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Vorlage - 223/2024  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2025 des Sozialhaushaltes und haushaltswirksame Anträge 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
05.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit (offen)   
Anlagen:
THH 5
Anlage 6
Anlage 8 zum Haushaltsplan 2025
Anlage 9 zum Haushaltsplan 2025

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit berät den Entwurf des Haushaltsplans 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung abzüglich der von der Verwaltung am 26.11.2024 eingebrachten Vorschläge zur Ausgabenreduzierung im Teilhaushalt 5 nebst Anlagen 8 und 9. Die Haushaltsansätze des Teilhaushaltes 5 werden auf dieser Basis dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beratung beschränkt sich auf die Haushaltsplanansätze, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen.

 

  1. Die AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e.V. stellt nach Ziffer II. den Antrag, den Landkreiszuschuss ab 2025 auf 40.000 € zu erhöhen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Erhöhungsantrag auf Grund der aktuellen Haushaltssituation nicht stattzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalb-       kreises für das Haushaltsjahr 2025 des Sozialhaushaltes

 

In die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.

 

Der Haushaltsentwurf 2025 umfasst im

 

 

Anteilige ordentliche Erträge

Anteilige ordentliche Aufwendungen

Teilhaushalt 5

190.358.756 

384.415.384 

 

Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/ Wohngeldempfänger ist mit 128.708.269 Euro veranschlagt (vgl. Anlage 6).

 

Die Anlagen 8 und 9 des Haushaltsplanentwurfs enthalten Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen.

 

 

II. Haushaltswirksamer Antrag 2025

 

AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e.V. - Finanzielle Förderung ab 01. Januar 2025

 

1. Grundsätzliches

 

Die AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e. V. erbringt seit 1995 mit großem ehrenamtlichen Engagement wertvolle und kompetente Leistungen im Bereich Prävention, Versorgung, Vernetzung, Bildung und Information. Der Verein leistet Hilfestellung in den verschiedensten Lebensbereichen.

 

Ihre Ziele sind:

  • HIV(Humane Immundefizienz-Virus)-Infizierten und an AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome) bzw. in Folge erkrankten Menschen sowie deren Angehörigen Hilfestellung geben.
  • Unbegründete Angst und Verunsicherung abbauen.
  • Diskriminierung entgegenwirken.
  • Zur Auseinandersetzung mit Tabuthemen wie Sexualität, Krankheit, Sterben und Tod anregen.
  • Durch Aufklärung, Information und Prävention die weitere Ausbreitung der Infektion eindämmen.
  • Respekt und Toleranz verschiedener Lebensweisen und Kulturen schaffen.

 

 

Die Beraterinnen und Berater bieten schwerpunktmäßig Informationen und anonyme Beratung zu HIV und AIDS an. Darüber hinaus können auch Fragen zu Hepatitis und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten gestellt werden. Der Verein bietet Begleitung, Betreuung und Interessenvertretung von Menschen mit HIV und AIDS und deren Angehörige, auch zu Hause und in Kliniken, an. Auf Wunsch wird Sterbebegleitung geleistet. Zudem gibt es kulturelle Angebote, Freizeitangebote und individuelle Hilfe in persönlichen Notlagen.

 

Die Beraterinnen und Berater werden für ihre Aufgaben durch die Deutsche AIDS-Hilfe speziell ausgebildet und vorbereitet. In der lebensweltorientierten Arbeit für Betroffene geht es insbesondere darum, einen Lebensentwurf mit HIV zu gestalten und dazu persönliche Unterstützung zu leisten. Die AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e. V. ist mit weiterreichenden Hilfsangeboten vernetzt. Unter anderem mit dem Geschäftsbereich Gesundheit des Ostalbkreises, Ärzten, Kliniken und Geistlichen.

 

Angesichts der Zukunftsherausforderungen kommen außer AIDS immer weitere neue Arbeitsgebiete dazu. Beispielhaft seien hierzu Hepatitis oder sexuell übertragbare Infektionen genannt. Aushängeprojekte sind zum einen die Checkpoint-Angebote sowie die Rainbow-Refugees für homosexuelle Geflüchtete.

 

2. Der Infoladen der AIDS-Hilfe in Schwäbisch Gmünd

 

Zentrale Schwerpunkte der AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd sind die Angebote, Aktivitäten und Veranstaltungen des Infoladens im Traubengässle 3 in Schwäbisch Gmünd. Dort werden Beratungssuchende persönlich betreut. Es finden Präventionsveranstaltungen und Gruppenzusammenkünfte statt.

 

3. Präventionsarbeit

 

Die AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd leistet insbesondere Aufklärung über Infektionswege und Schutzmöglichkeiten zur Vermeidung einer Infektion in Schulen, Ausbildungsstätten und Vereinen. Die AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd hat in der gesamten Zeit ihres Bestehens immer wieder eigene Präventionsprojekte entwickelt. Auch Projekte an Schulen werden durchgeführt.

Handlungsleitendes Ziel der AIDS-Hilfe-Arbeit ist die Förderung eines eigenverantwortlichen und selbstbewussten Umgangs mit Gesundheit und Sexualität. Aufklärung und Hilfeleistung erfolgen auf einem besonders niederschwelligen, leicht zugänglichen Niveau.

 

 

4. Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Gesundheit

 

Der Geschäftsbereich Gesundheit des Landratsamtes führt im Rahmen ärztlicher Sprechstunden AIDS-Beratungen durch. Zwischen der AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e. V. und dem Geschäftsbereich Gesundheit des Landratsamtes besteht ein regelmäßiger Informationsaustausch.

 

 

 

 

 

5. Personal- und Finanzsituation der AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd

 

Seit 1995, also seit fast 30 Jahren, wird die Arbeit der AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet.

 

Die größten Ausgabepositionen der AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e. V. sind 66.700 € für Personalausgaben und 64.500 € für Verwaltungsausgaben, hiervon sind allein 33.500 € Mieten und Bewirtschaftungskosten.

 

Finanziert wird die AIDS-Hilfe im Wesentlichen durch einen Landeszuschuss von 83.663 € und Zuschüssen von Kommunen und anderen öffentlich-rechtlichen Zuschussgebern, z.B. Krankenkassen, von zusammen 55.000 €.

 

6. Antrag auf Zuschusserhöhung vom 29.02.2024

 

Herr Joschi Moser vom Vorstand der AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e. V. hat in seinem Erhöhungsantrag vom 29.02.2024 über die Arbeit der AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd e.V. informiert und dargestellt, dass das Engagement gegen Menschenhandel und Prostitution auf- und ausgebaut wurde, da sowohl die weibliche als auch männliche Prostitution im Ostalbkreis eine erhebliche Zunahme erfahren hat.

 

Zudem wird mitgeteilt, dass durch die Ausweitung der AIDS-Hilfe, verbunden mit verschiedenen Umzügen, als auch der aktuellen Mieterhöhung der Ledergasse 39/1, Schwäbisch Gmünd, die Mieten stark gestiegen sind.

 

Die AIDS-Hilfe beantragt die Erhöhung des Landkreiszuschusses von bisher 13.000 € auf 40.000 €.

 

Es haben sich insbesondere in den letzten Jahren folgende Positionen gravierend verändert:

Personal 2013: 28.000 Euro  2024: 66.700 Euro

Miete  2013: 11.000 Euro  2024: 33.500 Euro

 

Der Sozialausschuss hat zuletzt am 11.02.2014 über die Bezuschussung beraten. Vor dem Hintergrund der Personal- und Sachkostenentwicklungen der letzten 10 Jahre und der Energiepreisentwicklungen der letzten Jahre, kann grundsätzlich eine Steigerung nachvollzogen werden.

 

Die Tarifentwicklungen der Jahre 2014 bis 2024 belaufen sich nach TVöD auf insgesamt 26,19 %. Nach Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamt hat sich die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich aller kalten Nebenkosten) von 2013 auf Oktober 2024 um 22 % gesteigert.

 

7. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Die Arbeit der AIDS-Hilfe mit den besonderen Schwerpunkten Information und Prävention ist seit langem ein wertvoller Baustein der sozialen Arbeit im Ostalbkreis. Besonders anerkennenswert ist das große ehrenamtliche Engagement, ohne das die Vielzahl der Aktivitäten und Projekte nicht leistbar wäre.

 

Unter Berücksichtigung der vielfältigen und wertvollen Vereinsaktivitäten, insbesondere auch im Präventionsbereich, hätte sich die Verwaltung grundsätzlich eine Fortschreibung des Landkreiszuschusses ab dem Haushaltsjahr 2025 vorstellen können. Allerdings zwingt die aktuelle Haushaltssituation die Verwaltung zu Einsparungen, so dass eine Erhöhung nicht vorgeschlagen werden kann.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung des Sozialhaushalts richtet sich nach dem Haushaltsplan 2025, Teilhaushalt 5, Dezernat V und den dazugehörigen Anlagen.

 


Anlagen

 

-          Haushaltsplan 2025, Teilhaushalt 5, Dezernat V

-          Haushaltsplan 2025, Anlagen 6, 8 und 9

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Götz, Geschäftsbereich Soziales

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 THH 5 (7540 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 6 (1192 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 8 zum Haushaltsplan 2025 (1827 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 9 zum Haushaltsplan 2025 (4376 KB)