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Vorlage - 226/2024  

 
 
Betreff: Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 des Ostalbkreises einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Wirtschaftsjahr 2025
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t II   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Vorberatung
10.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung (offen)   
Kreistag Entscheidung
Anlagen:
Grünes Deckblatt - Stand 05.12.2024
Mittelfristige Finanzplanung - Stand 05.12.2024
Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen - Gesamtübersicht
Beauftragtenstellen und Stellen im Bereich Prüfungs- und Kontrollaufgaben
Anlage 8 - Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände und dgl.
Anlage 9 - Zuschüsse für laufenden Zwecke

 

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2025 mit den dargestellten und im „Grünen Deckblatt“ detailliert aufgeführten Veränderungen wird zugestimmt.

 

2. Der Kreisumlagehebesatz wird auf 37,90 v. H. festgelegt.

 

3. Der „Mittelfristigen Finanzplanung“ (vgl. Anlagen 1 und 2 des Haushaltsplans) wird zugestimmt.

 

4. Dem Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb wird mit den im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durchgeführten Änderungen zugestimmt.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Seit der Einbringung des Haushaltsplans 2025 am 05.11.2024 haben sich einige wichtige Rahmendaten verändert. Diese sowie zusätzliche Ausgabenansätze werden nachfolgend erläutert.

 

Der beiliegende Entwurf für das „Grüne Deckblatt“ (Stand 05.12.2024) für den Haushaltsplan 2025 beinhaltet die seit der Einbringung im Kreistag am 05.11.2024 eingetretenen Veränderungen und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen.

 

1. Die Erträge im Ergebnishaushalt erhöhen sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf in Höhe von 669.697.149 € um 12.745 € auf 669.709.894 €. Um den gleichen Betrag erhöhen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Aufgrund der Veränderungen und Kürzungen bei einzelnen Haushaltspositionen im Grünen Deckblatt reduzieren sich die Aufwendungen im Ergebnishaushalt von 687.682.490 € um 6.140.668 € auf 681.541.822 €. In gleicher Höhe reduzieren sich die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt.

 

 Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben gegenüber dem Haushaltsplanentwurf unverändert. Durch die Streichung des Planansatzes für die Sanierung des Kasinos im Ostalbkreishaus verringern sich die Ausgaben um 100.000 €. Hinzu kommen die Auszahlungen für das Stammkapital zur Gründung der in:it  Innovationsgesellschaft mbH in Höhe von 2.500  €. Somit verringern sich die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um 97.500 €. Waren bisher insgesamt 51.634.738 € geplant, reduzieren sich die Auszahlungen auf 51.537.238 €. Um den gleichen Betrag wird die Kreditermächtigung gekürzt, so dass die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten sich gegenüber dem Planansatz mit 38.431.738 € auf 38.334.238 € verringern. Die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten bleiben unverändert.

 

 Insgesamt ergibt sich bei der veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende das Haushaltsjahres 2025 eine Verbesserung um 6.153.413 €.

 

2. Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen (§ 8 FAG) ist der sog. Kopfbetrag nach § 10 FAG. Da die Orientierungsdaten des Landes zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs noch nicht vorlagen, wurde zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen die Prognose des Landkreistags herangezogen. Bei einem Kopfbetrag mit 904 € ergaben sich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 49.884.589 €. Mit den Orientierungsdaten vom 31.10.2024 wurde der neue Kopfbetrag mit 899 € je Einwohner bekannt gegeben. Die Schlüsselzuweisungen für 2025 verringern sich damit um 686.166 € auf 49.198.423 €.

 

3. Mit der vorläufigen Mitteilung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg vom 04.11.2024 muss auch der Soziallastenausgleich nach § 21 FAG und der Status-quo-Ausgleich nach § 22 FAG angepasst werden. Demnach erhöht sich die Erstattung beim Soziallastenausgleich um 1.098.982 € (Planansatz bisher: 2.200.000 € - Planansatz neu: 3.298.982 €). Beim Status-quo-Ausgleich verringert sich dagegen die Erstattung um 630.071 € (Planansatz bisher: 2.250.000 € - Planansatz neu: 1.619.929 €).


4. Der Wasserverband Rems hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Erhöhung der Umlage beschlossen. Auf den Ostalbkreis entfällt damit zukünftig ein Umlageanteil in Höhe von 10.000 €. Im Haushaltsplanentwurf waren bisher 5.000 € berücksichtigt. Die Umlage erhöht sich damit um 5.000 €.

