Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur berichtet über den Sachstand zu den wichtigsten Straßeninfrastrukturmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen sowie zu den Radwegen im Ostalbkreis:
Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der damalige Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies im Jahr 2016 mit der Aufnahme der Projekte • B 29 Schwäbisch Gmünd - Aalen • B 29a Unterkochen - Ebnat • B 29n Röttingen - Nördlingen entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) anerkannt und bekräftigt. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen außerhalb des BVWP geplant bzw. ihre Baudurchführung vorbereitet:
• B 19 Teilortsumgehung Untergröningen • B 19 Umbau Anschlussstelle Oberkochen Süd • B 29 Um-/ Ausbau KP B29 / K3325 Affalterried • B 29 Um-/ Ausbau KP B29 / K3325 Hüttlingen • B 29 Um-/ Ausbaumaßnahmen AA-Oberalfingen - AS-Westhausen • B 29 Lauchheim - Aufhausen
Der Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg beinhaltet neben der bereits abgeschlossenen Ortsumfahrung Bargau die Ortsumfahrungen L 1060 bei Ellwangen sowie die Ortsumfahrung L 1161 Heubach.
B 29 Schwäbisch Gmünd - Mögglingen Bereits in den 1990er Jahren gab es erste Untersuchungen der verschiedenen Streckenabschnitte zwischen den Ortschaften Schwäbisch Gmünd, Hussenhofen, Böbingen und Mögglingen. In dem seit Dezember 2016 gültigen Bedarfsplan des Bundes ist die gesamte Strecke mit rund 10 km Länge zu einem Projekt zusammengefasst und als „Vordringlicher Bedarf“, d. h. mit höchster Priorität, enthalten.
Die Planung für den Gesamtabschnitt begann Anfang des Jahres 2017. Federführend ist das RP Stuttgart als zuständige Straßenbaubehörde für Bundesstraßen tätig. Zum Auftakt der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung hat das RP Stuttgart am 17. September 2019 in Böbingen und am 19. September 2019 in Schwäbisch Gmünd die verschiedenen Varianten für die jeweilige Gemarkung im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen der Allgemeinheit präsentiert. Hierbei konnte die Bevölkerung Fragen stellen und über die Planung diskutieren. Im September 2021 hat das Bundesverkehrsministerium dem vierspurigen Streckenausbau und der Tunnellösung für den Bereich Böbingen zugestimmt. Aktuell befindet sich das Projekt in der Entwurfsplanung, d. h. neben der technischen Straßenplanung inkl. Entwässerungsplanung werden naturschutzfachliche, umwelttechnische und wasserwirtschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Es finden bereits umfangreiche geotechnische Untersuchungen statt. Neben dem geotechnischen Gutachten wird ein Bodenschutzkonzept erstellt. Zudem werden mehrere Gewässerverlegungen an der Rems geplant. Die Entwurfsunterlagen werden im 1. Halbjahr 2027 fertiggestellt und dem Bund zur Genehmigung vorgelegt. Aktuell wird mit einem Baubeginn im Jahr 2032 gerechnet. Die Bauzeit wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. B 29 vierstreifiger Ausbau zwischen Essingen und AalenSeit Oktober 2020 baut das RP Stuttgart die B 29 zwischen Essingen und Aalen aus. Die umfangreiche Maßnahme umfasst den Ausbau auf vier Fahrstreifen auf einer Länge von rund 3,5 Kilometern. Sie wird in zwei Bauabschnitten umgesetzt. Der 1. Bauabschnitt wurde bereits 2023 beendet. Der 2. Bauabschnitt zwischen der neuen Anschlussstelle Essingen und dem Aalener Dreieck wurde von der ARGE Rossaro Aalen, Haag-Bau Neuler, Stark Aalen bereits in 2022 begonnen. Die offizielle Verkehrsfreigabe findet am 20.05.2025 statt.
Die folgenden vier Projekte B 29 Umbau AS Affalterried, B 29 Umbau AS Hüttlingen, B 29 Umbau Oberalfingen Westhausen und B 29n Röttingen - Nördlingen, werden zwar seitens des RP Stuttgart als notwendig und somit als planungswürdig eingestuft, stehen aber in der Priorisierung aufgrund einer langen Liste anderer Maßnahmen innerhalb des Aufgabenbereichs des RP Stuttgarts hinten an. Um die Maßnahmen trotz dessen realisiert zu bekommen, hat der Ostalbkreis (GB Verkehrsinfrastruktur) die Planung zusätzlich zu seinen originären Aufgaben übernommen.
