Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erlebt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) einen kompletten Systemwechsel. Weg vom klassischen Fürsorgesystem der Sozialhilfe, hin zu einem eigenständigen, modernen Recht auf Teilhabe. Die Reform rückt den Menschen mit seinen persönlichen Bedarfen und Bedürfnissen in den Fokus. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) kann als größte Sozialreform der vergangenen Jahre bezeichnet werden. Sie ist verbunden mit einem tiefgreifenden inhaltlichen und strukturellen Paradigmenwechsel. Die Herausforderungen, die aus der Umsetzung des BTHG für die Stadt- und Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe erwachsen, sind enorm. Der Ostalbkreis erbringt als Träger der Eingliederungshilfe die reinen Fachleistungen zur Teilhabe. Die Geldleistungen für den Lebensunterhalt und die Miete werden als existenzsichernde Leistungen gesondert über die Grundsicherung erbracht.
Mit der Einführung des Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) zum 01.01.2020 sowie dem Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg zum SGB IX zum 01.01.2021 werden die vertraglichen Bedingungen den neuen Vorgaben entsprechend angepasst.
Die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe sind im Jahr 2024 in neuer Systematik abgeschlossen worden. Für das Jahr 2025 stehen nunmehr seit 01. Januar die ersten Anschlussvereinbarungen, jeweils nach Laufzeitbeginn, zu Neuverhandlungen an. Aufforderungen zu Neuverhandlungen aufgrund der zu erwartenden Tarif- und Sachkostensteigerungen liegen der Eingliederungshilfe fristgerecht vor. Von Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) wurde zum Jahreswechsel eine Tarifsteigerung von 2,0 % für Personalkosten bzw. 2,45 % für Personal- und Sachkostensteigerung prognostiziert. In den bisherigen Haushaltsplanungen 2025 wurde für alle Plätze von einer Tarifsteigerung von 2,0 % ausgegangen.
II. Aktueller Verhandlungsstand
Der Ostalbkreis hat in der Sitzung des Kreistages vom 17. Dezember 2024 vorgeschlagen, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage für die Standorteinrichtungen der Eingliederungshilfe für 2025 keine Tarif- und Sachkostensteigerungen angeboten werden (sogenannte „Nullrunde“) und somit eine Ausgabenreduzierung von rund 1 Mio. Euro zu erwarten wäre. Der Ostalbkreis wird für Plätze, die außerhalb des Kreisgebietes belegt werden, die dort vereinbarten Tarif- und Sachkostensteigerungen weiterhin einplanen müssen (entsprechend der örtlichen Zuständigkeiten für die Träger der Eingliederungshilfe).
Diesem Kreistagsbeschluss folgend hat die Verwaltung am 30. Januar 2025 anknüpfend an den 2024 begonnenen Haushaltsstrukturprozess ein erneutes Gespräch mit den Leistungserbringern im Ostalbkreis geführt. Die Beteiligten konnten sich auf eine finanzielle Gesamtbetrachtung einigen. So wurde zugestimmt, dass im Rahmen der Verhandlungen neben Personal- und Sachkostensteigerungen auch strukturelle Einsparungen zu einer „finanzielle Nullrunde“ führen können. Dies kann über folgende Anpassungen der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen erfolgen: - Streckung des Laufzeitbeginns - Verlängerung der Vertragslaufzeit - Erweiterung des Basismoduls, z.B. über Erhöhung der Gruppengröße oder Verkleinerung des Personalschlüssels - erweiterte Anwendung auf weitere Module - Senkung bzw. Schiebung des anvisierten Personalaufbaus, um damit Personalschlüssel zu senken - Senkung der Fachkraftquote und im Gegenzug Erhöhung der Hilfskraftquote - Einigung zur Anwendung der Personal- und Sachkostenerhöhungen nach Vorschlag des KVJS (die Aufforderungen lagen alle über diesem Vorschlag) und - sonstige Anpassungen in Modulen, Personalschlüsseln oder Sachkosten.
Die Verhandlungen wurden unter der Vorgabe der „finanziellen Nullrunde“ fortgesetzt. Erste Abschlüsse werden bis Anfang März 2025 erwartet. Die „finanzielle Nullrunde“ muss für jeden Leistungserbringer individuell bewertet werden und kann nicht standardisiert umgesetzt werden. Einzelne Leistungserbringer im Ostalbkreis haben zur Absicherung die Schiedsstelle (SST) SGB IX angerufen. Die SST SGB IX wird den Ausgang der Tarifverhandlungen TVöD abwarten und im Anschluss einen entsprechenden Schiedsspruch sprechen.
Finanzierung und Folgekosten
Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Der Zuschussbedarf wird nach Abzug der zu erwartenden Kostenerstattung des Landes Baden-Württemberg im Haushaltsjahr 2025 voraussichtlich rund 99,3 Mio. Euro betragen (s. Anlage 6, Seite 5 zum Haushaltsplan 2025, enthalten im Produkt 3210000000).
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Schiele i. V. Götz, Geschäftsbereich Soziales gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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