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Vorlage - 020/04  

 
 
Betreff: Umnutzung des Margartenhospitals;
vom Krankenhaus zum Gesundheitszentrum
Status:öffentlich  
Federführend:Klinikum Schwäbisch Gmünd   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
17.02.2004 
Sitzung des Krankenhausausschusses      
Kreistag Entscheidung

Antrag der Betriebsleitung:

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag:

 

  1. Der Umnutzung des Margaritenhospitals vom Krankenhaus zum Gesundheitszentrum grundsätzlich zuzustimmen.
     
  2. Die Verwaltung zu beauftragen, ein detailliertes Nutzungskonzept für das Margaritenhospital in Abstimmung mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg und der Stadt Schwäbisch Gmünd auszuarbeiten.

Sachverhalt/Begründung:

 

  1. Einleitung

    Im Rahmen der Krankenhausstrukturgespräche, welche das Sozialministerium im Jahre 1998 mit dem Landkreis und mit den für den Bereich Schwäbisch Gmünd zuständigen Kostenträgern führten, wurde sowohl vom Sozialministerium als auch von den Krankenkassen deutlich gemacht, dass im Hinblick auf die Doppelvorhaltung des Bereiches Gynäkologie und Geburtshilfe sowohl am Standort Stauferklinik als auch am Margaritenhospital Veränderungen im Sinne einer Neustrukturierung erwartet werden.

    In den im Anschluss daran stattfindenden Kooperationsgesprächen zwischen der Vinzenz-von-Paul-Kliniken gGmbH in Stuttgart (Trägerin des Marienhospitals Stuttgart und des Margaritenhospitals Schwäbisch Gmünd) und dem Ostalbkreis im Frühjahr 1999 wurde mit Nachdruck versucht, eine Kooperationslösung im Sinne einer gemeinsamen Trägerschaft zwischen dem Ostalbkreis und den Vinzenz-von-Paul-Kliniken zu finden. Ziel war die Gründung einer von beiden Seiten getragenen gGmbH, welche die Trägerschaft für beide Standorte in Mutlangen und Schwäbisch Gmünd übernehmen sollte.

    Zum Ende des Jahres 1999 zeichnete sich jedoch ab, dass die Vorstellungen der Ordensgemeinschaft der Barmherzigen Schwestern von Untermarchtal und der Vinzenz-von-Paul-Kliniken gGmbH einerseits und des Ostalbkreises andererseits zu weit auseinander lagen. Die Gespräche gerieten ins Stocken bzw. drohten zu scheitern. Dies veranlasste den Landkreis letztendlich, das Margaritenhospital zu erwerben und somit die alleinige Betriebsträgerschaft zum 01.01.2000 zu übernehmen.

    Die folgenden Jahre brachten für den Bereich des Krankenhauswesens in Deutschland massivste Veränderungen der Rahmenbedingungen mit sich. Ausgelöst durch eine Vielzahl von Faktoren, in der Hauptsache jedoch durch eine immer größer werdende Kluft zwischen Budgeterhöhungen und Kostensteigerungen, vor allem im Personal-, Hygiene- und Energiebereich, entstand enormer wirtschaftlicher Druck auf die Krankenhäuser. Mit der Einführung der Diagnose bezogenen Abrechnung (Fallpauschalengesetz oder auch DRGs) entstand zusätzlicher Veränderungsdruck im Hinblick auf die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus, welcher zu tief greifenden strukturellen Änderungen führen muss.

    Parallel hierzu besteht die Situation, dass aufgrund mangelnder beruflicher Per­spektiven massive Probleme in der Gewinnung qualifizierten ärztlichen Nachwuchses entstehen. Die Entwicklung insgesamt erzwingt räumliche und fachliche Kon­zentration. Diese Situation ist derzeit bei nahezu allen Krankenhausträgern zu be­obachten. Auch in direkter Nachbarschaft des Ostalbkreises, beispielsweise im Landkreis Schwäbisch Hall, dem Hohenlohekreis, dem Rems-Murr-Kreis, aber auch bei der Stadt Stuttgart, wird der absolute Zwang zur Konzentration der Angebote erkannt, in vielfältigster Weise diskutiert, entsprechende Schritte werden eingeleitet.