 

5. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat in der Verbandsversammlung am 20.11.2024 den Haushaltsplan 2025 beschlossen. Auf den Ostalbkreis entfällt zukünftig eine Umlage in Höhe von 788.234,00 €. Im Haushaltsplanentwurf 2025 war bisher der Vorjahreswert mit 706.261 € eingeplant. Der Planansatz erhöht sich damit um 81.973 €.

 

6. Die Stadt Schwäbisch Gmünd sowie der Ostalbkreis, das Forschungsinstitut Edelmetalle + Metallchemie Schwäbisch Gmünd, die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd sowie die Hochschule Aalen gründen die in:it Innovationsgesellschaft mbH. Gegenstand und Aufgabe der Gesellschaft ist die Förderung und Weiterentwicklung des Gründungsökosystems in Schwäbisch Gmünd. Dies umfasst die Beratung und Betreuung der Start-ups an der Schnittstelle zwischen den Hochschulen, dem fem Forschungsinstitut und der kommunalen Verwaltung, die Organisation von Veranstaltungen, Workshops und Vernetzungsformaten, die Durchführung von weiteren gründungsunterstützenden Aktivitäten sowie Durchführung von Maßnahmen zum Aufbau und Pflege einer regionsübergreifenden Gründungscommunity. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 €. Die Stadt Schwäbisch Gmünd erwirbt 50 % der Gesellschaftsanteile, die restlichen Anteile werden gleichmäßig auf die weiteren Gesellschafter verteilt. Der Ostalbkreis ist hierdurch mit 10 % an der Gesellschaft beteiligt und muss ein Stammkapital in Höhe von 2.500 € einbringen. Zusätzlich wurde ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 17.500 € beschlossen. Im Kreistag erfolgt ein jährlicher Bericht (gemeinsam mit dem InnoZ).

 

 

Der Haushaltsplan 2025 wurde in den zuständigen Ausschüssen beraten. Es wurden folgende haushaltswirksamen Beschlüsse gefasst:

 

 

 

Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 28.11.2024

 

7. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparungen im Bereich ÖPNV/Schülerbeförderung sehr intensiv erörtert und die möglichen Einsparungen in die drei folgenden Säulen gegliedert, die vom Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2024 abschließend beraten werden sollen:

 

 1. Säule „Schülerbeförderung“

  • Optimierung freigestellter Sonderschulverkehr 200.000

 

  • Optimierung und Streichungen von Direktbusangeboten zu Berufsschulen 150.000  

 

  • Mögliche Anwendung Leitsatz-Urteil Bundesfinanzhof zur Umsatzsteuer bei Sonderschultouren mit Rollstuhlfahrzeugen 150.000 €

 

  • Finanzielle Verbesserungen bei der Schülerbeförderung durch Optimierung der Kapazitäten und durch die Umsetzung der Schulzeitenstaffelung - Auswirkungen erst für 2026

 

 Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung könnte mehrheitlich den vorgebrachten Vorschlägen der Säule 1 zustimmen.

 

 

 2. Säule „Verkehrsverbesserungen“

  • Nichtaktivierung der Teilumsetzung des Verkehrskonzeptes Teilraum GD in Deinbach/Fuggerle 400.000

 

  • Nichtaktivierung von weiteren Verkehrsverbesserungen bspw. durchgebundene Verbindung Neuler - Abtsgmünd – Hüttlingen - Oberkochen 200.000

 

  • Zurückstellung des angedachten „Ipf-Wanderbusses“ 50.000

 

  • Nichtaktivierung der aufgewerteten Anbindung des neuen Hirschbachbad Aalen 90.000

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung könnte mehrheitlich den vorgebrachten Vorschlägen der Säule 2 zustimmen.

 

 

 3. Säule „Einsparungen im Bereich ÖPNV“

  • Überprüfung Mitfinanzierung Halbstundentakt SPNV Aalen-Schwäbisch Gmünd

 für den Fall des kompletten Wegfalls der Mitfinanzierung 352.000 /a

 

  • Einsparvorgabe von schwach nachgefragten Linien in Höhe von 2,5 % der gesamten Fahrplankilometer im Ostalbkreis ca. 1,0 Mio. /a

Der Vorschlag wird von Ostalb-Mobil gemeinsam mit den Busunternehmen am 13.12.2024 erörtert und entsprechende Vorschläge bis zur Sitzung des Kreistags am 17.12.2024 formuliert.

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, 2025 einen Vorschlag für eine einheitliche prozentuale Eigenanteil-Beteiligung an Stadtverkehren (Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen, Bopfingen, Oberkochen, Lorch, Neresheim) zu entwickeln und in den Ausschuss/Kreistag zur Beschlussfassung, insbesondere im Hinblick für den Haushalt 2026, einzubringen.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung könnte mehrheitlich den vorgebrachten Vorschlägen der Säule 3 zustimmen.

 

8. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt den Fraktionen die definierten Vorschläge bis zur Beschlussfassung des Kreishaushalts 2025 in der Sitzung des Kreistags am 17.12.2024 zu beraten.

 

9. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat bei drei Enthaltungen dem Kreistag mehrheitlich empfohlen, dem Mittelfristigen Ausbauprogramm 2024 - 2028 der Kreisstraßen und Kreisradwege zuzustimmen.

 

 

 

Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung am 02.12.2024

 

10. Der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung hat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparungen im Bereich des Stellenplans sowie der Anlagen 8 und 9 sehr intensiv erörtert und die möglichen Einsparungen wie folgt dem Kreistag zur weiteren Diskussion empfohlen, die vom Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2024 abschließend beraten werden sollen:

 

 Stellenplan

 Nachdem der Kreistag des Ostalbkreis bereits 25 Stellen definiert hat, die mit einem Einsparvolumen in Höhe von 2,0 Mio. € in den Haushaltplänen 2025 und 2026 eingespart werden, schlägt die Landkreisverwaltung den Wegfall weiterer 11 Stellen im Stellenplan vor. Folgende Hinweise hat der Ausschuss für Bildung, Finanzen und Digitalisierung formuliert:

 

 Die Reduzierung um 3 Stellen im Bereich Tourismus wird von den Mitgliedern des Ausschusses kritisch gesehen. Vielmehr soll in Erwägung gezogen werden, die Strukturen nicht in Gänze zu reduzieren, sondern vielmehr zumindest eine Koordinierungsstelle aufrecht zu erhalten. Ferner soll geprüft werden, ob nicht als Kompensation weitere Beauftragtenstellen oder Stellen im Bereich der Prüf- und Kontrollaufgaben wegfallen können.

 

 In der Anlage sind Beauftragtenstellen genannt, deren Fortführung der Kreistag erörtern kann. Ferner ist bei Prüfungs- und Kontrollaufgaben eine Stelle im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachungen aufgeführt. Weitere Stellen im Bereich der Prüfungs- und Kontrollaufgaben wurden nicht benannt, da es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt.

 

 Die Vorschläge zu den Stellenstreichungen im Bereich der Schuldnerberatung werden vom Ausschuss mehrheitlich mitgetragen. Bei den Frauen-und Kinderschutzeinrichtungen sollte das Angebot und die Qualität in anderer Struktur erhalten bleiben. Dies soll im Rahmen einer Neukonzeption dargestellt werden. (Gegebenenfalls erfolgt hierzu noch eine weitere Diskussion im Ausschuss für Soziales und Gesundheit).

 

 Vor dem Wegfall der Stelle e-Governmentkoordination soll zunächst ein Bericht des Bereichs Prozessoptimierung erfolgen.

 

 Anlage 8 und 9

 Bei den Anlagen 8 und 9 werden keine Kürzungen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovationen vorgenommen. In den Bereichen Institutionen auf Kreisebene, Kunst und Theater sowie bei den subsidiären Angeboten und Diensten der sozialen Daseinsvorsorge wird eine Zuschusskürzung um 10 % vorgeschlagen. Keine Kürzungen finden statt, sofern dadurch Kostensteigerungen bei der Landkreisverwaltung einhergehen.

 Der Ausschuss für Bildung, Finanzen und Digitalisierung sieht das Konzept als stimmig, hat jedoch folgende Hinweise:

 

 Aus Sicht des Ausschusses für Bildung, Finanzen und Digitalisierung sind bei möglichen Anpassungen im Bereich der Anlagen 8 und 9 zu berücksichtigen, ob die Tätigkeiten der Vereine außerhalb des Ostalbkreises liegen und ob es sich um Fördervereine handelt, bei denen der Ostalbkreis bei der Hauptgesellschaft oder beim Hauptverein bereits Gesellschafter oder Vereinsmitglied ist.

