06.05.2025 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

Der Aufnahme eines Kredits über 15 Mio. € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu den genannten Bedingungen wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrags ermächtigt.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die vom Kreistag am 17.12.2024 beschlossene Haushaltssatzung des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2025 sieht eine Kreditermächtigung in Höhe von 38.334.238 € zur Finanzierung der Investitionen im Haushalt 2025 vor. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 10.02.2025 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2025 gem. § 51 Abs. 2 der Landkreisordnung i. V. m. § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Die Kreditaufnahme wurde gem. § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung genehmigt. Bisher erfolgte noch keine Inanspruchnahme.

 

Die im Rahmen des Haushaltsplans 2024 beschlossene und von der Rechtsaufsicht genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 31.826.043 € wurde in 2024 teilweise in Anspruch genommen. Hiervon stehen noch 23.281.444 € zur Verfügung. Insgesamt sind damit aktuell Kreditermächtigungen in Höhe von 61.615.682 € vorhanden. Zur Stärkung der Liquidität soll eine Kreditaufnahme in Höhe von 15 Mio. € erfolgen.

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet den Kommunen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen Kredite an. Parallel wurden über die Kreissparkasse Ostalb Kreditkonditionen eingeholt.

 

Die von der KfW angebotenen Konditionen für ein Tilgungsdarlehen stellen aktuell das günstigste Angebot dar:

 

Art:  Tilgungsdarlehen

Kredithöhe: 15.000.000 €

Zinssatz: 2,76 %

Zinsbindung: 10 Jahre

Laufzeit: 20 Jahre (mit 3 tilgungsfreien Anlaufjahren)

Tilgung: 80 Raten zu je 187.500 €

 

Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird ggf. täglich angepasst. Für das Darlehen kommt der am Tag des Vertragsabschlusses geltende Zinssatz zur Anwendung.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Geschäftsbereichsleiter

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Seefried, Erste Landesbeamtin i. V. Landrat Dr. Bläse