B 29 Umbau AS AffalterriedDie Anschlussstelle im Bereich Affalterried stellt seit Jahren einen Unfallhäufungspunkt dar. An der Anschlussstelle Affalterried wurden in den Jahren 2012 bis 2021 insgesamt 41 Unfälle verzeichnet. In Richtung Stuttgart müssen die Verkehrsteilnehmer in die verkehrlich hochbelastete B 29 über zwei Konfliktpunkte links einbiegen. Einen weiteren Konfliktpunkt stellt das Linksabbiegen aus der B 29 aus Richtung Autobahn zur K 3325 dar, da dort die Gegenfahrbahn aus Richtung Stuttgart gequert werden muss. Vor allem in den Spitzenstunden kommt es dabei zu langen Wartezeiten, so dass die Verkehrsteilnehmer zu spontanen und unachtsamen Ein- und Abbiegevorgängen verleitet werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen diese Konfliktpunkte beseitigt und der Knotenpunkt auf der B 29 kreuzungsfrei umgebaut werden. Dazu ist neben dem regelkonformen Umbau der bestehenden östlichen Rampe der Bau einer zusätzlichen Rampe auf der Westseite vorgesehen. Die Anbindung der beiden Verbindungsrampen an die K 3325 erfolgt auf jeder Seite mit einem Kreisverkehrsplatz. So können auch dort die Konfliktpunkte auf ein Minimum reduziert werden. Im Hinblick auf die naheliegende Ortsdurchfahrt Affalterried entlang der K 3325 dienen die beiden Kreisverkehrsplätze dazu, insbesondere der auf der Affalterrieder Seite, das in der Örtlichkeit als zu hoch beklagte Geschwindigkeitsniveau im Ortseingangsbereich Affalterried wirkungsvoll zu reduzieren. Auf Drängen der BI Affalterried wurde der Kreisverkehrsplatz im Bereich der Waldschenke möglichst weit von der bestehenden Bebauung in Richtung B 29 verschoben und der Durchmesser auf 30 m verkleinert. Der östliche Außerortskreisverkehr wird mit einem Durchmesser vom 32 m regelkonform dimensioniert.
Der RE-Entwurf wurde dem RP Stuttgart am 1. Juli 2024 mit der Bitte um Prüfung und Einleitung der weiteren Planungsschritte vorgelegt. Die Prüfung seitens des RP Stuttgart ist noch ausstehend. Bevor mit dem Planfeststellungsverfahren (Leistungsphase 4 im Zeitstrahl) begonnen werden kann, muss der RE-Entwurf im Weiteren mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) abgestimmt werden. Zur Herstellung des Baurechts wird gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen ist für 2025 avisiert.
B 29 Umbau AS HüttlingenDie Anschlussstelle Hüttlingen verknüpft die B 19 mit der B 29 höhengleich. Bezüglich des Unfallgeschehens ergibt sich ein analoges Bild zu Affalterried. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der B 29 gestalten sich Linkseinbiege- und -abbiegevorgänge schwierig. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern, wird die Einmündung zu einem teilplanfreien, d. h. kreuzungsfreien Knotenpunkt ausgebaut. Auf dem bestehenden Rampenanschluss zur B 29 wird dann nur noch der Verkehr von der B 19 kommend in Richtung BAB 7 in die B 29 einbiegen und der Verkehr aus Richtung Stuttgart zur B 19 abbiegen. Die beiden anderen Verkehrsbeziehungen, von der B 19 kommend in Richtung Stuttgart und von der BAB 7 kommend zur B 19, werden über eine neue Rampe westlich der B 29 zu- bzw. abfließen. Vom Kreisverkehrsplatz B 19 / K 3311 / Rampe B 29 kommend rückt die neue Verbindungsrampe nach ca. 100 m von der bestehenden Rampe in Richtung Kochertal ab und unterquert die B 29 im ersten Brückenfeld der Kochertalbücke, ehe sie über zwei Bögen in Dammlage an die B 29 anschließt. An beiden Verbindungsrampen wird der Verkehr über Ein- und Ausfädelungsspuren der B 29 zu- bzw. von ihr ausgeleitet. Die neue Verbindungsrampe hat eine Länge von rund 560 m und kann zum überwiegenden Teil außerhalb der bestehenden Verkehrsflächen „auf freiem Feld" gebaut werden. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird aus der Beschleunigungsspur in Fahrtrichtung Stuttgart ein zusätzlicher Fahrsteifen an der Steigungsstrecke fortgeführt. Der dadurch hinzukommende Überholfahrstreifen hat eine Länge von ca. 1.400 m. Im Anschluss an diesen Überholfahrstreifen beginnt bereits der dreispurige Ausbauabschnitt Affalterried. Nach aktueller Kostenschätzung werden die Gesamtkosten rund 12,25 Mio. € (Stand RE-Entwurf) betragen.
Der RE-Entwurf wurde dem RP Stuttgart im Juni 2024 mit der Bitte um Prüfung und Einleitung der weiteren Planungsschritte vorgelegt. Das RP Stuttgart hat dem GB Verkehrsinfrastruktur im Februar 2025 die Prüfanmerkungen zum RE Entwurf zukommen lassen. Der GB Verkehrsinfrastruktur hat diese bereits eingearbeitet und den korrigierten RE Entwurf erneut eingereicht.
B 29 Umbau Oberalfingen WesthausenDie Verkehrsbelastung der B 29 in diesem Bereich lag bereits im Bezugsjahr 2013 mit bis 21.500 KFZ/24h deutlich oberhalb der Grenzbelastung von 20.000 KFZ/24h, bis zu der auf einer 2-spurigen Straße noch eine ausreichende Verkehrsqualität erwartet werden kann. Zugleich sind die Knotenpunkte regelmäßig überlastet. Mit dem notwendigen Ausbau der B 29 soll den aktuell sehr hohen und zukünftig noch anwachsenden Verkehrsbelastungen Rechnung getragen werden. Die Planung beginnt an der Bahnüberführung westlich von Oberalfingen, führt über die Knotenpunkte mit der L 1029, der B 290, der Anschlussstelle BAB 7 Aalen - Westhausen hinweg bis zur Einmündung der K 3319 in Westhausen. In der Planung sind plangleiche Knotenpunkte, welche mit Lichtsignalanlagen geregelt werden, berücksichtigt. Der Ausbau erfolgt parallel der bestehenden Fahrbahn der B 29 auf der Südseite. Der dortige Wirtschafts- bzw. Rad- und Gehweg wird entsprechend weiter nach Süden verlegt. Im Vergleich zu den Planungen AS Affalterried und Hüttlingen überschreitet die Kostenberechnung mit 33 Mio. € die vom Bundesministerium ausgegebene Vorlagegrenze von 20 Mio. €. Dies hat zur Folge, dass neben der Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr, das BMDV einen sog. Genehmigungsvermerk ausstellen muss. Hierfür prüft das Fernstraßenbundesamt vorgelegte Planungen im Detail. Der RE-Entwurf für die oben beschriebene Planung konnte seitens des Ostalbkreises in 2022 fertiggestellt werden und liegt seit Januar 2023 dem RP Stuttgart vor. Nach deren Prüfung wurde die Planung anschließend mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und den Vertretern des Bundesministeriums im Mai 2024 besprochen:
Der Ausbauschnitt östlich der BAB 7-Anschlussstelle bis zur Einmündung K 3319 in Westhausen ist nicht weiter zu verfolgen, da die verkehrliche Notwendigkeit aus Sicht des Bundesministeriums nicht gegeben ist. Um die Ausbauplanung zwischen der L 1029 bis zur BAB 7-Anschlussstelle weiterführen zu können, mussten zunächst die Knotenpunkte auf Wunsch des Bundesministeriums einzeln betrachtet werden und deren Kapazitätsmangel in den Nach dessen Zustimmung kann das Projekt in die Genehmigungsplanung überführt werden und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
B 29n Röttingen – NördlingenDas Bundesverkehrsministerium hat die Maßnahme 2016 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit dem Vorhaben sollen 4 Ortsdurchfahrten (Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch) vom überregionalen Durchgangsverkehr der B 29 entlastet werden. Deshalb ist für dieses ca. 15-16 km lange Projekt ein Linienbestimmungsverfahren notwendig. Das Landratsamt Ostalbkreis hat hierzu am 26. Juli 2023 einen Scoping-Termin durchgeführt. Der Scoping-Termin dient der Erörterung der erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen und der Aufstellung aller Raumwiderstände. Das Variantenbündel mit in Summe 14 Varianten wurde straßenbautechnisch und umweltfachlich untersucht und beurteilt und auf zu priorisierende Varianten abgeschichtet, welche nach Abstimmung und Zustimmung mit dem RP Stuttgart, dem BMDV und dem Fernstraßenbundesamt detaillierter untersucht werden. Die Abschichtung erfolgte auf Basis von 46 Teilkriterien, welche den drei Bereichen Verkehr, Umwelt und Wirtschaftlichkeit zuzuordnen sind. Insgesamt wurden 644 Einzelbewertungen (46 Teilkriterien mal 14 Varianten) durchgeführt.
Das Ergebnis der Abschichtung ergab folgende weiter zu betrachtende Varianten:
„V0 OT Pflaum S” und Untervariante „V0 OT Pflaum N“
Weitere Vorgehensweise: Der GB Verkehrsinfrastruktur hat eine Faunistische Planungsraumanalyse beauftragt, diese wird in 2025 durchgeführt und bildet die Grundlage für die Ausschreibung der Umweltverträglichkeitsstudie und den dazugehörigen Kartierungen. Die Beauftragung der Umweltverträglichkeitsstudie soll im 3. - 4. Quartal 2025 erfolgen und die Kartierungen sollen ab 2026 durchgeführt werden. Das Landratsamt Ostalbkreis wird im Zuge der UVS eine Anhörung im Sinne der vorgegebenen Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Auf dessen Basis kann eine Vorzugsvariante herausgearbeitet werden, die am Ende des Linienbestimmungsverfahrens formal durch das Fernstraßenbundesamt bestimmt wird. Daraufhin kann die Vorzugsvariante in der nächsten Leistungsphase (3) ausgearbeitet werden.
