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Vorlage - 017/04  

 
 
Betreff: Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch das Mutterhaus der
Barmherzigen Schwestern vom Hl. Vinzenz von Paul in Untermarchtal
Status:öffentlich  
Federführend:Klinikum Schwäbisch Gmünd   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
17.02.2004 
Sitzung des Krankenhausausschusses      

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Gleichzeitig mit der Übernahme des Margaritenhospitals in die Trägerschaft des Ost­albkreises am 01.01.2000 wurde zwischen dem Ostalbkreis und der Schwesternge­meinschaft ein so genannter „Ordensgestellungsvertrag“ vereinbart.

 

Der Vertrag umfasste zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die Gestellung von 5 Ordens­schwestern als Vollkräfte und 2 Ordensschwestern als geringfügig tätige Teilzeitkräfte, insgesamt 5,32 Planstellen.

 

Aus Alters- und Gesundheitsgründen musste das Mutterhaus die Schwesterngestellung in den folgenden vier Jahren deutlich reduzieren, so dass am Ende des Jahres 2003 die Schwesterngestellung 2 Vollkräfte in der Krankenpflege und weitere 1,5 Vollkräfte im hauswirtschaftlichen Bereich, also insgesamt 3,5 Vollkräfte, umfasste.

 

Kurz vor Weihnachten 2003 nahm das Mutterhaus der Ordensgemeinschaft über Schwester Oberin Lintrud Funk mit Herrn Landrat Pavel und Herrn Krankenhausdirektor Hees Verbindung auf und bat um ein Gespräch. Dieses Gespräch fand am 05.01.2004 statt. Die Generaloberin der Ordensgemeinschaft, Schwester Marieluise Metzger, und der sie begleitende Superior, Edgar Briemle, erklärten Herrn Krankenhausdirektor Hees, dass sie aus Gründen großer Personalengpässe in den eigenen Ordenseinrichtungen den Gestellungsvertrag auf Mitte des Jahres 2004 kündigen müssen.

 

Mehrfach wurde seitens der Ordensvertreter hervorgehoben, dass sich die Zusam­menarbeit mit dem Ostalbkreis als außerordentlich fruchtbar und harmonisch gestaltet habe. Insofern würde man diesen Schritt nur mit aller größtem Bedauern vollziehen.

 

Auch seitens Herrn Hees wurde die 4-jährige Zusammenarbeit als überaus harmo­nisch und sehr erfolgreich im Hinblick auf die Betreuung und Versorgung der Patienten des Margaritenhospitals bewertet. Insbesondere im Bereich der Seelsorge habe die Schwesternschaft überaus wertvolle Dienste geleistet. Es wurde deshalb von Herrn Hees nachhaltig die Bitte geäußert, diesen Schritt doch so weit wie nur möglich hinaus zu zögern.

 

Schwester Generaloberin Marieluise Metzger versprach, die Bitte des Landkreises nochmals einer ordensinternen Prüfung zu unterziehen, betonte jedoch, dass sie nahezu keine Möglichkeit sehe, da die Schwesternschaft ihrerseits vor der Lösung dringender Personalprobleme stehe.

 

Mit Schreiben vom 10.01.2004 teilte dann die Schwesternschaft Herrn Landrat Pavel und Herrn Krankenhausdirektor Hees mit, dass auch nach nochmaliger Würdigung der Sachlage keine andere Entscheidung möglich war. Die beiden im hauswirtschaftlichen Bereich tätigen Schwestern werden bereits zum Ende Februar 2004, Schwester Oberin Lintrud Funk sowie eine weitere im Pflegebereich tätige Schwester werden zum 30.06.2004 an das Mutterhaus zurück berufen.


Weiter teilte Schwester Marieluise Metzger in den oben angeführten Schriftsatz mit:

 

„ Wir möchten Ihnen ganz herzlich danken für das Wohlwollen und die Wertschätzung die unseren Schwestern seit der Übergabe des Margaritenhospitals an den Landkreis entgegengebracht wurde. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass der 01.01.2000 für den vinzentinischen Dienst und den Auftrag der Schwestern keine Veränderung brachte. Wir wissen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Schwester Lintrud und unseren Schwestern und das Verständnis für die Tradition des Margaritenhospitals sehr zu schätzen. Wir bedauern deshalb sehr, dass wir die Schwestern zurückziehen müssen.“

 

Somit endet mit dem 30.06.2004 eine seit 1921, also mehr als 83 Jahren, andauernde Arbeit im Margaritenhospital.

 

An dieser Stelle sei der Ordensgemeinschaft und vor allem den im Margaritenhospital tätigen Schwestern nochmals herzlicher Dank und aufrichtige Anerkennung für ihre aufopferungsvolle und wertvolle Tätigkeit ausgesprochen.

 

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

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Anlagen:

Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

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Krankenhausdirektor

 

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Koordinierender Krankenhausdirektor

 

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Kreiskämmerer

 

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Landrat