Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Klimaschutz ist ein bereichs-und aufgabenübergreifendes Querschnittsthema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. „Klimawandel und Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt.“ So begründet die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite den europäischen Grünen Deal zu einem Übergang in eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt und Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden lässt. Bereits 2021 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens („1,5°-Ziel“) Verfassungsrang haben und somit der Staat auf der Basis des Artikels 20 a GG, welcher die natürlichen Lebensgrundlagen schützt, zum Handeln verpflichtet ist. In der Entscheidung des Gerichts heißt es „Art. 20 a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität.“ Im März dieses Jahres wurde durch den Bundestag eine Grundgesetzänderung (Art. 143 h GG) beschlossen und durch den Bundesrat bestätigt, in dem ein Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. Euro für Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 geschaffen wurde. Aus diesem Sondervermögen fließen 100 Mrd. Euro dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu. Der aktuell ausgearbeitete Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekennt sich in Kapitel 1.4 (Klima und Energie) zu den deutschen und europäischen Klimaschutzzielen. Deutschland soll „Industrieland bleiben und klimaneutral werden.“ In diesem Zusammenhang muss auf EU-Ebene der „European Green Deal und der Clean Industrial Act weiterentwickelt werden“. In Deutschland sollen dabei alle Potentiale Erneuerbarer Energien genutzt, die Netze ausgebaut und modernisiert werden. Dies beinhaltet den „netzdienlichen Ausbau von Sonnen- und Windenergie, von Bioenergie, Wasserkraft und die Erschließung von Geothermie“ sowie die Nutzung der „Potentiale klimaneutraler Moleküle“. Deutschland wird auch in Zukunft Energieimportland bleiben, weshalb die „Energieeffizienz als tragende Säule beim Erreichen der Klimaziele“ gestärkt werden soll. Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), landläufig auch „Heizungsgesetz“ genannt, soll technologieoffener, flexibler, einfacher und enger mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden. Den Gemeinden, Städten und Landkreisen kommt in der Umsetzung beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Daher haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände schon Ende 2015 den „Klimaschutzpakt Baden-Württemberg“ geschlossen. Im Klimaschutzpakt bekennen sich die Parteien zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW). Mit dem Klimaschutzpakt setzen das Land und die kommunalen Landesverbände auch den gesetzlichen Auftrag des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg um, wonach das Land die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Vorbildfunktion unterstützt. Der Ostalbkreis ist dem Klimaschutzpakt am 14.01.2016 beigetreten.
Ziele und Aufgaben einer regionalen Klimaschutz- und Energieagentur sind es, die Bürgerinnen und Bürger über passgenaue Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und die Nutzung von regenerativen Energien im Ostalbkreis zu beraten. Bürgerinnen und Bürger profitieren von der kostenlosen Beratung durch geringere Energiekosten, durch eine Unabhängigkeit von fossiler Energie einschließlich damit verbundener Engpässe. Gesetzliche Vorgaben und staatliche Förderung werden bestmöglich in Einklang gebracht. In erster Linie erhalten dabei die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und Firmen des Ostalbkreises eine kostenlose und unabhängige Erstberatung. Weitere Beratungsleistungen werden projektbezogen und gegen Honorar angeboten. Eine regionale Energieagentur ist dabei fester Bestandteil eines abgestuften Beratungssystems für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Kommunen im Landkreis. Während die hauptberuflichen und gewerblich tätigen Energieberater und Planungsbüros in der Umsetzungsphase von Vorhaben und Projekten direkt für die Bauherrschaft gegen Bezahlung tätig sind, bietet eine regionale Energieagentur in einer vorhergehenden orientierenden Phase für die Bürgerschaft eine kostenlose und neutrale, d.h. eine produktunabhängige Dienstleistung