Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Aufgrund der Haushaltssituation des Ostalbkreises und der in diesem Zusammenhang vom Kreistag beschlossenen Stellenreduzierung, erfolgte zum 01.04.2025 eine Neustrukturierung der Schuldner- und Insolvenzberatung, die eine Fokussierung auf die Pflichtaufgabe der Beratung von Personen im SGB II und SGB XII Leistungsbezug vorsieht. Aus diesem Anlass wurde die Insolvenz- und Schuldnerberatung ab 01.04.2025 organisatorisch und fachlich dem Geschäftsbereich Jobcenter zugeordnet. Die Schuldner- und Insolvenzberatung verfolgte bisher einen mehrdimensionaleren Beratungsansatz mit einer herausgehobenen Beratungs- und Rechtsbesorgungsfunktion (SGB II, SGB XII und anerkannte Stelle nach § 305 InsO). Neben den Schuldnern, die nach den Sozialgesetzbüchern (SGB II, SGB XII) leistungsberechtigt sind, wurden insbesondere auch andere Personen wie Erwerbstätige, Rentner und Soloselbständige, die nicht an soziale Sicherungssysteme angebunden sind, die notwendige Beratung angeboten. Darüber hinaus wurden Präventionsmaßnahmen an Schulen, Einrichtungen und in Projekten durchgeführt. Die Schuldner- und Insolvenzberatung eröffnete ihre Beratungsleistung damit einem erweiterten Personenkreis, die über die gesetzlich geregelten Pflichtleistungen hinausreichte. Aufgrund der erforderlichen Stellenreduzierung von zwei Vollzeitäquivalenten wurde eine Einschränkung des offenen Beratungsangebots und die Fokussierung auf die verpflichtenden Beratungsleistungen für Personen im SGB II und SGB XII Leistungsbezug beschlossen. Die Gesetzesgrundlagen für die Pflichtleistungen ergeben sich aus §§ 16 a SGB II, 17 SGB II (Bürgergeld) und §§ 11, 75 SGB XII (Sozialhilfe). Die Beratung von Leistungsbeziehenden aus den Rechtskreisen SGB II und SGB XII wird demnach zukünftig vorrangige Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatung sein.
Finanzielle Problemlagen und Überschuldung gehören für SGB II-Leistungsbeziehende zu den zentralen Hemmnissen, die eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. Um die berufliche Integration der Leistungsberechtigten zu fördern, ist eine gezielte fachliche Beratung durch die Schuldner- und Insolvenzberatung entscheidend. Dazu gehören u. a. die Haushalts- und Budgetberatungen, die Abwendung von Energiesperren, Lohn- und Kontopfändungen bis hin zur Unterstützung bei Insolvenzverfahren, der Durchführung der außergerichtlichen Einigungsversuche und die Vorbereitung des Insolvenzantrags für das Gericht. Mit einem Anteil von ca. 25 % bildeten die Personen im SGB II-Leistungsbezug bereits eine wesentliche Zielgruppe der Schuldner- und Insolvenzberatung. Um künftig den direkten Zugang der SGB II-Leistungsberechtigten sicherzustellen und die Beratungsintensität der betroffenen Kunden weiter erhöhen zu können, erfolgt folgerichtig die fachliche und organisatorische Anbindung an den Geschäftsbereich Jobcenter, Bereich Markt und Integration. Durch die organisatorische und fachliche Zuordnung kann die Zusammenarbeit zwischen Integrationsberatung und der Schuldner- und Insolvenzberatung intensiviert werden. Die bisher bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter Ostalbkreis und der Schuldner- und Insolvenzberatung wird vor diesem Hintergrund aktualisiert und weiterentwickelt, um eine effiziente Schnittstelle zwischen den Fachbereichen zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen, im Rahmen der personellen Kapazitäten, auch weiterhin andere Personen Zugang zur Schuldner- und Insolvenzberatung erhalten und es wird geprüft inwieweit Präventionsmaßnahmen weiterhin angeboten werden können.
Nach der Neuausrichtung verbleiben 5,1 Stellen im Team Schuldner- und Insolvenzberatung. Die Mitarbeitenden werden in den Geschäftsstellen des Jobcenters in Aalen und Schwäbisch Gmünd vertreten sein und ein eigenes Team inkl. Teamleitung bilden. Durch interne Umzüge konnten in der Geschäftsstelle Aalen zentral gelegene Zimmer zur Verfügung gestellt werden, um für die Leistungsberechtigten einen möglichst niederschwelligen und einfachen Zugang zur Schuldner- und Insolvenzberatung zu schaffen. In der Geschäftsstelle Schwäbisch Gmünd können die bereits vorhandenen Räumlichkeiten weiter genutzt und eine gewohnt gute Erreichbarkeit für die Leistungsbeziehenden gewährleistet werden.
Finanzierung und Folgekosten
Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird weiterhin zu 100 % aus dem Kreishaushalt finanziert, da es sich um eine kommunale Eingliederungsleistung nach § 16 a Zweites Sozialgesetzbuch handelt.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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