Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 19.12.2023 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2024 durch das Regie- rungspräsidium Stuttgart vom 26.02.2024 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig. Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2024 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von -12.728.810 € aus. Um das negative Ergebnis im Haushaltsverlauf möglichst zu reduzie- ren, wurden vier Arbeitsgruppen in den Bereichen Personal, ÖPNV/Schülerbeförderung, So- ziales (BTHG/Pflege) und Kliniken eingerichtet, die Einsparpotenziale aufzeigen sollen. Die Arbeitsgruppen bestehen aus Vertretern des Kreistages, der betroffenen Dezernate/ Geschäftsbereiche, der Kämmerei und dem Landrat. Ziel ist es, das Haushaltsergebnis um möglichst 6,5 Mio. € zu reduzieren. Die Verwaltung hat zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 Haushaltsansätze in Höhe von rund 3,3 Mio. € nicht zur Bewirtschaftung freigegeben.
Im bisherigen Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung haben sich folgende Sachverhalte ergeben:
Kliniken Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb gkAöR sind im Haushalt 2024 35 Mio. € berücksichtigt. Tatsächlich weisen die Kliniken Ostalb in ihrem Wirtschafts- plan ein Ergebnis von -43,5 Mio. € aus. Der Kreistag hat bei der Verabschiedung des Haus- halts des Ostalbkreises, als auch bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans Kliniken Ostalb, die Klinikverwaltung beauftragt 8,5 Mio. € als Zielgröße einzusparen, um den Haushalt des Ostalbkreises nicht über die für den Defizitausgleich bereitstehenden Mittel zusätzlich zu belasten. Dies hat sich aufgrund der sich nicht veränderten Rahmenbedingungen und der vorhandenen Struktur als nicht realisierbar gezeigt. Die Strukturdiskussion hat Möglichkeiten zur Ergebnisverbesserung aufgezeigt. Diese wurden vom Kreistag am 24.09.2024 beschlossen. Die aktuellen Prognosen der Kliniken ergeben für das Jahr 2024 ein erwartetes Ergebnis in Höhe von -60 Mio. € und belasten das Ergebnis mit zusätzlich 25,0 Mio. €.
Personal Im Personaletat mit 108.676.970 € Brutto-Aufwendungen sind die tariflichen Steigerungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit Anhebung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 € und anschließend um 5,5 % ab 01.03.2024 enthalten. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung ist man zudem von einer Besoldungserhöhung für die Beamten in Höhe von 4,5 % ausgegangen. Diese Steigerungen sind im Planansatz berücksichtigt. Die Grundgehälter der Beamten wurden zum 01.11.2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 EUR angehoben; ebenso wurden die dynamischen Besoldungsbestandteile (wie Fami- lienzuschlag, Amtszulagen) ab November um 4,76 % angehoben. Die sog. Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 € je Vollzeitkraft wurde ab Januar 2024 ausbezahlt. Die rund 800.000 € für diese Prämie sind über den vorhandenen Planansatz gedeckt.
ÖPNV Die dem Kreistag am 05.03.2024 vorgestellten ÖPNV-Konzepte zur Aufwertung der verkehr- lichen Anbindung Oberkochens mit einem Job-Shuttle-Oberkochen (Integration Werksbus- verkehr Zeiss in den ÖPNV), einem Stadtverkehr Oberkochen und die Aufwertung der Busli- nien 106 und 107 zu einem Halbstundentakt in Waldhausen und Ebnat sowie die Linie 104 zu einem Stundentakt waren nun bis Anfang Juni 2024 umzusetzen. Von den im Rahmen der Verabschiedung des Haushalt 2024 beschlossenen Sperrvermerken in Höhe von rund 2,5 Mio. € wurden durch die oben genannten Beschlüsse 1,25 Mio. € auf- gehoben, um die Maßnahmen in 2024 finanzieren zu können. Aufgrund der massiv steigen- den Ausgaben beim Deutschlandticket lassen sich die weiteren Einsparungen aktuell nicht realisieren. Zum Start der Jugendtickets BW im März 2023 wurde mit einer Stückzahl von 19.500 kalku- liert, im Oktober 2023 waren es bereits über 22.000. Nach Umwandlung des Jugendti- cketsBW in das Deutschlandticket JugendBW stiegen erneut die Stückzahlen: im März 2024 waren rund 22.600 D-Tickets JugendBW verkauft, in den Folgemonaten waren es sogar über 23.500 Tickets. Der Ostalbkreis trägt pro D-Ticket Jugendticket BW einen Ausgleichsbetrag zu den Beförderungsentgelten der Verkehrsunternehmen, sowie die Preisauffüllung zum Deutschlandticket, so dass dies zu weiter steigenden Ausgaben im Bereich Fahrpreiskoope- ration führt. Von den steigenden Kundeneinnahmen durch die Deutschlandtickets profitiert allerdings nicht der Ostalbkreis, sondern diese reduzieren sogar den Nachteilsausgleich von Bund und Land im Vergleich zum Zeitraum vor der Einführung der Deutschlandtickets. Auf diese Entwicklung und die genannte Abrechnungspraxis hat der Ostalbkreis keinen Einfluss. Nach der aktuellen Mitteilung des Landes hat sich allerdings nach deren Berechnung der Nachteilsausgleich etwas erhöht, so dass der Ostalbkreis aktuell von höheren Erträgen profitieren kann. Allerdings könnte die Schlussabrechnung des Deutschlandtickets, die erst im Jahr 2026 erwartet wird, Rückforderungen des Landes auslösen.