für den Endverbraucher an, um diesem zu ermöglichen, im Rahmen von Erstgesprächen sich eine Meinung zu bilden, welche Optionen im Hinblick auf Neubau von Gebäuden und Gebäudesanierung am geeignetsten erscheinen, bevor kostenpflichtige Aufträge erteilt werden. Dabei spielen die Aspekte zum Einbau neuer Heizungs- und Gebäudetechnik in Verbindung mit der Integration von erneuerbaren Energieträgern eine wesentliche Rolle, zumal diese immer im Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzgebung und der Verfügbarkeit von staatlichen Fördermitteln betrachtet werden. Energieversorger und das Handwerk können dies so nicht leisten, da diese produktbezogen, d.h. wirtschaftlich, tätig sein müssen. Eine aufeinander aufbauende Struktur, zum einen kostenlose Erstberatung und andererseits kostenpflichtige Leistungen im weiteren Verlauf, birgt sowohl für die Endkunden, als auch für die später agierenden Energieberater und Planer sowie für das ausführende Handwerk Synergieeffekte, da durch die vorhergehenden orientierenden Gespräche mit der Energieagentur Gewerke übergreifend beraten wird und somit die Folgeauftragnehmer sich auf ihre Kernkompetenz konzentrieren können, was Zeit und Kosten spart. Das Nebeneinander von kostenloser Erstberatung und weitergehender kostenpflichtiger Beratung durch Dritte ist kein konkurrierendes System, sondern eine gegenseitige Ergänzung. Eine Klimaschutz- und Energieagentur bietet in der ganzen komplexen Bandbreite des Klimaschutzes eine direkte und persönliche Informationsvermittlung für Bürgerinnen und Bürger, denn diese wollen verstehen, was sie tun können bzw. was sie tun müssen. Sie bietet darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen, Begleitung von Projekten und die Mitwirkung in Bildungseinrichtungen, Arbeitsgemeinschaften und Netzwerken. Im Ostalbkreis hatte die Vor-Ort-Präsenz in den Kommunen des Landkreises an Beratungstagen oder auf Messen herausragende Bedeutung. Bisher wurden diese Leistungen durch die Kooperation mit dem Verein Energiekompetenz Ostalb e.V. (EKO) erbracht, dessen Trägerschaft der Landkreis, inklusive Personalabstellung, übernahm. Im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission 2024 wurde festgestellt, dass es nicht die primäre Aufgabe einer Landkreisverwaltung sei, Energieberatungen mit landratsamtseigenem Personal anzubieten. Um neue organisatorische Ansätze zu betrachten, trafen sich am 25.06.2024 und am 26.09.2024 verschiedenste Akteure aus dem Landkreis zu einem Gedankenaustausch im Landratsamt in Aalen, um auszuloten, in welcher Art und Weise auch in Zukunft dieses Angebot der Energie- und Klimaschutzberatung neu aufgestellt oder unter Rückgriff auf vorhandene Strukturen, Ressourcen und Fähigkeiten, verwirklicht werden kann. Dabei waren folgende Gruppierungen eingeladen:
Die Gesprächspartner waren sich einig, dass für eine neutrale und unabhängige Bürger-Energie- und Klimaschutzberatung grundsätzlich Bedarf besteht. Insbesondere aus den Kommunen kam der Wunsch nach einer Beratungsleistung für die Bürgerschaft. Ein auf mehrere Akteure abgestütztes Finanzierungsmodell fand jedoch keine mehrheitliche Zustimmung. Von einem unabhängigen Beratungsangebot profitierten insbesondere die Bürgerinnen und Bürger. Eine Umfrage im Rahmen einer Bachelorarbeit an der Hochschule Aalen aus dem Jahr 2013 zeigte auf, dass 92 % der Befragten mit der Erstberatung zufrieden waren. 74 % der Umfrageteilnehmer haben anschließend eine oder mehrere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Jede dieser umgesetzten Maßnahmen trug zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Ostalbkreis bei. Dabei gingen 94 % der Aufträge an lokale Händler bzw. Handwerker. Durchschnittlich wurden dabei 44.000 € je Auftrag investiert. 58 % der Befragten nutzten dabei staatliche Fördermittel. Diese Fördermittel des Bundes durch die KfW-Förderbank und das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle BAFA wurden im Rahmen des landesweiten Statusberichts kommunaler Klimaschutz 2020 näher betrachtet. Für den Ostalbkreis ist dort mit Stand 2018 errechnet, dass ca. 235 €/Einwohner an Fördermittel für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie zur Modernisierung von Haus- und Heizungstechnik inklusive der Integration von erneuerbaren Energien generiert wurden. Dies sind rd. 73 Millionen Euro Fördergelder, im Sinne des Klimaschutzes und der Unabhängigkeit der Energieversorgung. Der Ostalbkreis trug durch die Trägerschaft des bisherigen Beratungsangebots einen merklichen Anteil an dieser Wertschöpfung und Zukunftsvorsorge bei. Neutrale und unabhängige Erstberatungen waren und sind wirksamer Klimaschutz und effektive Wirtschaftsförderung zugleich. Neustrukturierung der Förderung auf Ebene des Landes Baden-Württemberg Nach langjährigen Bemühungen der kommunalen Landesverbände konnte erreicht werden, dass das Land Baden-Württemberg zukünftig die regionalen Energieagenturen pauschal fördert. Die Basis für die Pauschalförderung schafft der abgestimmte öffentlich-rechtliche Vertrag (Anlage 1). Darüber hinaus wurden die jährlichen Landesmittel von 10,3 Mio. Euro auf rund 13,5 Mio. Euro aufgestockt. Der baden-württembergische Landkreistag teilt mit, dass mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag und der pauschalen Förderung eine neue Grundlage geschaffen wird, dass Landkreise Beratungsangebote zu den Themen Wärmewende im Gebäudesektor für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Kommunen, Informationen für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Schulprojekte zum Thema Klimaschutz, Beratung für Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität einschließlich Energieeinsparmöglichkeiten, Beratung zur kommunalen Wärmeplanung und zu Photovoltaikausbau anbieten und sich zur Aufgabenerfüllung einer regionalen Energieagentur bedienen sollen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt in § 3 die konkreten Beratungsaufgaben. Die Landkreise sind dabei verpflichtet, die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und unter der Wahrung ihrer Organisationshoheit anzubieten. Die Vereinbarung läuft vom 01.05.2025 bis 31.12.2040 und kann frühestens erstmalig zum 31.12.2030 gekündigt werden. Bis 2030 gilt zunächst auch der finanzielle Verteilungsschlüssel für die jährliche pauschale Zuweisung, die sich wie folgt zusammensetzt:
Dabei wird der Betrag auf 330.000 € pro Jahr gedeckelt und es werden die Projektfördermittel abgezogen, die an Empfänger im Landkreis geleistet werden.
Im Ostalbkreis werden demnach Klimaschutz-Plus-Projektfördermittel, wie z.B. das Photovoltaik-Netzwerk Ostwürttemberg (Laufzeit bis 12/25) und die Beratungsstelle für kommunale Wärmeplanung Ostwürttemberg (Laufzeit bis 12/27) mit den Zuweisungen aus dem ÖRV verrechnet. Nach aktuellen Berechnungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW ergeben sich für den Ostalbkreis folgende Auszahlungsbeträge: - 2025 145.028,46 € (für Mai bis Dezember), - 2026 280.800,12 €.
Nach Vorgabe der Vereinbarung müssen für Endkunden und Endkundinnen die Beratungsleistungen wie bisher kostenfrei sein, Leistungen für die anderen Zielgruppen sind entsprechend kostenpflichtig. Aus dem Anforderungsprofil lässt sich ableiten, dass dafür mindestens vier bis fünf qualifizierte Personen in der Agentur in Vollzeit beschäftigt werden müssen. Ein solcher Personalansatz entspricht einem Budget von ca. 400 bis 500 T€/Jahr. Das oben dargestellte neue Aufgabenspektrum ist deutlich breiter skizziert als die Aufgaben, die das EKO-Energieberatungszentrum e. V. in Böbingen bisher wahrnehmen konnte. Die bisherige Begrenzung auf die Durchführung von energetischen Erstberatungen für die Bürgerschaft wird ergänzt und lässt perspektivisch in größerem Umfang kostenpflichtige Beratungsleistungen, insbesondere für Kommunen und andere Organisationen, zu. Dies könnten beispielsweise Gebäudeanalysen, Sanierungsempfehlungen, Eignungsaussagen zur Integration von Erneuerbaren Energien, Betrachtungen zu Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen von Einzelvorhaben oder in Veranstaltungsformaten sein. § 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beinhaltet, dass die Landkreise nur unter „Wahrung ihrer Organisationshoheit nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel“ verpflichtet sind, diese Beratungsangebote anzubieten. Somit ist es möglich, an Hand der bekannten pauschalierten Fördersumme eine glaubwürdige Haushaltsplanung vorzunehmen, bei der auch Kostensteigerungen für Sach- und Personalkosten berücksichtigt werden können.