 

 Die Reduzierungen bei den Mitgliedsbeiträgen im Bereich Tourismus sollte nicht zugestimmt werden, da auch im Bereich des Stellenplans keine komplette Streichung stattfinden soll.

 

Ferner soll der Bereich Frauen helfen Frauen sowie die Kürzung bei der AIDS-Hilfe nochmals überprüft werden.

 

 Darüber hinaus wird angeregt, den Bereich Jugendsozialhilfe zu überprüfen, um eine Gleichbehandlung zwischen den Städten und Gemeinden herzustellen.

 

 Zweiter Verwaltungsstandort auf dem Union Areal

 Der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung trägt die Vorschläge der Verwaltung zur Reduzierung der Finanzierungsanteile in der Mittelfristigen Finanzplanung 2026 - 2028 mit. Ferner trägt der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung die Vorschläge der Verwaltung zur Flächenoptimierung und der damit einhergehenden Flächeneinsparung von 10 % mit. Die freigewordenen Flächen werden vermietet und somit zur Refinanzierung der Investition herangezogen.

 

 Der Ausschuss für Bildung, Finanzen und Digitalisierung empfiehlt den Fraktionen die definierten Vorschläge bis zur Beschlussfassung des Kreishaushalts 2025 in der Sitzung des Kreistags am 17.12.2024 zu beraten.

 

 

 

Sitzung des Betriebsausschusses Klinikimmobilien und

des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR am 03.12.2024

 

11. Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt einstimmig dem Kreistag den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2025 zu beschließen.

 

12. Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt einstimmig dem Kreistag die Wirtschaftspläne der Tochtergesellschaften Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH, Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH und MVZ Ostalb Kliniken gGmbH für das Jahr 2025 zu beschließen.

 

 

 

 

 

13. Ferner stimmt der Betriebsausschuss Klinikimmobilien einstimmig den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans des Ostalbkreises 2025 zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

14. Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan 2025 vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags am 17.12.2024 mehrheitlich, bei einer Enthaltung, fest.

 

 

 

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.12.2024

 

15. Der Jugendhilfeausschuss hat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparungen im Bereich der Jugendhilfe sehr intensiv erörtert. Die Anträge der Fraktionen zum Haushalt wurden ebenfalls beraten und mit einer Empfehlung an den Kreistag weitergeleitet. Die vorgeschlagenen Einsparungen sowie die Anträge der Fraktionen werden vom Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2024 abschließend beraten.

 

 Anträge zum Haushalt

Der Antrag der AfD-Fraktion, die Schulsozialarbeit im Ostalbkreis neu zu evaluieren und an die tatsächliche Notwendigkeit anzupassen wurde bei einer Zustimmung mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss hat sich dem Antrag der Verwaltung angeschlossen, die Evaluierung auf Landesebene abzuwarten, mit deren Ergebnis in 2025 zu rechnen ist.

 

 Ferner wurde der Antrag der AfD-Fraktion, Zuschüsse an die nichtstaatlichen Erziehungsberatungsstellen einzustellen bei einer Zustimmung mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss hat sich dem Antrag der Verwaltung angeschlossen, die Einsparungen bei den vorgeschlagenen subsidiären Beratungsstellen prozentual durchzuführen.

 

 Der Antrag der AfD-Fraktion, den Zuschuss an den Kreisjugendring e.V. von 200.000 € auf 50.000 € zu senken wurde bei einer Zustimmung mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss hat sich dem Antrag der Verwaltung angeschlossen, die Zuschüsse an Institutionen auf Kreisebene prozentual zu reduzieren.

 

 Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt den Fraktionen die von der Verwaltung definierten Einsparvorschläge bis zur Beschlussfassung des Kreishaushalts 2025 in der Sitzung des Kreistags am 17.12.2024 zu beraten.

 Der Jugendhilfeausschuss sieht die Einsparvorschläge als ausgewogen und könnte diesen mit großer Mehrheit zustimmen.


Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 04.12.2024

 

16. Im Grünen Deckblatt sind Änderungen/Kürzungsvorschläge im Bereich Jobcenter durch die Verwaltung berücksichtigt. Diese teilen sich wie folgt auf:

 - Erhöhung der Weitergabe der Wohngeldentlastung +200.000 €

 - Erhöhung von Kostenersatz bei Rückzahlungen von Kinderbetreuungskosten  +20.000  

 - Erstattung vom über-/örtlichen Träger für das Frauenhaus +10.000 €

 - Reduzierung des Zuschusses für das Projekt Wohnen -20.000 €

 - Reduzierung des Ansatzes für die Kinderbetreuung - 50.000 €

 - Anpassung des Planansatzes für die Erstausstattung von Wohnungen -50.000 €

 - Reduzierung der Ausgaben für SGB II - BuT-Leistungen -50.000 €

 

 Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2025 sowie der vorgeschlagenen Kürzung des Budgets in Höhe von 400.000 € mehrheitlich zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.12.2024

 

17. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparungen sowie die Anpassungen der Anlagen 8 und 9 sehr intensiv erörtert und die möglichen Einsparungen wie folgt dem Kreistag zur weiteren Diskussion empfohlen, die vom Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.204 abschließend beraten werden sollen:

 

 Soziales

 Der Vorschlag, keine Tarif- und Sachkostensteigerungen (2 %) für Standorteinrichtungen der Eingliederungshilfe zu vereinbaren, was zu Einsparungen in Höhe von 924.396 € führt, wird positiv bewertet.

 

 Der Antrag der AIDS-Hilfe, den Landkreiszuschuss ab 2025 auf 40.000 € zu erhöhen wird mehrheitlich bei einer Enthaltung abgelehnt. Die Höhe des Landkreiszuschusses entsprechend der Anlage 9 mit 11.700 € wird empfohlen.

 

 Der Bereich Reduzierung Schuldnerberatung - Reduzierung der Leistung, jedoch mit einem Angebot deutlich über den Pflichtaufgaben, wird von Teilen des Ausschusses für Soziales und Gesundheit kritisch gesehen.

 

 Bei den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen wird, wie im Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung formuliert, zunächst eine Neukonzeption erarbeitet.

 

 Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Entwicklungshilfe um maximal 10 % zu reduzieren, wird mehrheitlich abgelehnt. Dem Antrag der Verwaltung das Budget, von 100.000 € auf 10.000 € zu reduzieren, wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 Der Antrag der AfD-Fraktion, den Ansatz bei der Entwicklungshilfe ersatzlos zu streichen, wird abgelehnt. Dem Antrag der Verwaltung das Budget, von 100.000 € auf 10.000 € zu reduzieren, wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 Integration und Versorgung

 Dem Vorschlag der Verwaltung, durch eine Reduzierung des Sicherheitsdienstes bei den Gemeinschaftsunterkünften und bei den Ausstattungsgegenständen sowie durch Anpassungen von Gutachten im Bereich der Versorgung, was Einsparungen und Höhe von 500.000 € ergibt, steht der Ausschuss positiv gegenüber.

 

 Anlage 8 und 9

 Bei den Anlagen 8 und 9 werden keine Kürzungen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovationen vorgenommen. In den Bereichen Institutionen auf Kreisebene, Kunst und Theater sowie bei den subsidiären Angeboten und Diensten der sozialen Daseinsvorsorge wird eine Zuschusskürzung um 10 % vorgeschlagen. Keine Kürzungen finden statt, sofern dadurch Kostensteigerungen bei der Landkreisverwaltung einhergehen.

 

 

 Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt den Fraktionen die definierten Vorschläge bis zur Beschlussfassung des Kreishaushalts 2025 in der Sitzung des Kreistags am 17.12.2024 zu beraten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Auf das beiliegende „Grüne Deckblatt“ wird verwiesen.

 


Anlagen

 

- „Grünes Deckblatt“ - Stand 05.12.2024

- Mittelfristige Finanzplanung - Stand 05.12.2024

- Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen -

 Gesamtübersicht

-       Beauftragtenstellen und Stellen im Bereich Prüfungs- und Kontrollaufgaben

-       Anlage 8 - Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände und dgl.

-       Anlage 9 - Zuschüsse für laufende Zwecke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Geschäftsbereich Kämmerei

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grünes Deckblatt - Stand 05.12.2024 (60 KB)    
Anlage 2 2 Mittelfristige Finanzplanung - Stand 05.12.2024 (167 KB)    
Anlage 3 3 Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen - Gesamtübersicht (60 KB)    
Anlage 4 4 Beauftragtenstellen und Stellen im Bereich Prüfungs- und Kontrollaufgaben (42 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 8 - Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände und dgl. (83 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 9 - Zuschüsse für laufenden Zwecke (96 KB)