Eine Teilumsetzung des Verkehrskonzeptes Schwäbisch Gmünd in Deinbach erfolgt in diesem Jahr nicht mehr. Die Finanzierung der Angebotsverbesserungen wird durch die zeitliche Stre- ckung der Umsetzung mit den bestehenden Haushaltsansätzen gegeben sein.
SchülerbeförderungDie Zahl der Sonderschüler steigt kontinuierlich weiter. Dies führt unweigerlich zu zusätzlichen Fahrten und neuen Touren mit entsprechenden Mehrkosten. Zahlreiche Fahrdienste haben Vergütungserhöhungen angekündigt. Im Bereich „Schülerverkehr Lorch“ entstanden Ausgaben mit ca. 250.000 € für die Übergangslösung mit der OVG bis zur Übernahme durch OK.go am 01.09.2024. Es wird versucht durch Optimierungen diesen Mehrkosten entgegen- zuwirken. Bei den Erträgen gibt es eine positive Entwicklung: Der Kreisfinanzausgleich wird in 2024 bei ca. 1,95 Mio. € statt der geplanten 1,2 Mio. € liegen. Die sorgfältige Tourenplanung führt zu dieser Verbesserung und somit zu rund 800.000 € Mehr-Erträgen.
Soziales Hilfe zur Pflege War man im Jahresverlauf 2024 aufgrund der Auswirkungen des am 01.01.2022 eingeführten Zuschusses zum pflegebedingten Aufwand davon ausgegangen, dass die in der Zukunft steigenden Kosten in der Pflege, dem Tariftreuegesetz und dem Personalbemessungsverfahren durch die kostensenkende Wirkung des Zuschusses kompensiert warden können, haben sich darüber hinaus Veränderungen ergeben. Nachzahlungen für den Zeitraum 2023 sowie Vergütungserhöhungen im ambulanten und stationären Bereich haben zu einer Abweichung von den geplanten Ausgaben geführt.
Eingliederungshilfe Bei der Eingliederungshilfe wird im Haushalt 2024 mit einem Zuschussbedarf von 92,5 Mio. € gerechnet. Darin enthalten ist eine im Rahmen der Konnexität grundsätzlich zu erwartende Erstattung des Landes mit rund 10 Mio. €. Da dieser Betrag vom Land allerdings bislang nicht bestätigt wurde und aktuell nur Abschlagszahlungen in geringerer Höhe verbucht werden konnten, birgt das Erreichen der Erträge bis Jahresende eine erhebliche Unsicherheit im Haushalt.
Die noch nicht mit allen Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem neuen Landesrah- menvertrag abgeschlossenen Vergütungssatzverhandlungen werden zu weiteren Kostenzunahmen führen. Bei der Prognose der Netto-Aufwendungen auf Jahresende wird derzeit von 96,3 Mio. € ausgegangen.
Hilfe zum Lebensunterhalt Aktuell wird von einer leicht gestiegenen Anzahl an Hilfeempfängern ausgegangen, so dass der eingeplante Zuschussbedarf mit rund 2,7 Mio. € aufgrund der aktuellen Prognose leicht überschritten wird.
Jobcenter Da die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der bisherige Ausgabenverlauf den Planungen für 2024 entsprechen, ist aktuell davon auszugehen, dass die Planansätze eingehalten wer- den können. Bei der Netto-Wohngeldentlastung hat sich gegenüber der Planung eine Verbesserung in Höhe von 700.000 € ergeben. Diese ist in den Prognosewerten berücksichtigt.
Bei den weiteren Haushaltsstellen gehen wir Stand 22.11.2024 von einer Planerfüllung aus. Vor diesem Hintergrund stellt selbst das Erreichen des geplanten negativen Ergebnisses eine große Herausforderung aller dar.
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereichsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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