    Seit der Gründung des Eigenbetriebes und bis zur Zusammenführung mit dem Margaritenhospital verzeichnete die Stauferklinik als Klinik-Eigenbetrieb des Ostalbkreises positive Rechnungsergebnisse. Diese Situation hat sich nach dem Jahr 2000 insofern verändert, indem seit 1995 angesparte Betriebsüberschüsse mit dem Abschluss des Jahres 2002 vollständig aufgebraucht wurden und der Landkreis als Träger defizitäre Betriebsergebnisse ausgleichen muss. In der Folge wird eine Zusammenführung der beiden Klinikstandorte Margaritenhospital und Stauferklinik unausweichlich. In einer im Juli 2003 mit Mitgliedern des Kreistages stattgefundenen Klausurtagung wurden deshalb Landrat Pavel und die Betriebsleitung des Klinikums Schwäbisch Gmünd beauftragt, im Laufe des Jahres 2004 eine Nachnutzungskonzeption für das Margaritenhospital vorzulegen.

     
  2. Grundsätzliches

    Zunächst ist festzuhalten, dass die am Standort Margaritenhospital vorhandenen Leistungsangebote, insbesondere die Pädiatrie und Geburtsmedizin, aber auch die HNO- und Augenbelegabteilung und die Kurzzeitpflege, weiterhin innerhalb des Gesamtklinikums vorgehalten werden müssen. Aufgrund der eingangs geschilderten Situation ist jedoch eine mittelfristige Zusammenführung am Standort Stauferklinik unerlässlich. Dazu werden bauliche Veränderungen notwendig sein, die jedoch noch mit dem Sozialministerium zu konkretisieren sind.

     
  3. Konzeption für eine Folgenutzung des Margaritenhospitals

    Das Margaritenhospital befindet sich in einem hervorragenden baulichen Zustand. Die vorhandene Raumstruktur prädestiniert das Gebäude für eine weitere Nutzung im medizinisch-pflegerischen Bereich und schafft somit ideale Möglichkeiten zum Aufbau eines Gesundheitszentrums in der Stadtmitte von Schwäbisch Gmünd.

    Hinsichtlich dieser Verwendung laufen derzeit verschiedene Gespräche mit Interes­senten. Die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd ist aktiv eingebunden in diese Gespräche.

    Wie schon zuvor ausgeführt, bietet sich grundsätzlich eine medizinisch-pflegerische Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten an. Insbesondere die Funktionsflächen (OP-Bereich, Ambulanz und Untersuchungsräume) bieten sich für die Gründung eines Facharztzentrums für niedergelassene Ärzte an, welche neben der Praxistätigkeit auch ambulant operieren wollen oder künftig diesbezügliche Absichten haben. Entsprechende Gespräche mit niedergelassenen Ärzten sind im Gange.

    Hinsichtlich der Nutzung der Flächen im Pflege- bzw. Stationsbereich bieten sich neben der Altenpflege eine Reihe weiterer Möglichkeiten wie

    - Spezialpflege bzw. Krankenhausnachsorge
    - Wohnappartement für junge chronisch kranke Menschen mit Handicaps (MS-
      Erkrankte/Epileptiker)
    - Pflegeappartements mit Pensionscharakter
    - Praxen für andere therapeutische Disziplinen wie Ergo-, Logo- und Physio-
      therapie sind ebenfalls vorstellbar.

    Neben der Unterbringung eines Verwaltungsbereiches sind

    - Beratungseinrichtungen
    - Apotheke
    - Orthopädiefachgeschäft
    - Fußpflegepraxis
    - Raumangebote für Selbsthilfegruppen

    und eine

    - Akademie für Naturheilkunde
    - Begegnungsstätte für Gemeinwesenarbeit
    - offene Altenarbeit

    und einem

    stationären Mittagstisch vorstellbar.

    Ein Fitness- und Wellnessbereich für Senioren kann/soll das gesamte Dienstleis­tungsangebot im Gesundheitszentrum abrunden.

     
  4. Möglichkeiten der Trägerschaft

    Vorrangig ist beabsichtigt, das Eigentum an der Liegenschaft einem neuen Träger durch Verkauf zu übergeben. Jedoch sind auch andere Möglichkeiten denkbar, wie

    - Vermietung (mit Kaufoption)
    - Einräumung eines Erbbaurechts.

     

Finanzierung und Folgekosten:

 

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Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

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Krankenhausdirektor

 

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Koordinierender Krankenhausdirektor

 

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Kreiskämmerer

 

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Landrat

Stammbaum:
020/04   Umnutzung des Margartenhospitals; vom Krankenhaus zum Gesundheitszentrum   Klinikum Schwäbisch Gmünd   Beschlussvorlage
020-1/04   Klinikum Schwäbisch Gmünd: Umnutzung des Margaritenhospitals vom Krankenhaus zum Gesundheitszentrum   Klinikum Schwäbisch Gmünd   Beschlussvorlage