Strukturelle Neuorganisation der Energieberatung Auch wenn der Ostalbkreis über diese neue pauschale Förderung zunächst rd. 280.000 € pro Jahr (ab 2026) generieren kann, so reicht dieser Anteil nicht, eine sich selbst tragende Energie- und Klimaschutzagentur zu betreiben, weshalb ein strategischer Partner zur gemeinsamen Aufgabenerledigung gesucht wurde. Ein solcher Partner könnte die regionale Energieagentur unseres Nachbarlandkreises Heidenheim sein. Sie ist bereits als gemeinnützige GmbH organisiert und nennt sich ZEKK - Zentrum für nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gGmbH. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Heidenheim. Auch der Landkreis Heidenheim ist aufgefordert, für die ZEKK nach einer stabilen Zukunftslösung zu suchen. Der Landkreis Heidenheim dürfte aus der neuen pauschalen Förderung des Landes ab 2027 rd. 230.000 € pro Jahr und ab 2028 rund 250.000 € pro Jahr erhalten und steht vor derselben Herausforderung wie der Ostalbkreis. Nach einer ersten Information der Fraktionsvorsitzenden und des Ältestenrats am 31.03.2025 haben sich die Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis auf einen gemeinsamen Ansatz geeinigt. Dieser stellt sich vereinfacht wie folgt dar: Der Ostalbkreis wird gleichberechtigter Gesellschafter der ZEKK gGmbH, beide Landkreise bringen die Fördermittel des Landes in die Gesellschaft ein. Beide Landkreise sind jeweils zu 50% beteiligt. Im Gegenzug wird die ZEKK gGmbH für ganz Ostwürttemberg tätig und richtet eine gleichwertige Betriebsstätte im Ostalbkreis, unter Übernahme des noch vorhandenen Beraterpersonals aus dem EKO (gegen Kostenerstattung) ein. Hierzu ist der Gesellschaftervertrag der ZEKK gGmbH zu ändern. Die vorgenommenen Änderungen beziehen sich vornehmlich auf die nun paritätische Gesellschafterstruktur (50 % LK HDH / 50 % OAK) und das vom Land vorgegebene Aufgabenspektrum, mit der daraus resultierenden gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in den Landkreisen Heidenheim und im Ostalbkreis. In der Anlage 2 ist der aktuelle Entwurf des Gesellschaftervertrags, mit den vorgenommenen Änderungen, beigefügt. Für beide Landkreise ist zwingende Voraussetzung, dass keine finanziellen Mittel aus den Landkreishaushalten an die Energieagentur zu leisten sind, diese hat sich mit Hilfe der pauschalierten Landesförderung und eigenen Einnahmen selbst zu tragen. Somit wäre der Haushalt der Landkreisverwaltung auftragsgemäß entlastet und eine Neuaufstellung einer Energie- und Klimaschutzagentur im Landkreis gegeben. Dies ist für beide Landkreise und die Region eine vorteilhafte Konstruktion, da beide Landkreise im Alleingang wohl nicht die Anforderungen zur pauschalen Förderung im Rahmen des ÖRV erfüllen. Verein Energiekompetenz Ostalb e.V. (EKO) Auch für den Verein Energiekompetenz Ostalb e.V. (EKO), der uns bisher immer verlässlich begleitet hat, ergeben sich veränderte Perspektiven für die Zukunft. Die Einbindung als eigener Gesellschafter in die ZEKK gGmbH ist nicht vorgesehen. Die bisherige Trägerschaft des Vereins durch den Ostalbkreis, einschließlich der Personalabstellung, endet. Der Vereinsvorstand hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 beschlossen, dass der Verein zunächst bestehen bleibt und auch eine neue angedachte Energieagentur für Ostwürttemberg unterstützen wird, jedoch nur innerhalb des Ostalbkreises. In welcher Form die Unterstützung stattfinden wird, hängt letztlich von der Aufstellung der neuen Energieagentur ab. Dies kann sowohl eine dauerhafte, als auch eine anlassbezogene Förderung sein. Hier wartet der Verein weitere Entscheidungen ab. Der Verein kann jedoch weiterhin seine Satzungszwecke im Sinne eines „Fördervereins“ umsetzen, indem er Beratungsleistungen des ZEKK, Projekte und Veranstaltungen gezielt im Ostalbkreis, dabei vor allem in den Mitgliedskommunen (z.B. Vor-Ort-Beratungsnachmittage), durch finanzielle Unterstützung fördert.