B 29 Ausbau Lauchheim - Aufhausen (Röttinger Höhe)Die B 29 soll zwischen Lauchheim und Aufhausen auf einer Länge von ca. 2,8 km zwischen dem Bauende der Ortsumgehung Lauchheim und der 3-streifig ausgebauten Gefällestrecke vor dem Ortseingang von Bopfingen - Aufhausen (Aufhauser Steige) 3-streifig ausgebaut werden. Die Verknüpfung mit der K 3200 und der Straße zum Submissionsplatz bleibt als Kreuzung, die mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet wird. Die B 29 erhält eine Zusatzspur bergauf von Lauchheim kommend und eine zweite Fahrspur in Verlängerung der Aufhauser Steige in Fahrtrichtung Aalen bis zur Röttinger Höhe. Die jeweils 2 Geradeausspuren im Knotenpunktsbereich werden nach dem Knoten auf eine Spur bergab zusammengeführt. Die Kosten für das Projekt betragen knapp 9 Mio. €. Der Planfeststellungsbeschluss ist noch vor Weihnachten 2022 ergangen und mittlerweile rechtskräftig. Die Planung wurde vom Planungsreferat in Stuttgart an das Baureferat in Ellwangen übergeben, so dass jetzt dort die Ausführungsplanung gefertigt werden kann. Die Ausschreibungsunterlagen zur Baumaßnahme sollen noch in 2025 veröffentlicht werden, der Bau erfolgt ab Anfang 2026. B 29a von der B 19 bis zur Ortsumfahrung Ebnat (Aufstiegstrecke)Die Aufstiegsstrecke von der B 19 bis zur bereits fertiggestellten B 29a Ortsumgehung Ebnat ist Teil des Südzubringers Aalen, der als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist.
Aktuell befindet sich das Projekt in der Vorplanung. Es wurden zunächst drei Hauptvarianten untersucht und technisch ausgearbeitet. Diese sind der Ausbau der Bestandstrasse der L 1084, die Trassenführung zwischen Waldrand und Ortslage von Unterkochen zwischen der B 19 und der L 1084 und die in einem Bürgerbeteiligungsprozess von der Stadt Aalen entwickelte Tunnelvariante. Daneben gibt es noch weitere, optimierte Tunnelvarianten. Die Faunistischen Kartierungen sollen im Jahr 2026 durchgeführt werden. Erst danach kann eine Entscheidung über eine mögliche Vorzugsvariante getroffen werden. In der Kreistagssitzung wird ein Vertreter des RP Stuttgarts die Planungen vorstellen.
B 19 TOU (Teil-Orts-Umfahrung) UntergröningenErste Überlegungen und Planungen zur Umgestaltung des Straßennetzes innerhalb Untergröningens gehen zurück bis auf das Jahr 1979. Die schlechte Bausubstanz der beiden B 19-Kocherbrücken (die bestehende südliche Brücke wird bereits durch ein „Monitoring“, d. h. verkürzte Prüfintervalle, überwacht) macht inzwischen Ersatz- bzw. Neubauten erforderlich. Zudem ist die B 19 im beplanten Bereich Teil der Schwerlaststrecke Heidenheim - Heilbronn.
Gemäß der aktuellen Kostenfortschreibung beläuft sich die Gesamtmaßnahme auf ca. 12,5 Mio. €. Baulastträger ist der Bund, die Planungen und der Bau werden gemäß Auftragsverwaltung der Bundesstraßen durch das RP Stuttgart wahrgenommen. In 2022 wurden bereits erste Vorarbeiten durchgeführt (Verlegung Regenüberlaufbecken inkl. Düker und Pumpwerk sowie Kanäle durch die Gemeinde Abtsgmünd). Derzeit werden am Ortsausgang Steinschlageinrichtungen in Form von Netzen und eines Damms hergestellt. Die Vorabmaßnahmen werden bis Sommer 2025 abgeschlossen sein. Der Baubeginn für die eigentliche Straßen- bzw. Brückenbaumaßnahme ist für das Frühjahr 2026 eingeplant. Momentan werden die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Die Bauzeit beträgt ca. 2,5 Jahre.
B 19 Anschlussstelle Oberkochen-SüdDie Anschlussstelle Oberkochen-Süd ist nicht mehr ausreichend leistungsfähig. Durch den unzureichenden Verkehrsabfluss kommt es zu Rückstaus. Diese reichen bis mehrere hundert Meter in die B 19 hinein und führen zu Verkehrsgefährdungen. Ursächlich für die heutige Überlastung sind die allgemeine Verkehrszunahme der letzten Jahre, das Entstehen vieler neuer Arbeitsplätze in Oberkochen und das deswegen gestiegene Verkehrsaufkommen sowie die Aufsiedlung des Interkommunalen Gewerbegebietes Königsbronn/Oberkochen seit 2001. Der Knotenpunkt ist heute allein auf den KFZ-Verkehr ausgerichtet, der Radverkehr wird nur unzureichend berücksichtigt. Mit dem Ausbau sollen gesonderte, sicher zu befahrende Radwegeverbindungen geschaffen werden. So wird insbesondere die parallel zur B 19 verlaufende Radwegeverbindung Aalen - Heidenheim im Sinne einer Beschleunigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt. Gleichzeitig wird die Verknüpfung mit den südlichen Bereichen von Oberkochen (Richtung Zeiss-Stammwerk) verbessert. In enger Zusammenarbeit haben das Regierungspräsidium, die Stadt und das Landratsamt eine Lösung entwickelt, die die Defizite des heutigen Knotens beseitigt. Über die Aufteilung der dabei entstehenden Kosten wurde mit dem RP Stuttgart und der Stadt Oberkochen bereits Einigung erzielt (vgl. Sitzung AUK am 05.04.2022). Für die Baumaßnahme ist kein Rechtsverfahren notwendig, da mit den Trägern öffentlicher Belange jeweils bilaterale Lösungen herbeigeführt werden können und Grunderwerb auf freiwilliger Basis möglich ist. Zwischenzeitlich wurde ein Bypass von der Rampe Heidenheim kommend zum Kreisverkehr als gesonderte Maßnahme realisiert, der den Verkehr von der B 19 aus Richtung Heidenheim am Kreisverkehr vorbei direkt in die Rudolf-Eber-Straße zu SMT lenkt und so den Kreisverkehr entlastet. Zur Verbesserung des Verkehrsablaufs wurden 2 Lückenampeln realisiert, welche bis Juni 2025 zu vollsignalisierten Ampeln aufgerüstet werden. Nachdem die Stadt Oberkochen mit dem Planungsentwurf begonnen hat, wird dieser nun durch das RP Stuttgart fortgeführt.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat der sog. Protected Bike Lane (Radfahrer fahren baulich getrennt mit auf der Fahrbahn) nicht zugestimmt. Aus diesem Grund wird die Radwegführung zwischen Stadtzentrum und Gewerbegebiet durch das RP Stuttgart, die Stadt Oberkochen und dem GB Verkehrsinfrastruktur überarbeitet bzw. der Planungsentwurf anpasst. Nach Fertigstellung wird der Entwurf dem Verkehrsministerium zur formellen Zustimmung vorzulegt, ehe mit der Ausführungsplanung und dem anschließenden Bau begonnen werden kann.
b) Landesstraßen
L 1060 Ortsumfahrungen von Röhlingen und ZöbingenFür diese Projekte konnte im Herbst 2020 die Aufnahme in die Maßnahmenliste des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg erreicht werden. Damit wurde seitens der Landesregierung die Bauwürdigkeit bestätigt und die Grundlage für einen Planungsbeginn geschaffen. Das Land hat aber einer Planung durch das RP Stuttgart vor dem Hintergrund einer Vielzahl konkurrierender Projekte und mit dem Hinweis, dass die Projekte der L 1060 als letzte in die Maßnahmenliste aufgenommen worden sind und deshalb nicht als erste geplant werden könnten, vorerst nicht zugestimmt. Gestattet wurde jedoch, dass die Planungen durch die Markungsgemeinden vor Ort auf eigene Kosten durchgeführt werden. Darüber wurde eine Vereinbarung zwischen dem RP Stuttgart, der Stadt Ellwangen, der Gemeinde Unterschneidheim und dem Ostalbkreis aufgestellt. Diese regelt, dass die Planungen für die Ortsumfahrung Röhlingen und für die Ortsumfahrung Zöbingen durch die Markungsgemeinden beauftragt und betrieben werden. Der Ostalbkreis fördert die Planung durch die Kommunen durch einen Kostenbeitrag von insgesamt 260.000 € und berät die Kommunen dabei in den Belangen der Planung und im Abstimmungsprozess mit der Straßenbauverwaltung im Zusammenhang mit den verwaltungsinternen Prozessen und der Einhaltung des Planungsstandards. Die Stadt Ellwangen und die Gemeinde Unterschneidheim haben die Planungsleistung in 2023 an ein Planungsbüro übergeben. Seitdem wurden Verkehrserhebungen und erste Umweltuntersuchungen durchgeführt. Das Planungsbüro hat anhand des Verkehrsgutachtens und den erkannten Raumwiderständen mögliche Strecken- und Anschlussvarianten erarbeitet. Diese ersten Ergebnisse wurden in Bürgerinformationsveranstaltungen im März 2025 in Röhlingen und Zöbingen vorgestellt. Im Weiteren ist dann im Rahmen der Voruntersuchung der Ortsumfahrungen eine Umweltverträglichkeitsstudie mit Kartierungen durchzuführen, welche in den folgenden Planungsschritten für eine Variantenentscheidung notwendig ist.
Übersichtplan der Trassenvarianten für die Ortsumfahrung Röhlingen:
Übersichtplan der Trassenvarianten für die Ortsumfahrung Zöbingen:
L 1161 Nordumfahrung HeubachDie Nordumfahrung Heubach wird dringend für eine ortsdurchfahrtsfreie Erschließung des von der Stadt Schwäbisch Gmünd geplanten Gewerbegebiets Aspen zwischen dem Gügling und Buch gebraucht. Gleichzeitig gilt die Fertigstellung der Nordumfahrung Heubach als Voraussetzung, um die B 29 im Bereich Böbingen 4-streifig ausbauen zu können. Für die Nordumfahrung Heubach gibt es eine generelle Finanzierungszusage des Landes für den Lückenschluss zwischen der L 1161 westlich von Buch und den bereits im Zuge von LGVFG-Maßnahmen fertiggestellten Abschnitten. Das Regierungspräsidium Stuttgart stellt aktuell die Unterlagen der Entwurfsplanung nach den RE 2012 final zusammen. Die Fertigstellung des Vorentwurfs ist für das 2. Quartal 2025 vorgesehen, so dass dieser im 3. Quartal 2025 dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg vorgelegt werden kann. Nach Genehmigung durch das Verkehrsministerium ist im Rahmen der Genehmigungsplanung der Feststellungentwurf zu erstellen und das Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Es folgen Grunderwerb, Ausführungsplanung, Vergabe und Bau.
Fahrbahnsanierungen an Landesstraßen
Der GB Verkehrsinfrastruktur hat für das RP Stuttgart in den letzten 3 Jahren Fahrbahnsanierungen mit einem Kostenvolumen von über 10,7 Mio. € ausgeführt. Folgende Abschnitte wurden saniert:
c) Radwege
Das Radwegeprogramm des GB Verkehrsinfrastruktur beinhaltet aktuell 18 Rad- und Gehwegmaßnahmen. Vier Radwege befinden sich derzeit im Bau, fünf weitere Planungen wurden bereits in das Sonderförderprogramm Stadt und Land aufgenommen. In Kombination mit der Landesförderung aus dem LGFVG wird der Bau von Radwegen somit zu 90 % der Herstellungskosten gefördert. Bei dem Sonderprogramm Stadt und Land handelt es sich um eine Förderung des Bundes im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, welches nach derzeitigem Stand bis zum Jahr 2030 begrenzt ist. Die Fördermittel werden nach einem Verteilungsschlüssel an die Bundesländer verteilt. In Baden-Württemberg sind die zur Verfügung gestellten Mittel Stand März 2025 ausgeschöpft. Die Möglichkeit der Radwegeförderung über das LGVFG mit einer Förderquote von 50 % steht weiterhin zur Verfügung. Die folgende Tabelle gibt Einblick in den derzeitigen Stand des Radwegeausbauprogramms:
K 3258 Rad‐ und Gehweg Täferrot - Leinzell Der Leintalradweg verläuft von Kaisersbach (Rems-Murr Kreis) bis nach Abtsgmünd (Ostalbkreis) und bindet dort an den Kocher-Jagst-Radweg an. Bis auf den Teilabschnitt zwischen der Gemeinde Täferrot und der Gemeinde Leinzell konnte der Leintalradweg inzwischen durchgängig hergestellt werden. Auf Grund des fehlenden Grunderwerbes war bisher eine durchgehende Radwegführung in diesem Abschnitt nicht möglich. Durch die nicht durchgehende Radwegführung entlang der K 3258 muss der Radfahrer immer wieder den Radweg verlassen und die schmale, teilweise unübersichtliche Kreisstraße benutzen. Dies führt insbesondere im Bereich der Ölhäuser zu gefährlichen Verkehrssituationen. Um diese unbefriedigende Situation zu beseitigen, hat der Landkreis beschlossen, den Lückenschluss des Leintalradweges zwischen Täferrot und Leinzell entlang der K 3258 herzustellen. Hierzu sind insgesamt 4 Teilabschnitte erforderlich:
Teilabschnitt 1 Ortsausgang Täferrot: Einbau einer Querungshilfe Teilabschnitt 2 Ölhäuser: Verschiebung der Kreisstraße nach Norden, Verbreiterung des bestehenden Gehweges Teilabschnitt 3 Bereich Strütle: Abgesetzter Rad- und Gehweg einschl. Verlängerung des Durchlasses an der Laubach Teilabschnitt 4 Ortseingang Leinzell: Abgesetzter Rad- und Gehweg mit Einengung der K 3258 im Bereich der Götzenbachbrücke Die Maßnahme beginnt am 5. Mai 2025 mit einer Vollsperrung der K 3258 im Bereich der Ölhäuser und Strütle, welche bis Mitte August andauert. Es folgen die Bauabschnitte Ortseingang Leinzell (Vollsperrung) und Ortsausgang Täferrot (halbseitige Sperrung). Die Gesamtkosten einschließlich Planung belaufen sich auf 2.380.000 €. Die Umleitung erfolgt über Brainkofen, der L 1156 und der K 3328. Für den Radverkehr ist eine eigene Umleitungsbeschilderung eingerichtet.
K 3258 Rad‐ und Gehweg Lindorf -Zöbingen
Zwischen den beiden Ortschaften besteht bereits eine Radwegeverbindung mit einer Unterbrechung im Bereich der gegenständlichen Planung. Der gegenständliche Entwurf befasst sich mit dem Lückenschluss des Radweges. Der Bauanfang befindet sich nordöstlich von Lindorf, das Bauende befindet sich südwestlich der Anbindung K 3258 an die L 1060. Insgesamt ist der geplante Lückenschluss des Radweges 1.050 m lang. Der Bau des Rad- und Gehweges wurde bereits am 15. April 2025 begonnen und soll bis zum Beginn der Sommerferien fertigestellt werden. Die Gesamtkosten einschließlich Planung belaufen sich auf 656.000 €.
Die folgenden Radwege wurden 2025 neu in das Förderprogramm des RP Stuttgarts einschl. der Stadt und Land Förderung aufgenommen:
K 3211 Rad‐ und Gehweg von Eck am Berg nach Abzweig Strambach Der geplante Rad‐ und Gehweg ist Teil einer Verbindung von Tannhausen über Eck am Berg zur L 2385. Die Verbindung ist im Radverkehrskonzept des Ostalbkreises enthalten und dient der Erweiterung des bestehenden Alltags Radwegenetzes im Ostalbkreis. Aktuell liegt keine durchgängige Radwegeverbindung zwischen Tannhausen und der Landesstraße L 2385 vor. Für den Abschnitt von Eck am Berg nördlich von Tannhausen weiter in Richtung Norden zur Landesstraße L 2385 dient derzeit die Kreisstraße K 3211 als Radwegeverbindung, um auf das bestehende Wegenetz aus Gemeindeverbindungsstraßen und asphaltierten Wirtschaftswegen zu gelangen. Die aktuellen Verhältnisse auf der K 3211 sind für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für den Fußgänger‐ und Radverkehr, als unzureichend zu beschreiben und sollen durch die Maßnahme deutlich verbessert werden. Für den regionalen bzw. überregionalen Fußgänger‐ und Radverkehr ist die vorliegende Situation nicht geeignet. Für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrssicherheit ist eine Trennung der Verkehrsarten sowie die regelkonforme Gestaltung des Rad‐ und Gehweges erforderlich. Die Weiler Eck am Berg und Strambach gehören zur Gemeinde Stödtlen im Nordosten des Ostalbkreises an der Grenze zu Bayern. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Abschnitte:
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- Abschnitt 2 befindet auf einer Länge von ca. 800 m auf dem bestehenden Gemeindeweg nach Strambach und umfasst die Sanierung des bestehenden Weges, der zur weiteren Radwegeverbindung genutzt werden soll.
Derzeit befindet sich die Planung des Rad- und Gehwegs im Stadium der Vorplanung, eine Förderung seitens des Landes und des Bundes wurde zugesagt. Als weiteres Vorgehen stehen Grunderwerbsgespräche mit der Gemeinde bzw. den privaten Eigentümern an sowie Absprachen mit den naturschutzfachlich zu beteiligenden Behörden.
K 3316 ‐ Rad‐ und Gehweg von Dorfen nach Härtsfeldhausen Vom Härtsfeld im Osten der Schwäbischen Alb soll eine Radwegeverbindung in das Nördlinger Ries an der Grenze zwischen der Schwäbischen Alb und der Fränkischen Alb geschaffen werden. Es soll eine landesübergreifende Radwegeverbindung in das benachbarte Bundesland Bayern geschaffen werden. Derzeit wird in diesem Abschnitt die Kreisstraße K 3316 als Radwegeverbindung genutzt. Die aktuellen Verhältnisse der K 3316 sind für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für den Fußgänger‐ und Radverkehr, als unzureichend zu beschreiben. Als Teil des Ostalbkreis‐Radverkehrskonzeptes der Kategorie „überregionale touristische Radrouten“ sowie zur Ergänzung des bestehenden Alltags‐Radwegenetzes sollen die aktuellen Verhältnisse verbessert werden.
Die Weiler Dorfen und Härtsfeldhausen gehören zur ehemaligen Gemeinde Flochberg, einem Ortsteil der Stadt Bopfingen. Der Bauanfang befindet sich am östlichen Ortsausgang von Dorfen und führt auf einem bestehenden Feldweg bis zur Kreisstraße auf halbem Weg nach Härtsfeldhausen. Von dort ist ein Neubau eines straßenparallelen Rad- und Gehwegs nördlich der Kreisstraße geplant bis zum nordwestlichen Ortseingang von Härtsfeldhausen. Der Rad- und Gehweg weist eine Gesamtlänge von ungefähr 1.400 m auf und wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Derzeit befindet sich die Planung des Rad- und Gehwegs im Stadium der Vorplanung, eine Förderung seitens des Landes und des Bundes wurde zugesagt. Als weiteres Vorgehen stehen Grunderwerbsgespräche mit der Gemeinde bzw. den privaten Eigentümern an sowie Absprachen mit den naturschutzfachlich zu beteiligenden Behörden.
L 1076 Rad- und Gehweg Aalen-Waldhausen - Aalen-Ebnat (Stadt Aalen) Die Maßnahme wird durch die Stadt Aalen geplant. Durch weitere Gewerbe- und Industrieansiedlung hat die Stadt Aalen das Ziel, dass diese Arbeitsplätze auch mit dem Fahrrad erreicht werden können. Hierzu soll mittelfristig das örtliche und überörtliche Radwegenetz angeschlossen werden. Eine Verbindung in diesem Netz ist die zwischen Aalen-Waldhausen und Aalen-Ebnat. Es soll eine Radwegeverbindung auf direkter Linie entlang der bestehenden L 1076 realisiert werden. Die neue Verbindung soll größtenteils straßenparallel zur Landesstraße auf bestehenden landwirtschaftlichen Wegen realisiert werden um Grundflächen und Eigentumsverhältnisse zu vereinfachen. Durch den geplanten Radweg werden sowohl die zahlreichen Wohnbauflächen als auch die großen, bestehenden und geplanten Gewerbebetriebe für den Alltags-Radverkehr erschlossen. Am südlichen Ortseingang von Waldhausen wird zur sicheren Querung der L 1076 eine Querungshilfe realisiert. Die Maßnahme wurde seitens des Regierungspräsidium Stuttgart als örtliche Erschließung zwischen den Stadtteilen Ebnat und Waldhausen bzw. als Anschluss des Gewerbegebiets des Zeiss Campus eingestuft, sodass die Kostentragung nicht beim Baulastträger der Landesstraße liegt. Die Maßnahme wurde aber durch die Förderbehörde in das Förderprogramm für Rad- und Fußwege aufgenommen. Die Stadt rechnet hier mit Baukosten in Höhe von 1.210.000 €.
B 19 Rad- und Gehweg Aalen - Oberkochen (Stadt Aalen) Die Maßnahme wird durch Stadt Aalen geplant entlang der B 19 / Bahntrasse zwischen Aalen und Oberkochen. Die Gesamtlänge der Maßnahme beläuft sich auf ca. 1,6 km und ist Teil des Mobilitätspaktes Aalen – Heidenheim. Die geplante Radwegeverbindung schließt eine bestehende Lücke im regionalen Radwegenetz und ermöglicht eine nahtlose Verbindung zwischen den Städten Aalen und Oberkochen. Der Großteil des geplanten Radwegs verläuft entlang eines vorhandenen Wirtschaftswegs, ein zentraler Aspekt der Baumaßnahme ist aber die Überquerung des Schwarzen Kochers mittels eines kleinen Brückenbauwerks um eine sichere und barrierefreie Radwegverbindung zu gewährleisten und gleichzeitig den ökologischen Wert des Kochertals zu erhalten. Die aktuelle Situation auf der K 3292 bzw. den parallelen Wirtschaftswegen stellen für Radfahrer eine potenzielle Gefahr dar, da sie gezwungen sind, sich den Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr zu teilen. Durch die Schaffung eines separaten Radwegs werden Konfliktpunkte zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen vermieden. Derzeit ist die Planung einerseits von der weiteren Planung des Ersatzneubaus der B 19 Kochertalbrücke abhängig, zugleich befindet sich die Stadt im Austausch mit Grundeigentümern. Die Kosten belaufen sich hierbei auf ca. 1.816.000 €.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Schneider, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur gez. Kurz, Dezernat II gez. Seefried, Erste Landesbeamtin i. V. Landrat Dr. Bläs |
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