Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/BegründungDer Bundestag hat im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschlossen, die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie die Unterstützung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden vom SGB II in das SGB III zu übertragen. Diese Entscheidung wurde mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz getroffen und bereits am 29.12.2023 veröffentlicht. Basierend auf den gesetzlichen Vorgaben wurden im Januar und Februar 2024 Referenzprozesse mit Fachleuten der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, des Deutschen Landkreistags, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Länder entwickelt. Während im Reha-Bereich auf bestehende Kooperationen zwischen Agenturen und Jobcentern zurückgegriffen werden konnte, musste für die FbW ein neuer Prozess zur Übergabe von Kundinnen und Kunden, die an einer Weiterbildung oder Umschulung interessiert sind, entwickelt werden. Änderungen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Seit dem 01.01.2025 liegt die Bewilligung und Finanzierung der beruflichen Weiterbildung für Kundinnen und Kunden im SGB II in der Zuständigkeit der Arbeitsagenturen, im Ostalbkreis bei der Agentur für Arbeit Aalen. Die Identifikation von Potenzialen und Weiterbildungsbedarfen, die Klärung und Lösung eventueller Hemmnisse sowie die Prüfung der Fördervoraussetzungen bleiben Aufgaben des Jobcenters Ostalbkreis. Die Verantwortung für die Integration sowie die Beratung zu allen Fragen, die über die Durchführung und Finanzierung der FbW hinausgehen, wie z.B. Kinderbetreuung, Schulden (kommunale Eingliederungsleistungen) oder andere Anliegen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), liegt während des gesamten Prozesses beim Jobcenter Ostalbkreis. Auch die passiven Leistungen (Bürgergeld, Kosten der Unterkunft) werden weiterhin vom Jobcenter ausgezahlt. Im Rahmen der neu gestalteten Prozesse arbeiten das Jobcenter Ostalbkreis und die Agentur für Arbeit Aalen eng im Sinne der Kundinnen und Kunden zusammen.
Änderungen bei der Betreuung und Förderung von Rehabilitanden (Reha) Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die Leistungen nach SGB II beziehen und bei denen die Bundesagentur für Arbeit als zuständiger Rehabilitationsträger fungiert, übernimmt die Agentur für Arbeit Aalen die vollständige Beratung, Begleitung und Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Während der Rehabilitationsmaßnahme bleibt das Jobcenter für die allgemeine Betreuung und Förderung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verantwortlich. Dazu gehört die Zahlung der passiven Leistungen sowie die Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung.
Aktueller Sachstand Die Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit Aalen und dem Jobcenter Ostalbkreis ist sehr gut angelaufen. Im Prozess konnten die Reibungsverluste an der Schnittstelle der beiden Rechtskreise auf ein Minimum beschränkt werden. Kleinere Optimierungsbedarfe wurden beim ersten Reflexionsgespräch in den Prozess aufgenommen. Seit Januar 2025 wurden bereits 64 Jobcenter-Kundinnen und Kunden von der Agentur für Arbeit beraten. Dabei wurden rund 50 Bildungsgutscheine ausgestellt und davon bereits 40 Weiterbildungen begonnen. Die Schwerpunkte bildeten dabei Weiterbildungen im technischen Bereich (bspw. Industrieelektronik, Maschinen- und Anlagenführer) sowie im Bereich Pädagogik (Basiskurse mit dem Ziel des Direkteinstiegs KITA).
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierungsverantwortung für die Maßnahmen ging zum 01.01.2025 auf die Agentur für Arbeit über. Die Ausfinanzierung der zum Übergangszeitpunkt laufenden Maßnahmen erfolgte durch das Jobcenter. Für die Ausfinanzierung der laufenden Maßnahmen wurden dem Jobcenter Ostalbkreis bereits Mittel des Bundes im Eingliederungsbudget für 2025 zugeteilt.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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