Fazit Ausgehend von den Vorgaben zur Einsparung von Personalkosten in Verbindung mit der Reduzierung von Freiwilligkeitsleistungen der Landkreisverwaltung des Ostalbkreises, ermöglicht nun die anstehende Vereinbarung des Landes Baden-Württemberg mit den Stadt- und Landkreisen (ÖRV) eine bis 2040 planungssichere Finanzierung einer gemeinsamen Klimaschutz- und Energieagentur in Ostwürttemberg, die gemäß dem o.g. Aufgabenportfolio den Landkreis Heidenheim und den Ostalbkreis gleichermaßen betreut und somit direkt zum Klimaschutz und zur Wirtschaftsförderung in der Region beiträgt. Durch den „Einstieg“ des Ostalbkreises in die ZEKK gGmbH als gleichberechtigter Gesellschafter ergibt sich für die ZEKK gGmbH die Chance auf ein moderates Wachstum, so dass das vorgegebene Aufgabenspektrum im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten schrittweise bearbeitet werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Betriebe in beiden Landkreisen werden von diesem erweiterten neutralen und unabhängigen Beratungsangebot profitieren, ohne dass dabei die Haushalte der beiden Landkreise zusätzlich belastet werden. Besonders hervorzuheben ist, dass auch die Energieversorger und das Handwerk den Mehrwert einer neutralen und unabhängigen Energieagentur sehen, da sie selbst auf Grund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht vollständig losgelöst von ihren Produkten agieren können. Das berechtigte Interesse des Handwerks an einer unabhängigen und gerade nicht produktgebundenen Energieberatung, das in den Abstimmungsgesprächen zum Ausdruck gebracht wurde, wird in dem Schreiben von Frau Kessler vom 08.04.2025 deutlich (Anlage 3). Finanzierung und Folgekosten
Mit Eintritt des Ostalbkreises als Gesellschafter in die ZEKK gGmbH sind einmalig 12.500 € für die entsprechen Gesellschafteranteile (50 %) zu zahlen. Zudem müssen einmalig die notariellen Kosten, die durch die Änderung des Gesellschaftervertrags entstehen, getragen werden. Weitere finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Die regionale Energieagentur ZEKK gGmbH muss sich über die auskömmlichen Fördermittel des Landes und eigenen Einnahmen dauerhaft selbst finanzieren. Im Haushaltsplan 2025 des Ostalbkreises sind keine finanziellen Mittel für die Unterstützung bzw. Beteiligung an der regionalen Energieagentur eingestellt. Leistungen des Ostalbkreises (Personal- und Sachkosten) werden mit der ZEKK gGmbH zu deren Lasten verrechnet. Durch eine Überlassung des Beratungspersonals gegen Kostenerstattung wird jedoch der Personalkostenhaushalt bereits deutlich vor Ende 2026 entlastet. Anlagen
Anlage 1 Abgestimmter Vereinbarungsentwurf zwischen dem Land Baden- Anlage 2 Entwurf des geänderten Gesellschaftervertrags der ZEKK gGmbH (vertraulich) (vertraulich)
Sichtvermerke
gez. Bodamer, GB IV/01 gez. Seefried, Dezernat IV gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |