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Vorlage - 046/2025  

 
 
Betreff: Schienenverkehrsvorhaben im Ostalbkreis - Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
29.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung      

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die Maßnahmen zur Förderung des Schienenverkehrs im Ostalbkreis weiter voranzutreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In der Sitzung des Kreistags vom 22.10.2024 wurden die laufenden Schienenverkehrsprojekte sowie das Schienenverkehrsgutachten für den Ostalbkreis eingehend vorgestellt. Zur Planung bzw. Umsetzung verschiedener Infrastruktur- und Angebotsmaßnahmen wurden entsprechende Beschlüsse gefasst (s. Vorlage 190/2024). Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wird nun über den Projektfortschritt zum Ausbau der Brenzbahn, zur Realisierung der zum GVFG angemeldeten Maßnahmen auf der Rems- und Oberen Jagstbahn, den Sachstand zur Riesbahn sowie über die Weiterentwicklung des Fahrplanangebots auf der Schiene, informiert.

 

Abbildung 1: Schienenverkehr im Ostalbkreis

 

1. Sachstandsbericht zum Ausbau der Brenzbahn

 

Machbarkeitsstudie Elektrifizierung

Die fachlichen Voruntersuchungen für alle drei Ausbaupakete sind abgeschlossen. Zuletzt wurde Ende 2024 die Machbarkeitsstudie für das Paket III (Streckenelektrifizierung) fertiggestellt und im Rahmen der Sitzung der IG Brenzbahn am 19.12.2024, durch den beauftragten Gutachter DB Engineering & Consulting, vorgestellt. Laut Gutachten belaufen sich die Investitionskosten für Paket III auf 232 Mio. Euro (inkl. Risikozuschlag in Höhe von 30 %). Entsprechend ist mit abgeleiteten Planungskosten in Höhe von etwa 70 Mio. Euro zu rechnen. In der Machbarkeitsstudie wurden neben den reinen Maßnahmen zur Streckenelektrifizierung (Oberleitung und Energieversorgung) auch die für die Elektrifizierung erforderlichen Infrastrukturanpassungen berücksichtigt. So sind unter anderem Anpassungen an Brücken und Stützmauern notwendig, um ausreichenden Platz für die Oberleitungen und Masten zu schaffen. Auch der Tunnel bei Itzelberg muss für eine Elektrifizierung aufgeweitet werden. Zudem sind bei der Leit- und Sicherungstechnik Anpassungen in Folge der Streckenelektrifizierung erforderlich. Die umfassende Darstellung des Infrastrukturbedarfs im Rahmen der Machbarkeitsstudie erklärt die Kostensteigerung für das Paket III gegenüber bisherigen Annahmen der Geschäftsstelle Regio S-Bahn Donau-Iller. Die Gesamtprojektkosten für den Ausbau der Brenzbahn belaufen sich unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse für Paket III auf 594 Mio. Euro (Planungs- und Investitionskosten inkl. 30 % Risikozuschlag).

 

Projektfinanzierung

Um das Projektrisiko für die kommunale Ebene zu reduzieren, hat das Land Baden-Württemberg den kommunalen Gebietskörperschaften im Juli 2023 eine Entschädigung im Falle des Scheiterns des Projekts während der Planungsphase, in Aussicht gestellt. Demnach würde das Land bei Nicht-Realisierung bzw. Abbruch des Projektes, die bis dahin entstandenen Planungskosten zu 50 % übernehmen. Nach bisheriger Regelung zur Umsetzung von Bundes-GVFG-Vorhaben würde sich das Land Baden-Württemberg jedoch nicht vorab an den Planungskosten beteiligen, weshalb die Planungskosten nach aktueller Rechtsauffassung vollumfänglich durch die kommunale Ebene vorzufinanzieren wären. Bei erwarteten Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4 von etwa 63 Mio. Euro halten die regionalen Partner auch eine direkte Beteiligung des Landes an den Planungskosten – also nicht nur im Falle des Scheiterns i.S. der zugesagten Ausfallbürgschaft, sondern auch bei einer erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens – für notwendig. Entsprechende Beschlüsse, die eine Bereitstellung von Kreismitteln an eine direkte Landesbeteiligung an den Planungskosten knüpfen, wurden vom Kreistag des Ostalbkreises in seiner Sitzung vom 22.10.2024 sowie vom Kreistag des Landkreises Heidenheim in seiner Sitzung vom 16.10.2024 gefasst. Der Verwaltungsausschuss des Alb-Donau-Kreises hat in seiner Sitzung vom 14.10.2024 ebenfalls nur begrenzte Mittel für die Planungen zugesagt. Der Stadtkreis Ulm wird sich im Frühjahr 2025 mit dem Thema befassen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Notwendigkeit zur direkten Beteiligung an den Planungskosten inzwischen anerkannt und die Ausarbeitung einer entsprechenden Regelung zur Entlastung der kommunalen Partner, im Rahmen der Sitzung der IG Brenzbahn am 19.12.2024, zugesagt. Mit dem neuen Landeshaushalt wurden bereits die haushaltsseitigen Voraussetzungen für eine direkte Beteiligung des Landes an den Planungskosten bei GVFG-Vorhaben geschaffen und Mittel von 25 Mio. Euro pro Jahr für die Planungskostenvorfinanzierung bereitgestellt. Das Landesverkehrsministerium und das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg stehen aktuell in Verhandlungen über die genaue Ausgestaltung der Vorfinanzierung und wollen der Region bis Frühsommer 2025 die Konditionen für eine vorab-Beteiligung des Landes an den Planungskosten mitteilen. Sobald die Modalitäten der Landesbeteiligung an den Planungskosten und damit auch der von der Region zu tragende Anteil an den Planungskosten feststehen, kann der Finanzierungsschlüssel final ausgehandelt werden. Ein zwischen den regionalen Partnern vereinbarter Modus zur Kostenaufteilung kann anschließend in die entsprechenden kommunalen Gremien zur Beschlussfassung eingebracht werden. Sobald die Finanzierung der Planungskosten gesichert ist, kann wiederum der bereits weitestgehend ausgehandelte Planungs- und Finanzierungsvertrag für die Leistungsphasen 1-4 bei DB Infra GO abgeschlossen werden. Diese Planungsphase wird inkl. Planfeststellungsverfahren voraussichtlich etwa 5-8 Jahre in Anspruch nehmen.

 

Weitere Maßnahmen im Rahmen des Projekts Regio S-Bahn Donau-Iller

Neben den Planungen zum Ausbau der Brenzbahn werden durch den Verein Regio S-Bahn Donau Iller aktuell unter anderem folgende Themen bearbeitet:

        Voraussetzung für die Umsetzung und Finanzierung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen an der Schieneninfrastruktur ist der Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens. Dazu wurden bereits im Jahr 2023 eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt, die das Regio S-Bahn Basispaket und auch alle Ausbaupakete für die Brenzbahn positiv bewertet hat. Aufgrund des Projektfortschritts (s. unter anderem Abschluss der Machbarkeitsstudie für das Brenzbahn-Paket III) ist eine Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Berechnung erforderlich, die aktuell durch den beauftragten Gutachter vorgenommen wird.

 

        Bisher sind die Verkehrsleistungen im Raum Ulm bzw. bei der Regio S-Bahn Donau-Iller in unterschiedlichen Netzen durch die SPNV-Aufgabenträger Baden-Württemberg und Bayern beauftragt. Eine länderübergreifende Ausschreibung eines gemeinsamen Netzes „Ulmer Stern“ wurde von den Ländern im Jahr 2015 nicht umgesetzt. Daraufhin wurde der Verein Regio S-Bahn Donau-Iller gegründet, um das ÖPNV-Angebot und die Schieneninfrastruktur im Raum Ulm bzw. in der Region Donau-Iller zu verbessern. Da die Verkehre in der Region unterschiedlichen Bündeln und Verkehrsverträgen zugeordnet sind, werden diese aktuell durch unterschiedliche Betreiber mit verschiedenen Fahrzeugen erbracht, was eine umfassende Vermarktung und angebotsseitige Weiterentwicklung der Regio S-Bahn erschwert. Die Geschäftsstelle der Regio S-Bahn Donau-Iller treibt aktuell die Entwicklung einer länderübergreifenden Gesamtstrategie voran, um perspektivisch das Regio S-Bahn-Angebot mit einem einheitlichen Fahrzeugeinsatz und -design, einem gemeinsamen Ausschreibungsnetz, ggf. durchgebundenen Linien in Ulm sowie einer einheitlichen Bahnsteiginfrastruktur voranzutreiben.

 

        Um das Angebot und die Marke der Regio S-Bahn Donau-Iller in der Öffentlichkeit zu bewerben, werden durch die Geschäftsstelle der Regio S-Bahn Donau-Iller und das Land Baden-Württemberg als SPNV-Aufgabenträger verschiedene Marketingmaßnahmen umgesetzt. Anfang 2025 wurde eine regionale Werbekampagne zur Bewerbung der Regio S-Bahn durch das Land mit Postwurfsendungen, Radiospots, Plakatwerbung und Social Media Ads durchgeführt. Seit Januar 2025 sind zudem die Züge im Regio S-Bahn-Netz mit einem Liniennetzplan ausgestattet. Durch Beklebungen und Logos an den Fahrzeugen, soll die Wahrnehmung und Sichtbarkeit der Regio S-Bahn weiter gestärkt werden.

 

 

Abbildung 2: Werbekampagne Regio S-Bahn; bwegt

Nächste Umsetzungsschritte:

      Rückmeldung des Landes Baden-Württemberg über Modalitäten zur Beteiligung an den Planungskosten bis vrstl. Frühsommer 2025.

      Regelung zwischen den Stadt- und Landkreisen entlang der Brenzbahn zur Aufteilung der nicht aus Landesmitteln gedeckten Planungskosten; Gremienbeteiligung und Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Regelung des Binnenverhältnisses der kommunalen Gebietskörperschaften.

      Beauftragung der DB Infra GO für die Infrastrukturplanung der Leistungsphasen 1-4.

 

2. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen auf der Rems- und Oberen Jagstbahn

 

Korridorstudie Stuttgart-Nürnberg (2022)

Die Studie zum Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg (2022) untersuchte bereits die Ausbaubedarfe für die Rems- und Obere Jagstbahn sowie die Murrbahn. Das Gutachten empfiehlt, um die Reisezeit zwischen Stuttgart und Nürnberg auf unter 2 Stunden zu reduzieren, einen umfangreichen zweigleisigen Ausbau der Murrbahn (Planfall 7). Für die Rems- und Obere Jagstbahn schlägt das Gutachten kleinere Infrastrukturmaßnahmen vor, die durch GVFG-Maßnahmen finanziert werden könnten. Entsprechend wurde Planfall 7 durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und die IG Stuttgart-Nürnberg an den Bund zur Berücksichtigung bei der laufenden Fortschreibung des Deutschland-Takts übergeben.

Die Studie für den Schienenkorridor belegt, dass der Ausbau der Murrbahn notwendig ist, um die Reisezeit im Korridor Stuttgart-Nürnberg auf eine Zielreisezeit von 2 Stunden zu optimieren. Doch erst mit einem regelmäßigen Stundentakt auf beiden Achsen und einer Beschleunigung des Fernverkehrs über Aalen wäre eine vollständige Erschließung des Gesamtnachfragepotenzials im Korridor möglich. Um die Betriebsstabilität zu steigern und die Fernverkehrsleistung über Aalen zu verbessern, wird im Gutachten der IG vorgeschlagen, mittel- bis langfristig die Digitalisierung des Korridors durch den Einsatz von ETCS (European Train Control System) umzusetzen und den stark belasteten Abschnitt zwischen Winterbach und Schorndorf dreigleisig auszubauen. Entsprechend ist der Ausbau des Korridors Stuttgart-Nürnberg im vordinglichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege geführt. Hieraus ergibt sich allerdings noch keine konkrete Umsetzungsperspektive durch den Bund. Hier bleibt abzuwarten, wie die zusätzlichen Bundesmittel für Infrastrukturinvestitionen verwendet werden. Auch für die Digitalisierung des Korridors Stuttgart-Nürnberg gibt es derzeit keine konkrete Umsetzungsperspektive oder Finanzierungszusage. Selbst die vollständige Umsetzung des Digitalen Knotens Stuttgart inkl. Bausteins 3, bleibt vorerst unsicher.

 

Schienenverkehrsgutachten für den Ostalbkreis

Die ergänzende Studie im Auftrag des Ostalbkreises greift die in der Korridorstudie identifizierten Bedarfe auf und berücksichtigt die Entwicklung einer zukunftsfähigen Perspektive für den Schienenverkehr im gesamten Ostalbkreis (s. Vorstellung in der Sitzung des Kreistags vom 22.10.2024). Das Gutachten schlägt für die Rems- und Obere Jagstbahn ein Fahrplankonzept vor, das mit überschaubarem infrastrukturellen und betrieblichen Aufwand deutliche verkehrliche Vorteile für die Region bietet. Um die Betriebsstabilität und die Fahrgastnachfrage weiter zu steigern, empfiehlt der Gutachter Ramboll mehrere Infrastrukturmaßnahmen, darunter die Einrichtung zusätzlicher Bahnhalte (insb. Essingen) sowie Umbauten der Kreuzungsbahnhöfe Ellwangen und Jagstzell. Darüber hinaus sind laut Gutachter Anpassungen der Leit- und Sicherungstechnik sowie kapazitive Anpassungen an den Bahnhöfen Aalen und Crailsheim erforderlich.

Das Fahrplanangebot sollte durch die Einführung eines stündlichen Express-Angebots Stuttgart-Aalen-Crailsheim-Nürnberg weiterentwickelt werden. Dadurch könnte die Anbindung des Ostalbkreises Richtung Stuttgart und Nürnberg verbessert und das Fahrplanangebot im Korridor Stuttgart-Nürnberg bis zu einem Ausbau der Murrbahn deutlich aufgewertet werden. Das Gutachten empfiehlt außerdem, perspektivisch Züge zwischen der Oberen Jagstbahn und der Brenzbahn durchzubinden, um umsteigefreie Verbindungen von Ellwangen in Richtung Oberkochen, Heidenheim und Ulm zu schaffen. Auf der Rems- und Riesbahn könnten zur Hauptverkehrszeit zusätzliche Züge eingeführt werden, um den Takt zu verdichten und das SPNV-Angebot im Ostalbkreis noch attraktiver zu machen.

 

Abbildung 3: Handlungsempfehlungen Schienenverkehrsgutachten Ostalbkreis; Ramboll

 

Die im Ergänzungsgutachten untersuchten Planfälle sind volkswirtschaftlich tragfähig und erfüllen die Voraussetzungen zur Realisierung und Förderung von Infrastrukturmaßnahmen, basierend auf einer Nutzen-Kosten-Bewertung gemäß Standardisierter Bewertung 2016+. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits über das Verkehrsministerium Baden-Württemberg zum Bundes-GVFG vorangemeldet, wobei eine konkrete Umsetzungsperspektive aufgrund begrenzter Mittel bisher noch nicht zugesagt wurde. Die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Verkehrsangebots auf der Schiene im Ostalbkreis wurde im Rahmen der Akteursbeteiligung zum Zukunftsfahrplan des Landes Baden-Württemberg bereits eingebracht und sollen hierbei Berücksichtigung finden.

 

Nächste Umsetzungsschritte:

      Fertigstellung des Abschlussberichts zur Schienenverkehrsstudie für den Ostalbkreis und Übergabe der Ergebnisse an den Infrastrukturbetreiber DB Infra GO und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg; Abstimmung zur Finanzierung und Planung der geplanten Infrastrukturvorhaben.

      Vorbereitende Untersuchungen zur Realisierung des Bahnhalts Essingen; diese liegen aus abgeschlossenen Machbarkeitsstudien und dem Ergebnis der Schienenverkehrsstudie für den Ostalbkreis bereits weitestgehend vor und müssen final mit dem Infrastrukturbetreiber und dem SPNV-Aufgabenträger abgestimmt werden.

 

3. Sachstandsbericht zur Entwicklung der Riesbahn

 

Bahnhofsmodernisierung:

In den letzten Jahren wurde die Bahnhofsinfrastruktur entlang der Riesbahn bereits signifikant aufgewertet. So wurden unter anderem der Bahnhof in Bopfingen modernisiert und das Bahnhofsumfeld in Lauchheim aufgewertet. Diese infrastrukturellen Verbesserungen stellen einen wichtigen Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen und leistungsfähigen Riesbahn dar. Für einen stabilen Betrieb und ein attraktives Fahrplanangebot sind jedoch weitere Maßnahmen an der Schieneninfrastruktur und beim SPNV-Angebot erforderlich.

 

Strecke:

Die Riesbahn stellt eine bedeutende Verkehrsinfrastruktur im Ostalbkreis dar und führt von Aalen über Bopfingen und Nördlingen nach Donauwörth. Die Strecke ist eine eingleisige Verbindung mit Kreuzungsmöglichkeiten in Bopfingen, Nördlingen, Möttingen und Harburg. Eingleisige Strecken sind aufgrund der begrenzten Kapazität anfällig für betriebsbedingte Verspätungen, die sich leicht auf Gegenzüge übertragen können und somit die Betriebsstabilität der gesamten Strecke beeinträchtigen. Insbesondere die seit der Betriebsaufnahme von Arverio entfallene Kreuzungsmöglichkeit mit Fahrgastwechsel in Lauchheim führt seither zu einer entsprechend angespannten Betriebssituation.

Die Verbesserung der Betriebsqualität und eine mögliche Ausweitung des Angebots über den Status quo hinaus – beispielsweise durch die Einführung eines zusätzlichen Express-Angebots – erfordern jedoch umfassende Infrastrukturanpassungen. Zu den notwendigen Maßnahmen zählen unter anderem der Ausbau des Knotens Aalen im Nordkopf, die Ertüchtigung der Kreuzungsbahnhöfe auf der Riesbahn, die Schaffung zusätzlicher Kreuzungsmöglichkeiten sowie die Einführung moderner digitaler Leit- und Sicherungstechnik. Im Rahmen der Schienenverkehrsstudie für den Ostalbkreis wurden bereits verschiedene Fahrplankonzepte für den Abschnitt Aalen-Nördlingen bewertet. Aufgrund der Rahmenbedingungen für den bayerischen Streckenabschnitt (s. u.a. Frage um Knotenstruktur Nördlingen im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Hesselbergbahn Süd), empfiehlt der Gutachter die Entwicklung eines länderübergreifenden Zielkonzepts in Abstimmung zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Bayern sowie der Region.

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Abbildung 4: Reisendenübergang Bahnhof Lauchheim

 

Umbau Bahnhof Lauchheim:

Um den Betrieb auf der Riesbahn zu stabilisieren und die Resilienz im Falle von Verspätungen zu erhöhen, ist ein Umbau des Bahnhofs Lauchheim erforderlich. Anstelle des zu schmalen Mittelbahnsteigs zwischen Gleis 1 und 2 inkl. des höhengleichen Reisendenübergangs an Gleis 1 im Bestand, wäre der Neubau eines Außenbahnsteigs auf Gleis 2 mit entsprechender Zuwegung und Gleisquerung erforderlich. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit zum Umbau des Bahnhofs wird von Seiten des Infrastrukturbetreibers und vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg grundsätzlich anerkannt. Die Maßnahme soll aus Mitteln des Bundes über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III, Anlage 8.7 (LuFV 8.7) finanziert werden. Die Fortschreibung dieses Programms, im Rahmen des für Ende 2024 angesetzten Ländergesprächs Baden-Württemberg, wurde aufgrund der damals unsicheren Haushaltssituation auf Bundesebene nicht vorgenommen. Das Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg strebt weiterhin an, die Maßnahme Lauchheim zum Ausbauprogramm LuFV 8.7 anzumelden. Sobald die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist, können die Planungen durch den Infrastrukturbetreiber in Gang gesetzt werden. Die Zeitschiene ist aktuell nicht absehbar. Einzige Möglichkeit, um das Vorhaben zu beschleunigen und schneller in Planungen einzusteigen, bestünde darin, die Deutsche Bahn direkt mit Planungsleistungen zu beauftragen und entsprechend von kommunaler Seite in Vorleistung zu gehen. Der Umbau des Bahnhofs Lauchheim für einen Kreuzungshalt mit Fahrgastwechsel wäre dann aus Landesfördermitteln nach LGVFG und einem kommunalen Eigenanteil zu finanzieren.

 

Nächste Umsetzungsschritte:

      Auf Landes- und Bundesebene weiterhin für den Umbau des Bahnhofs Lauchheim werben und die Klärung der Finanzierungsfrage einfordern. Ggf. alternative Finanzierung als LGVFG-Maßnahme prüfen.

      Vernetzung der verschiedenen Akteure im Sinne einer Interessengemeinschaft Riesbahn (s. Format „Riesbahn-Gipfel“ mit den Wahlkreisabgeordneten des Bundestags, SPNV-Aufgabenträgern, Infrastrukturbetreiber, Verkehrsunternehmen, Gebietskörperschaften) vorantreiben, um die Weiterentwicklung von SPNV-Angebot und Infrastruktur auf der Riesbahn zu fördern.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Mittel zur Finanzierung der Planungskosten im Rahmen des GVFG-Vorhabens sind je nach Planungs- und Projektfortschritt über die Jahre 2025 bis 2030 im Haushalt abzubilden.

 

Der Finanzierungsanteil des Ostalbkreises zur Finanzierung der Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 würde sich nach aktuellem Planungsstand auf 17,3 Mio. Euro bzw. 8,65 Mio. Euro belaufen, sofern sich das Land vorab hälftig an den Planungskosten beteiligt. Die Mittel wären über 5 bis 8 Jahre über den Haushalt des Ostalbkreises zu finanzieren. Der Gesamtfinanzierungsanteil des Ostalbkreises für Ausbau und Elektrifizierung der Brenzbahn würde sich nach den vorliegenden Berechnungen und nach Abzug der Landes- und Bundesförderung auf 37,8 Mio. Euro belaufen.


Anlagen

 

keine

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Dreher, GB Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, i.V. Forstenhäusler, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat